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Frau steht nach siebeneinhalb Jahren Gefängnishaft vor erneuter Anklage

18. Januar 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Sichuan

(Minghui.org) Eine 60-jährige Bürgerin der Stadt Panzhihua stand unter der Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] vor Gericht.

Chen Heqiong verdankt Falun Gong, dass sie die Kraft gehabt hatte, ihren Sohn allein aufzuziehen, nachdem ihr Mann vor Jahren gestorben war. Aufgrund der Verfolgung von Falun Gong wurde sie zur Zielscheibe der Behörden. Nach ihrer ersten Verhaftung am 9. April 2004 war sie zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Chens letzte Verhaftung fand am 2. Juli 2017 statt, und sie stand am 21. Dezember vor Gericht.

Staatsanwalt Guo Xiaohong erklärte, dass Chen gegen den Artikel 300 des Strafgesetzbuches verstoßen habe, der besagt, dass jeder, der eine Sekte benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden soll. Als Rechtsgrundlage zitierte er eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300, die das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 herausgegeben hatten und die verlangte, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt wird.

Chens zwei Anwälte konterten, dass am 1. Februar 2017 eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten sei, die die Fassung von 1999 ersetzte. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf solider rechtlicher Grundlage beruhen muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong für illegal erklärt oder als Sekte bezeichnet, fehle der Anklage gegen Chen die Rechtsgrundlage.

Richter Zhang Yulin stimmte der Bitte des Staatsanwalts zu, einen Videoclip abzuspielen, der zeigt, wie Chen Informationsmaterial über Falun Gong auf einem Bauernmarkt verteilt. Man sah einen Mann, der einen Flyer aus Chens Handtasche nahm, ihn vor der Kamera hielt und ihn dann wieder in ihre Tasche steckte. Ein weiterer Mann kam und die beiden packten je eine Hand von Chen und führten sie für einige Minuten durch die Straße.

Chen bestätigte, dass sie zwei Männern mittleren Alters Informationsmaterialien gegeben habe und diese die Flyer bald danach zurückgegeben hätten. Diese beiden seien die einzigen gewesen, denen sie Informationsmaterial geben wollte, erläuterte sie.

Ihre Anwälte betonten, dass die Verteilung von Informationsbroschüren über Falun Gong niemandem schaden, geschweige denn, den Strafvollzug untergraben würde.

Staatsanwalt Guo behauptete dann, dass die Falun-Gong-Bücher, die aus Chens Wohnung beschlagnahmt wurden, genug Beweise dafür seien, dass sie das Gesetz gebrochen habe. Als Rechtsgrundlage nannte er zwei Mitteilungen des staatlichen Hauptamts für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen vom Juli 1999, in denen die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurden.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass das Amt das Verbot 2011 aufgehoben habe und dass es für ihre Klientin völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher zu besitzen. Darüber hinaus habe Chens Besitz von Falun-Gong-Büchern der Gesellschaft keinen Schaden zugefügt.

Einer der Anwälte fragte Chen, wie sie angefangen habe, Falun Gong zu praktizieren, doch Richter Zhang schimpfte ihn, weil er Fragen stellte, die nichts mit dem Prozess zu tun hatten. Der Anwalt entgegnete, dass seine Mandantin wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt worden und es nur natürlich sei, zu ihrer Verteidigung über Falun Gong zu sprechen.

Chen versuchte ihre vorbereitete Verteidigungserklärung laut vorzulesen, wurde dabei aber häufig von Richter Zhang unterbrochen.

Als der Richter Chen sagen hörte: „Falun Gong lehrt uns, den Prinzipien der Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu folgen, um ein guter Mensch zu sein“ vertagte er abrupt die Anhörung.

Chen ist weiterhin im Untersuchungsgefängnis Wanyaoshu eingesperrt.

Frühere Berichte:Verhandlung verschoben – Verzögerungstaktik des Staatsanwalts, um weitere Beweise zu fabrizieren?http://de.minghui.org/html/articles/2017/11/24/129719.html

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.