Stadt Qinhuangdao: Nach ihrer Verurteilung legt Falun-Dafa-Praktizierende Berufung ein

(Minghui.org) Nachdem Wu Chunhuan zu 20 Monaten Haft verurteilt worden war, legte sie Berufung ein. Die zweite Anhörung fand daraufhin am Nachmittag des 17. September 2018 vor dem Mittleren Gericht in Qinhuangdao statt. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig und verlangte die Freilassung der Falun-Dafa-Praktizierenden aus dem Bezirk Qinglong, Stadt Qinhuangdao.

Wus Tochter verteidigte ihre Mutter zusammen mit dem Anwalt. Es war im Mittleren Gericht von Qinhuangdao das erste Mal, dass ein Familienmitglied einen Verwandten verteidigte.

Die Gerichtsverhandlung dauerte etwa zweieinhalb Stunden.

Artikel 39 der Verfassung besagt, dass der Wohnsitz eines Bürgers nicht ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden darf. Das heißt, das Personal der Stadtverwaltung und die Polizeibeamten der Staatssicherheit im Bezirk Qinglong verstießen gegen den oben genannten Artikel. Sie waren in Zivilkleidung erschienen und hatten keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt, als sie Wus Wohnung durchsuchten. Sie hatten persönliche Gegenstände beschlagnahmt, ohne eine Liste der Gegenstände vorzulegen.

Der Anwalt und der Treuhänder sagten wiederholt, dass das Praktizieren von Falun Dafa gesetzeskonform sei und dass in Chinas Verfassung stehe, die Bürger sollten Glaubensfreiheit genießen. Der Glaube eines Bürgers untergrabe den Gesetzesvollzug in keiner Weise.

Der Anwalt wies die Beweise und Zeugenaussagen, die vorgelegt wurden, zurück.

Nach geltendem chinesischem Recht können CDs und Transparente, die in der Wohnung eines Falun-Dafa-Praktizierenden beschlagnahmt werden, nicht als Beweis für eine Straftat vorgelegt werden und dürfen nach geltendem Recht erworben werden. Diese Gegenstände gehören zur Sammlung eines Falun-Dafa-Praktizierenden. Selbst wenn sie in der Öffentlichkeit verbreitet werden, stehe das immer noch im Einklang mit der Verfassung, so der Anwalt. Die Verfassung besage, dass die Bürger Informationen drucken, veröffentlichen und teilen können.

Persönliche Gegenstände, die zu Hause aufbewahrt werden, ergeben kein Motiv, kein Verhalten und kein Ziel, etwas zu zerstören oder Schaden anzurichten. Wie könnte der Besitz von Dokumenten, Tischkalendern oder CDs gegen die Gesetze des Landes verstoßen? Wie könnte das gehen?

Wus Anwalt, ihr Treuhänder und Wu selbst forderten die Freilassung, sie dürfe nicht wegen eines Verbrechens angeklagt werden.

Rückblick: Festnahme und Inhaftierung

Am 24. Dezember 2017 gegen 9 Uhr hielten drei Autos vor dem Haus von Wu Cunhuan. Es stiegen Männer in Zivil aus den Autos, brachen in ihr Haus ein und durchsuchten es.

Bei den Männern handelte es sich um Polizeibeamte, nämlich Li Yinqing, Leiter der Staatssicherheit im Bezirk Qinglong, Wang Youwen, ehemaliger Stellvertreter der Polizeiwache Sanbozhi, Tian Yujun, Leiter der Polizeiwache Sanbozhi, und die Polizisten Liu Fusuo, Gao Zhao und Zhu Xiaohong.

Sie beschlagnahmten den Computer von Wus Sohn, der kein Praktizierender ist, und andere persönliche Gegenstände. Schließlich verhafteten sie Wu und nahmen ihren Sohn mit zur Befragung. Später brachten sie auch noch ihren Mann zur Polizeibehörde, um ihn zu verhören. Vater und Sohn wurden am Nachmittag entlassen.

Wu Cunhuan brachte man in dieser Nacht ins Untersuchungsgefängnis Nr.1 in Qinhuangdao, wo sie seitdem interniert ist.

Wu kommt aus dem Dorf Suizhangzi der Stadtgemeinde Suizhangzi im Bezirk Qinglong. Sie begann in der zweiten Jahreshälfte 1998 mit dem Praktizieren von Falun Dafa. Dadurch wurde sie gesund.

Sie kümmerte sich um ihren Onkel, der taub war und Krebs hatte. Sie ist im Dorf als gute Person bekannt.