Gericht kündigt Verhandlung nicht an - Anwälte konnten nicht erscheinen

(Minghui.org) Zwei Frauen aus der Stadt Qingtongxia wurden im März 2018 ohne Rechtsbeistand verurteilt. Sie standen vor Gericht, weil sie sich weigerten, Falun Gong [1] aufzugeben. Das örtliche Gericht informierte die Familien der Falun-Gong-Praktizierenden erst Stunden vor Beginn der Anhörung. Somit schafften es die Anwälte also nicht mehr, zum Anhörungstermin zu erscheinen.

Wang Hongyan und Zhang Xiuying wurden nach Ende der Anhörung zu zwei Jahren bzw. zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Schon früher waren die beiden Praktizierenden für ihren Glauben verfolgt worden. Ihre erste Verhaftung war am 30. November 2016: Wang machte gerade Besorgungen und wurde unterwegs festgenommen. Und Zhang wurde in derselben Nacht von zu Hause weggebracht. Beide Frauen kamen in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Wuzhong. Am 28. Dezember 2016 wurden sie gegen Kaution freigelassen.

Wang Hao, ein Staatssicherheitsbeamter von Qingtongxia, rief Wang und Zhang mehrmals an und forderte sie auf, Berichte über ihre Ansichten zu Falun Gong zu schreiben. Später kam er sogar zu Zhangs Wohnung und bedrohte sie. Zhang sagte, dass sie nicht wisse, wie man solche Berichte schreibt. Wang Hao meinte, dass sie dafür Vorlagen benutzen sollte.

Am 18. Oktober 2017, als der 19. Volkskongress der Kommunistischen Partei stattfand, wurden Wang und Zhang durch Täuschungen in das städtische Untersuchungsgefängnis Wuzhong gelockt. Einen Monat später wurden die offiziellen Haftbefehle gegen sie ausgestellt, und im März 2018 folgte dann die Verurteilung.


[1] Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt hat. Er verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praxis – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral erhöhen und ihre Gesundheit verbessern. In China wird er jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime grausam verfolgt.