Praktizierende erneut zu Gefängnis verurteilt, weil sie sich weigert Falun Gong aufzugeben (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Ma Suyuan aus der Stadt Dashiqiao ist vor kurzem zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie die Frage: „Praktizieren Sie noch Falun Gong?“ bejahte.

Es ist nicht das erste Mal, dass Ma verfolgt wurde, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Bereits 2007 hatte man sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Mann, der während ihrer Haft erkrankt war, starb kurz nach ihrer Entlassung. Sie hatte zu kämpfen, um ihre zweitälteste Tochter, die geistig behindert ist, alleine zu versorgen.

Mas letzte Verurteilung folgte auf ihre Verhaftung am 29. August 2017. Sie kehrte gerade von der Arbeit zurück, als bereits einige Polizisten auf sie warteten. Sie wusste, dass einer von ihnen Liang Yubin war, der sie zuvor wegen ihres Glaubens belästigt hatte.

Sie fragten, ob sie noch Falun Gong praktizieren würde. Sie bejahte und wurde zur örtlichen Polizeiwache gebracht. Dort angekommen, wurde ihr dieselbe Frage gestellt und sie gab dieselbe Antwort. Die Polizei fuhr sie dann direkt zum Untersuchungsgefängnis Yingkou.

Mas Anwalt beantragte, ihren Fall ad acta zu legen, aber Staatsanwalt Sun Changyou bestand auf der Anklage. So stand Ma am 24. November vor Gericht.

Staatsanwalt Sun behauptete, dass die mehr als 80 Falun-Gong-Bücher, die aus Mas Wohnung beschlagnahmt worden waren, ausreichend Beweise gegen sie liefern würden. Ihr Anwalt konterte, dass kein Gesetz in China das Praktizieren von Falun Gong verbiete und dass seine Klientin jedes Recht habe, Falun-Gong-Bücher zu besitzen. Er forderte Mas Freispruch.

Mas Kinder wurden am 20. Dezember darüber informiert, dass sie verurteilt worden war.