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Auf der Suche nach Gerechtigkeit: Mutter fordert die Freilassung ihres Sohnes (Provinz Gansu)

23. Februar 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Gansu, China

(Minghui.org) Am 2. Januar 2018 wurde Yang Xuegui, ein 51-jähriger Falun-Gong-Praktizierender aus der Stadt Lanzhou, zu fünf Jahren Haft und zu einer Geldstrafe von 2.000 Yuan [1] verurteilt. Er war früher bereits zu acht Jahren verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, seinen Glauben aufzugeben.

Yang wurde zuletzt am 16. September 2016 verhaftet. Die Staatsanwaltschaft gab die Anzeige zunächst an die Polizei zurück, aber nach weiteren Eingaben erhob sie Klage gegen Yang. So wurde Yang am 24. August 2017 vor das Gericht Chengguan gestellt und gute vier Monate später verurteilt.

Yang war bereits 2002 zu acht Jahren Haft verurteilt worden und nach seiner Freilassung überwacht worden. Um seine Familie davor zu bewahren, dass sie aufgrund der Politik des kommunistischen Regimes miteinbezogen wird, kehrte er nicht nach Hause zurück.

Dennoch hörte Yangs Mutter nie auf, ihre Unterstützung für sein Praktizieren von Falun Gong zu bekunden. Sie hatte nämlich die Genesung ihrer bettlägerigen Sohnes zu einem gesunden Mann miterlebt. Während der acht Jahre, in denen Yang inhaftiert war, beantragte seine Mutter unermüdlich seine Freilassung. Dasselbe tat sie, als er 2016 erneut verhaftet wurde.

Auf der Suche nach Gerechtigkeit

Yang wurde verhaftet, als er am 14. September 2016 in der Nähe einer Überführung ein Transparent über Falun Gong aufhängte. Man brachte ihn zu einer örtlichen Polizeistation und dann in den Verhörraum der Staatssicherheitsabteilung. Dort weigerte er sich, Fragen zu beantworten oder Dokumente zu unterschreiben. In der gleichen Nacht noch brachte man ihn ins Untersuchungsgefängnis Xiguoyuan.

Nach seiner Verhaftung ging seine Mutter am 27. September zur Chengguan-Niederlassung des Büros für öffentliche Sicherheit Lanzhou, um eine Petition für seine Freilassung einzureichen.

Eine Polizistin teilte der alten Frau mit, dass nur die Staatssicherheitsabteilung dieses Problem lösen könne. Sie sagte ihr, sie solle Chen Zhikai von der Staatssicherheitsabteilung aufsuchen, und rief ihn sogar für sie an. Aber sobald sie den Hörer aufgelegt hatte, erklärte sie der Mutter, dass die Staatssicherheitsabteilung eine geheime Abteilung sei und sie ihren Standort nicht kenne. Yangs Mutter wurde dann aus dem Gebäude hinausbegleitet.

Daraufhin engagierte sie einen Anwalt aus Peking. Rechtsanwalt Huang Hanzhong durfte seinen Mandanten am 8. und 9. Oktober 2016 nicht in der Haftanstalt sehen. Als er die Polizei-Hotline anrief, erfuhr er, dass Yangs Anwalt bereits alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt habe. Allerdings war Rechtsanwalt Huang gerade erst in Lanzhou angekommen und kein anderer Anwalt war beauftragt worden.

Rechtsanwalt Huang und Yangs Mutter gingen am 10. Oktober in die Staatssicherheitsabteilung, wo ein älterer Polizist nach seinen Kontaktdaten und Huangs Anwaltslizenz fragte, um sie fotokopieren zu lassen. Aber als er die Polizisten nach ihren Namen und Kontaktdaten fragte, weigerten sie sich, sie zu nennen – unter Berufung auf die Vertraulichkeit.

Yangs Mutter wurde gebeten zu gehen, als der Anwalt Yangs Freilassung verlangte. Dem Rechtsanwalt wurde gesagt, dass es eine Anweisung des Nationalen Volkskongresses gebe, aber der Anwalt kannte nur eine Anweisung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Der Polizist behauptete daraufhin, dass die Richtlinie vom Ministerium für öffentliche Sicherheit stamme. Er weigerte sich, weitere Auskünfte zu erteilen.

Dann forderte Anwalt Huang die Polizei auf, Yangs persönliche Gegenstände zurückzugeben, wie seinen Führerschein und Geld, das während seiner Verhaftung beschlagnahmt worden war. Die Polizei teilte ihm mit, dass die Rückgabe nach der Bearbeitung des Falles erfolgen werde und dass die Akte dem Staatsanwalt übergeben worden sei.

Der Anwalt schrieb später einen Schriftsatz, den Yangs Mutter am gleichen Tag an die Staatssicherheitsabteilung übergab.

Von Pontius zu Pilatus geschickt

Yang wurde nicht darüber informiert, dass seine Verhaftung am 24. Oktober 2016 genehmigt worden war.

Am 13. Dezember ging Yangs Mutter zum Gericht, um sich über den Fortgang des Falles ihres Sohnes zu erkundigen. Dort sagte man ihr, sie solle an einem anderen Tag wiederkommen.

Am Morgen des 14. Dezember hieß es, sie solle später wiederkommen, da der Staatsanwalt in einer Sitzung sei. Nachdem sie am 16. Dezember zum Gericht zurückgekehrt war, musste sie warten, bis ihr der Staatsanwalt endlich mitteilte, dass der Fall an das Büro für öffentliche Sicherheit zurückgegeben worden sei.

Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sagte ihr später, sie solle „ihren Sohn schnell abholen“. Jedoch war niemand in der Staatssicherheitsabteilung, als sie dorthin ging. Als sie am Morgen des 19. Dezember in die Staatssicherheitsabteilung zurückkehrte, sagte man ihr, dass die Person, die für den Fall zuständig sei, im Urlaub sei und dass niemand wisse, wo sich die Verfahrensakte befinde.

Auf Anfrage beim Gericht über den Standort des Falles erfuhr sie, dass die Verfahrensakte bereits an das Büro für öffentliche Sicherheit zurückgegeben worden war. Die Mitarbeiter der Niederlassung Chengguan des Büros für öffentliche Sicherheit Lanzhou teilten ihr jedoch mit, dass sie nicht wüssten, wo die Verfahrensakte zu finden sei.

Frühere Berichte:

A Brave, Elderly Mother Shouts, "Free My Son!"http://en.minghui.org/html/articles/2001/10/27/15112.html

The Persecution of Practitioner Mr. Yang Xuegui in Lanzhou City Prisonhttp://en.minghui.org/html/articles/2007/4/28/84994.html

Mr. Yang Xuegui Secretly Sent to Brainwashing Center After Eight-year Prison Term Expiredhttp://en.minghui.org/html/articles/2009/10/5/111325.html

Missachtung der Rechtsstaatsprinzipien: Richter verweigert Familienangehörigen die Zeugenaussage – aus „Termingründen“http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/6/128567.html


[1] Das sind umgerechnet ca. 260 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.