Außergerichtliche Instanz behauptet, Praktizierende habe gegen die Bedingungen der Freilassung auf Kaution verstoßen

(Minghui.org) Jiang Sugen, eine Falun-Dafa-Praktizierende, die gegen Kaution freigelassen worden war, wurde vor Gericht bestellt. Der Grund: Eine außergerichtliche Behörde behauptete, dass sie ihre Kautionsbedingungen verletzt habe, weil sie versuchte, an der Gerichtsverhandlung einer anderen Praktizierenden teilzunehmen.

Jiang Sugen aus der Stadt Suzhou war am 29. November 2017 verhaftet worden und ihre Wohnung war durchsucht worden, weil sie mit Mitmenschen über Falun Gong [1] gesprochen hatte. Weniger als 24 Stunden später wurde sie gegen Kaution freigelassen. Nach fünf Monaten wurde sie aber wieder ins Visier der Verfolger genommen.

Jiang wurde von Zhang Zhenhua, dem stellvertretenden Leiter des Büros 610 im Bezirk Wuzhong aufgehalten, als sie am 20. April 2018 an der Verhandlung einer anderen Falun-Dafa-Praktizierenden, Yuan Jianying, vor dem Bezirksgericht Wuzhong teilnehmen wollte.

Das Büro 610 ist eine außergerichtliche Behörde, die mit der Auslöschung von Falun Dafa beauftragt ist und die Befugnis hat, das Justizsystem in China zu übergehen. Zhang hat das Büro 610 in den letzten Jahren aktiv geleitet, um die Verfolgung lokaler Falun-Dafa-Praktizierender durchzuführen.

Unter Zhangs Anweisung gingen mehrere Beamte am Tag nach der Verhandlung von Yuan zu Jiang nach Hause und fragten, ob sie von jemandem angewiesen worden sei, an dem Prozess von Yuan teilzunehmen. Die Beamten blieben zwei Tage lang bei Jiang zu Hause und überwachten sie.

Zhang befahl dann der Polizei, die Verfolgung von Jiang zu beschleunigen. Sie wurde zur örtlichen Polizeistation Shishan vorgeladen, um einige Papiere zu unterschreiben. Danach legte die Polizei ihren Fall der Bezirksstaatsanwaltschaft Gaoxin vor, die den Fall später an die Staatsanwaltschaft Wujiang weitergab.

Das Gericht Wujiang hielt am 31. Oktober und 3. Dezember 2018 zwei Verhandlungen gegen Jiang ab. Jiangs Anwalt verteidigte ihre Unschuld in beiden Verhandlungen und argumentierte, dass keiner der Beweise der Staatsanwaltschaft zulässig sei, um die Anklage gegen sie zu unterstützen. Zum Zeitpunkt des Schreibens hat der Richter noch kein Urteil verkündet.

Anwalt: Meine Mandantin ist in dem Filmmaterial der Staatsanwaltschaft weder zu sehen noch zu hören

Während der ersten Verhandlung im Oktober beschuldigte der Staatsanwalt Frau Jiang, mit einem Busfahrer über Falun Dafa gesprochen zu haben, Material über Falun Dafa an einen Gemüsehändler verteilt zu haben und Falun Dafa betreffende Gegenstände zu Hause zu haben.

Der Staatsanwalt spielte mehrere Videos ab: Aufnahmen des Busfahrers, aber ohne Jiang; einen zweiten Videoclip, der den Gemüseverkäufer zeigte, als er sich selbst widersprach, indem er beschrieb, wo Jiang ihm die Materialien übergab. Ein dritter Film zeigte die Polizei, die ihre Wohnung durchsuchte, Schublade für Schublade, und dann mehrere Stapel Papier auf das Bett legte. Es war aber nicht zu erkennen, was darauf geschrieben stand.

Jiangs Rechtsanwalt argumentierte, dass auf keinem der Videos seine Mandantin zu sehen oder zu hören war. Daher könnten sie nicht als Beweis für eine Anklage gegen sie verwendet werden. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass es rechtswidrig sei, dass die Polizei das Haus seiner Mandantin ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht und geplündert habe.

Der Anwalt betonte weiter, dass es keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Falun Dafa gebe.

Weder der Richter noch der Staatsanwalt reagierten auf seine Argumentation.

In der zweiten Anhörung im Dezember verteidigte Jiangs Rechtsanwalt weiterhin ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Glaubensfreiheit, Falun Dafa zu praktizieren.

Jiang berichtete auch, wie das Praktizieren von Falun Dafa ihre Gesundheit und ihren Charakter verbessert hat. Sie plädierte auf nicht schuldig und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Gerichtsbeamten bei der Entscheidung über ihren Fall ihrem Gewissen folgen und nicht zu einem Stempel der totalitären Regierung werden.


[1] Falun Dafa (auch Falun Gong genannt), eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode, wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt. Es verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern.