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Drei Jahre Haft für eine Praktizierende, die der Polizei Regierungsdokumente übergeben hat

12. Oktober 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Liaoning

(Minghui.org) Im Dezember 2017 wurde die Falun-Dafa-Praktizierende Li Xiufen, 64, eine Bewohnerin der Stadt Yingkou, verhaftet. Sie war zu zwei örtlichen Polizeidienststellen gegangen, um dort zwei Regierungsdokumente  zu übergeben. Die Dokumente zeigen, dass die Verfolgung von Falun Dafa keine Rechtsgrundlage hat. Dennoch wurde Li im September 2018 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei Übergabe zweier Dokumente festgenommen und inhaftiert

Lis Verhaftung erfolgte weniger als sechs Monate, nachdem sie am 27. Juni 2017 ihre letzte (einjährige) Haftstrafe beendet hatte. Im Jahr 2000 war sie schon einmal zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Nun wurde sie am 5. Dezember 2017 gekidnappt, als sie zu den Polizeiwachen in Dongqiao und Xinxing ging, um zwei Regierungsdokumente zu übergeben.

Eines der Dokumente war eine vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichte Liste mit 14 Sektenorganisationen. Falun Dafa steht nicht auf der Liste. Das andere Dokument war die Anweisung Nr. 50 des staatlichen Hauptamtes für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen vom 1. März 2011. Dieses Dokument hebt ein früheres Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern auf.

Beamte der Polizeiwache Xinxing nahmen Li fest und über 20 Beamte durchsuchten ihr Haus. Einen Tag vor Ablauf ihrer Administrativhaft wurde sie am 19. Dezember in Strafhaft genommen und ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Yingkou gebracht.

Anwalt widerlegt haltlose Anschuldigungen

Li stand am 6. August 2018 vor dem Bezirksgericht Zhanqian. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig und forderte Freispruch.

Der Anwalt sagte in seiner Verteidigungsrede, dass Falun Dafa nie auf der „Sektenliste“ gestanden und dass kein Gesetz Falun Dafa jemals kriminalisiert habe. Auch wies er darauf hin, dass es sich bei beiden Dokumenten, die Li der Polizei übergeben hatte, um öffentlich zugängliche Regierungsdokumente und nicht, wie der Staatsanwalt behauptet hatte, um Informationsmaterial über Falun Dafa gehandelt habe. Der Anwalt argumentierte, dass Lis Handlungen niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn den Strafvollzug untergraben habe.

Auch belegte er, dass es legal sei, selbst wenn Li Falun Dafa beworben hätte, da es in Artikel 36 der Verfassung heißt: „Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit des religiösen Glaubens.“

Der Staatsanwalt spielte ein Überwachungsvideo ab, worin man sah, wie Li die Dokumente der Polizei übergab. Aber es enthielt kein Filmmaterial, das darauf hinwies, dass sie mit ihnen über die gesundheitlichen Vorteile von Falun Dafa gesprochen hatte, wie es in der Anklage hieß.

Unzulässige Beweise

Die Polizei legte den Haftbefehl und eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände aus Lis Haus vor. Der Anwalt argumentierte, dass per Gesetz beschlagnahmte Gegenstände dem Gericht vorgelegt werden müssten. Er sagte ferner gegen die Polizei aus, weil sie bei der Verhaftung seiner Mandantin gegen das Rechtsverfahren verstoßen habe.

Die Polizei hatte keinen Durchsuchungsbefehl gezeigt, als sie Lis Haus durchsuchte. Lis Anwalt argumentierte, dass die Polizei gegen folgende Gesetze verstoßen habe: 1) Artikel 39 der Verfassung, der besagt: „Der Wohnsitz eines Bürgers der Volksrepublik China ist unantastbar. Illegales Durchsuchen oder Eindringen in den Wohnsitz eines Bürgers ist verboten.“ 2) Artikel 245 des Strafgesetzbuches, der besagt: „Diejenigen, die illegal andere körperlich durchsuchen oder den Wohnsitz durchsuchen, oder die illegal in die Wohnungen anderer eindringen, werden zu drei Jahren Gefängnisstrafe oder weniger oder unter strafrechtliche Verfolgung gestellt.“

Die Polizei hatte es auch versäumt, Li oder ihrer Familie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz müssen beschlagnahmte Gegenstände vom Angeklagten identifiziert werden, bevor sie als Strafverfolgungsbeweis verwendet werden können.

Die Polizei hatte Li oder ihrer Familie nie eine Kopie ihres Haftbefehls gegeben, als sie sie letztes Jahr verhaftet hatte.

Keine Anwesenheit von Zeugen der Anklage

Der Staatsanwalt listete drei Zeugen auf, aber keiner von ihnen war vor Gericht, um sich einer Gegenprüfung zu unterziehen.

Der erste Zeuge war Bai Zhaoyu, Leiter der Polizeiwache Xinxing, der die beiden von Li überreichten Dokumente geöffnet und anschließend ihre Verhaftung angeordnet hatte. Die beiden anderen Zeugen waren Wang Pinheng und Ding Ruibin, die fast identische schriftliche Aussagen machten. Sie behaupteten, dass Li mit ihnen über die gesundheitlichen Vorteile von Falun Dafa gesprochen und dass sie die Dokumente der Polizei übergeben habe.

Erneut wegen ihres Glaubens verurteilt

Der Vorsitzende Richter fällte am Ende der Anhörung kein Urteil. Lis Familienangehörigen erfuhren vor kurzem vom Anwalt, dass Li zu drei Jahren Haft verurteilt worden sei.