Innere Mongolei: Nach siebter Verhaftung wegen seines Glaubens zum dritten Mal in Haft

(Minghui.org) Ein Mann, der bereits zweimal inhaftiert war, wurde kürzlich zu einer dritten Gefängnisstrafe verurteilt, weil er sich weigerte, auf Falun Dafa [1] zu verzichten.

Li Jiucheng, 55, lebt in dem Autonomen Banner Morin Dawa der Daur in der Inneren Mongolei. Er wurde wiederholt verhaftet, weil er an seinem Glauben festhielt. Im Jahr 2001 war er schon einmal zu vier Jahren Gefängnis und im Jahr 2007 zu fünf Jahren verurteilt worden. Seine jüngste und siebte Verhaftung fand im Juli 2017 statt, und im März 2018 wurde er vor Gericht gestellt.

Sein Anwalt plädierte in seinem Namen auf nicht schuldig, da kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiert. Fünf Monate später wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und nun ist er dabei, gegen seine Verurteilung Berufung einzulegen.

Seit seiner letzten Verhaftung durfte Li noch keinen Familienbesuche bekommen.

Vor dem 19. Parteitag verhaftet

Vor dem 19. Nationalkongress der Kommunistischen Partei Chinas verhaftete die Polizei in Morin Dawa am 27. Juli 2017 sechs Falun-Dafa-Praktizierende, darunter Li. Zwei weitere Praktizierende wurden ebenfalls Zielscheibe der Verfolgung, wurden aber wegen ihres fortgeschrittenen Alters bald auf Kaution freigelassen.

Zwei Monate später wurde Li in das Untersuchungsgefängnis Morin Dawa überführt. Er und ein anderer Praktizierender namens Wang Daicai standen am 6. März 2018 gemeinsam vor Gericht. Der Staatsanwalt behauptete, dass die bei Li beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien Beweise gegen ihn seien. Als Rechtsgrundlage berief er sich auf zwei Mitteilungen des chinesischen Hauptamts für Presse und Publikation vom Juli 1999, die die Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern verboten hatten.

Lis Anwalt entgegnete, dass das Hauptamt am 1. März 2011 eine neue Mitteilung herausgegeben habe, mit der das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben wurde. Daher sei der Druck, der Besitz und der Vertrieb solcher Bücher gesetzlich erlaubt. [2]

Als er sich selbst verteidigte, sagte Li, dass er niemandem Schaden zugefügt habe, indem er die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht befolgte, um ein besserer Bürger zu sein. Er wies darauf hin, dass der ehemalige kommunistische Staatschef Jiang Zemin das durch die chinesische Verfassung geschützte Recht der Falun-Dafa-Praktizierenden auf Glaubensfreiheit verletzt habe.

Der Vorsitzende Richter des Mittleren Gerichtshofs Hulunbuir verurteilte Li Mitte August zu vier Jahren Haft.

Es ist unklar, welches Urteil gegen Wang gefällt wurde, von dem bekannt ist, dass er freigelassen wurde, nachdem man ihn gezwungen hatte, über 50.000 Yuan [3] an die Polizei zu zahlen.

Sechs frühere Inhaftierungen

Lis letzter Verhaftung gingen sechs vorherige Verhaftungen voraus.

Im Jahr 2001 war er erstmals verhaftet und später zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die zweite Verhaftung erfolgte im März 2006. Zhang Yong von der Staatssicherheitsabteilung von Morin Dawa verhaftete 22 Praktizierende, darunter Li. Nach 15 Tagen Haft und Erpressung von 1.000 Yuan (umgerechnet ca. 120 Euro) wurde Li freigelassen.

Nach seiner dritten Verhaftung am 16. Januar 2007 wurde Li von Guo Changsuo aus Dawa Daur zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Es wurde angeordnet, dass er die Haftstrafe im Gefängnis von Baoanzhao absitzen solle, wo er bereits 2001 inhaftiert gewesen war.

Die vierte Verhaftung erfolgte am 9. April 2014, als Li Material über Falun Dafa in der Nähe eines Gymnasiums verteilte. Er wurde 15 Tage lang im Untersuchungsgefängnis Morin Dawa festgehalten, bevor er freigelassen wurde.

Lis fünfte Verhaftung erfolgte im Juni 2014, nachdem er angezeigt worden war, dass er mit anderen Passagieren in einem Überlandbus über Falun Dafa gesprochen habe. Die Polizei hielt den Bus an und nahm ihn fest. Er wurde erneut für 15 Tage im Untersuchungsgefängnis Morin Dawa festgehalten.

Die sechste Verhaftung erfolgte im März 2016. Zhang Baiming, Leiter des Staatssicherungsbüros von Morin Dawa, kam mit vier Polizisten in die Wohnung von Lis Mutter. Sie verhafteten Li und beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien. Sie nahmen auch einen Computer der Familie mit und hielten Li später 15 Tage lang in einer Hafteinrichtung in der Polizeibehörde von Morin Dawa fest.

Ungewöhnliche Gehirnwäsche-Einrichtung in einer Privatwohnung

Li wurde nach seiner dritten Verhaftung am 16. Januar 2007 kurzzeitig in einer Gehirnwäsche-Einrichtung in einer Wohnung festgehalten.

Zhang Shibin, der damalige Leiter des Büros 610, stahl 1.060 Yuan (umgerechnet ca. 125 Euro) aus Lis Tasche und brachte ihn nach seiner Verhaftung in ein Untersuchungsgefängnis. Zhang nahm Li später mit zu sich nach Hause, wo er eine Gehirnwäsche-Einrichtung eingerichtet hatte, um Falun-Dafa-Praktizierende zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben.

Zhang und seine Leute konnten Lis Glauben nicht erschüttern. So ketteten sie seine Füße an ein Bett und folterten ihn einen Tag und eine Nacht lang. Ein Mann schlug heftig auf Li mit Ästen ein, bis sie in Stücke zerbrachen. Am nächsten Tag brachten sie Li in die Haftanstalt zurück.

Diese Gehirnwäsche-Einrichtung war von Zhang und seiner Frau Guan Wanzhen in ihrem eigenen Haus eingerichtet worden. Mindestens 29 Praktizierende waren dort eingesperrt und misshandelt worden. Diese Praktizierenden stammten aus Morin Dawa und anderen Gebieten der Inneren Mongolei, und die meisten von ihnen wurden etwa einen Monat lang festgehalten.

Gehirnwäsche-Einrichtungen in Privatwohnungen sind selten, da die Polizei in der Regel Hotels oder andere diskrete Geschäfts- oder Regierungsgebäude als Gehirnwäsche-Einrichtung nutzt.

Früherer Bericht:Innere Mongolei: Falun-Gong-Praktizierender wird zum 7. Mal wegen seines Glaubens verhaftet

Für die Verfolgung verantwortliche Personen und Institutionen:

Polizeidirektion Morin Dawa, +86-470-4613876, +86-470-46138764613571, +86-470-46138764626660, +86-470-46138764626625

Zhang Shibin, ehemaliger Direktor des Büros 610, +86-470-4621889, +86-138486000000007.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert. Seit 1999 werden Falun-Dafa-Praktizierende durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt.

[2] siehe dazu: Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiter(Anmerkung der Redaktion: Die Kommunistische Partei Chinas hat keinerlei Legitimität. Das Hauptamt für Presse und Publikation, das unter der Führung der Kommunistischen Partei steht, ist nicht befugt zu entscheiden, ob die Falun-Dafa-Bücher veröffentlicht werden dürfen. Wir berichten über die Entscheidung dieser Verwaltungsbehörde, nur um klarzustellen, dass die Falun-Dafa-Bücher nach der eigenen Verordnung der Partei legal sind. Somit ist es rechtmäßig, wenn Bürger sie besitzen, lesen und verbreiten. Aber es ist rechtswidrig, einen chinesischen Bürger zu verhaften, weil er Falun-Dafa-Bücher besitzt, liest und verbreitet. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen die Verfolger selbst rechtliche Konsequenzen tragen.)

[3] Das sind umgerechnet ca. 6.000 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.