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Kein Rechtsbeistand für eine Falun-Gong-Praktizierende – weder bei Verhandlung noch bei Berufung (Provinz Hebei)

30. März 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Hebei

(Minghui.org) Vier Jahre Gefängnis hieß das Urteil für eine Anwohnerin der Stadt Hengshui. Ihr Anwalt wusste nichts davon. Als er davon erfuhr, übernahm er das Mandat für ihr Berufungsverfahren. Die Richterin des mittleren Volksgerichtes schloss den Fall hastig ab, ohne ein einziges Mal mit dem Anwalt gesprochen oder sich mit ihm getroffen zu haben.

Shang Yukun wurde am 15. April 2017 in der benachbarten Stadt Shenzhou verhaftet. Sie hatte dort mit Leuten über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime gesprochen. Die spirituelle Praktik gründet sich auf die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht.

Shangs Fall wurde zweimal zurückgegeben. Dennoch wurde sie angeklagt. Anlass der Anklage: Sie hatte ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt. Richter Li Bingyin des Stadtgerichts Shenzhou verhandelte ihren Fall, ohne ihre Familie oder ihren Anwalt zu informieren. Am 29. Dezember 2017 sprach er sie schuldig.

Shang durfte weder ihre Familie noch ihren Anwalt anrufen.So reichte sie ihr handschriftliches Berufungsschreiben am 4. Januar 2018 bei der Haftanstalt der Stadt Shenzhou ein. Ihr Anwalt war fassungslos, als er sie fünf Tage später aufsuchte und von ihrer Verhandlung und Verurteilung erfuhr.

Shang unterschrieb am 9. Januar eine Vollmacht für ihren Anwalt, damit dieser sie bei ihrem Berufungsverfahren vertrat. Danach kontaktierte der Anwalt Richter Li und forderte eine Kopie des Urteils an. Li beachtete ihn nicht.

Shangs Familie suchte auf Anraten des Anwaltes jede Woche das Mittlere Volksgericht der Stadt Hengshui auf, um nach dem Stand des Berufungsverfahrens zu fragen. Die Angestellten dort sagten jedes Mal, dass in ihrem System keine Aufzeichnungen darüber existierten, dass eine Berufung eingereicht worden sei.

Shangs Familie erfuhr Anfang Februar 2018, dass Richterin Wang Yu des Mittleren Volksgerichtes der Stadt Hengshui dem Fall zugeteilt worden war. Sie kontaktierte Wang und hörte von ihr, dass das Mittlere Volksgericht die Berufung bisher nicht erhalten hatte.

Die Familie wandte sich an Richter Li. Dieser leitete den Fall schließlich um den 16. Februar herum an das mittlere Volksgericht weiter und schickte am 27. Februar eine Kopie von Shangs Urteil an ihren Anwalt.

Am 28. Februar suchte Shangs Anwalt das Mittlere Volksgericht auf. Die Angestellten ließen ihn nicht zur Richterin Wang.

Daraufhin ging der Anwalt in die Haftanstalt zu Shang. Sie sagte ihm, dass Richterin Wang und ein Gerichtsdiener mit ihr am 23. Februar gesprochen hatten. Sie hätten ihr ihre Absicht, Berufung einzulegen, bestätigt und hätten sie verschiedene Papiere unterzeichnen gelassen.

Der Anwalt rief beim Mittleren Volksgericht an und erreichte Cao Ying, die Sekretärin von Richterin Wang. Cao erklärte, dass der Fall abgeschlossen sei. Sie weigerte sich, ihn zu Wang durchzustellen.

Daraufhin ging der Anwalt zur Dienstaufsichtsbehörde der Stadt Hengshui, um Beschwerde gegen Wang einzureichen. Ein leitender Richter von dort rief Wang an und fragte, ob Frau Shang einen Anwalt gehabt hätte. Wang sagte nein. Dann sagte sie, dass sie ihren Beschluss an das Stadtgericht zurückgegeben hätte.

Der Anwalt traute seinen Ohren nicht, weil Frau Shang am 9. Januar die Vollmacht unterschrieben hatte. Er rief Richter Li an. Der sagte ihm, dass er nicht gewusst hätte, dass der Berufungsfall abgeschlossen worden war.

Es ist unklar, welchen Beschluss Richterin Wang verfügt hatte, doch es scheint als sehr wahrscheinlich, dass sie den Schuldspruch aufrechterhalten hat.

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