Praktizierender aus Hebei rechtswidrig zu weiteren acht Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Bian Changxue, ein 54-jähriger Falun-Gong-Praktizierender aus dem Bezirk Yutian in der Stadt Tangshan (Provinz Hebei) ist am 5. Januar 2016 rechtswidrig verhaftet worden, weil er Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte.

Am 30. Dezember 2017, nach fast zwei Jahren rechtswidriger Haft, verurteilte man ihn zu acht Jahren Gefängnis. Bian hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Das ist Bians zweite unrechtmäßige Verurteilung. Er war bereits sieben Jahre lang wegen des Praktizierens von Falun Gong in Haft gewesen und erst 2013 freigelassen worden.

Rechtswidrige Festnahme und Inhaftierung

Eine Gruppe der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde des Bezirks Yutian brach am 5. Januar 2016 in Bians Wohnung ein. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und nahmen ihn fest, weil er Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den Hauptverantwortlichen für die Verfolgung von Falun Gong, erstattet hatte. Polizisten beschlagnahmten Bians Computer, Drucker und andere persönliche Gegenstände ohne Durchsuchungsbefehl.

Bian befindet sich derzeit im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Yutian. Die Staatsanwaltschaft erließ erst während seiner Haft nachträglich einen Haftbefehl.

Seine Familie durfte ihn oftmals nicht besuchen.

Bian war 15 Jahre lang beim Militär und trat danach in die zivile Erwerbstätigkeit ein.