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Anwalt verlangt Freispruch bei zweiter Anhörung einer Falun-Gong-Praktizierenden

5. Januar 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Liaoning, China

(Minghui.org) Am 12. Dezember 2017 fand die zweite Anhörung einer Anwohnerin des Landkreises Xinbin statt.

Liu Jing (auch bekannt als Liu Zhengrong) war im September 2016 verhaftet worden, weil sie sich geweigert hatte, Falun Gong zu widerrufen. Die spirituelle Disziplin wird vom kommunistischen Regime verfolgt. Zweimal gab die örtliche Staatsanwaltschaft den Fall aufgrund mangelnder Beweise an die Polizei zurück. Doch das Komitee für Politik und Recht befahl dem Staatsanwalt Zhang Xinxin Anklage gegen Liu zu erheben. Diese außergerichtliche Behörde hat die Aufgabe, Falun Gong auszulöschen und die Macht, sich über das Justizsystem hinwegzusetzen.

Liu wurde am 2. August 2017 zum ersten Mal in einem behelfsmäßigen Gerichtssaal in der Haftanstalt Nangou vor Gericht gestellt. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig, da es kein chinesisches Gesetz gibt, nach dem das Praktizieren von Falun Gong ein Verbrechen wäre.

Für den 23. November war eine zweite Anhörung angesetzt. Diese musste jedoch vertagt werden, da Staatsanwalt Zhang plötzlich erkrankte.

Die zweite Gerichtsverhandlung

Als die Verhandlung am 12. Dezember endlich fortgesetzt wurde, fragte der Vorsitzende Richter, ob Liu und ihr Anwalt einen Ablehnungsantrag einreichen wollten. Beide verlangten, dass der Richter und der Staatsanwalt von dem Fall ausgeschlossen würden, da sie ungeeignet seien, über jemanden wie Liu, die wegen ihres Glaubens vor Gericht stehe, zu verhandeln (Staatsanwalt und Richter sind beide Atheisten). Der Richter beriet sich mit dem Gerichtspräsidenten, der den Antrag ablehnte und befahl, dass die Verhandlung fortgesetzt werde.

Der Rechtsanwalt sagte gegen die Gruppe Polizisten aus, die Lius Wohnung am Tag ihrer Verhaftung unrechtmäßig durchwühlt hatten. Die Beamten stammten von der örtlichen Staatssicherheit, der Kriminalpolizei, sowie der Polizeistation Yongling. Der Anwalt argumentierte, dass die Staatssicherheit keine rechtlichen Befugnisse für die Durchsuchung von Privatwohnungen von Bürgern besitze. Er betonte auch, dass der Unterzeichner des Durchsuchungsprotokolls bei der Durchsuchung nicht anwesend gewesen sei. Außerdem hatte Liu bei der Durchsuchung nicht anwesend sein dürfen und hatte auch nicht das Protokoll unterschrieben, wie es das Gesetz vorsieht.

Staatsanwalt Zhang behauptete, die aus Lius Wohnung beschlagnahmten Gegenstände, darunter 650 Tischkalender mit Botschaften von Falun Gong, 27 Exemplare von Minghui Weekly (einer Zeitschrift über Falun Gong), sowie 70 Falun Gong-Bücher und Neun Kommentare über die Kommunistische Partei seien ausreichend Beweise für „unrechtmäßige Aktivitäten.“

Der Rechtsanwalt argumentierte, dass die Kalender der rechtmäßige Besitz seiner Klientin seien und die Botschaften auf den Kalendern Tatsachen über die Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden darstellten. Laut Gesetz hätte seine Klientin auch das Recht, Falun Gong-Bücher zu besitzen. Das Buch Neun Kommentare über die Kommunistische Partei sei eine Analyse und Bewertung der Kommunistischen Partei Chinas, und niemand sollte für dessen Besitz angeklagt werden.

Der Rechtsanwalt schloss, dass keiner der beschlagnahmten Gegenstände irgendein Gesetz brechen oder irgendjemanden oder der Gesellschaft als Ganzes Schaden zufügen würde. Er verlangte den Freispruch seiner Klientin.

Liu befindet sich nach der zweiten Anhörung noch immer in Haft.

Früherer Bericht:

Fushun: Zweite Anhörung wegen plötzlicher Erkrankung des Staatsanwaltes vertagthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/12/12/129914.html