Richter täuscht 54-Jährige, damit sie sich nicht von ihrem Anwalt vor Gericht verteidigen lässt

(Minghui.org) Eine 54-jährige Einwohnerin der Stadt Guiyang wurde vor Gericht gestellt. Die Anklage lautete, „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs [1].

Zhu Xuemei schreibt Falun Gong die Heilung ihrer Hepatitis B und Fettleberkrankheit zu. Ihr Wunsch gesund zu sein, brachte sie schließlich in Polizeigewahrsam. Am 23. April 2017 bestieg sie einen Zug am Bahnhof von Guiyang, als sie von der Polizei festgenommen wurde, die sie zuvor monatelang überwacht hatte.

Als pensionierte Zugbegleiterin hätte Zhu ohne Fahrschein in den Zug einsteigen können. Aber aus der Denkweise einer Falun-Gong-Praktizierenden heraus, entschied sie sich, diese Rentner-Vergünstigung nicht in Anspruch zu nehmen, da der Zweck ihrer Reise darin bestand, ihre 90-jährige Mutter in ihrer Heimatstadt in der Provinz Sichuan zu besuchen. So zeigte sie ihren Ausweis beim Kauf eines Tickets vor, und wurde dadurch von der Polizei geortet und anschließend festgenommen.

Am nächsten Tag wurde Zhu in ihre Wohnung zurückgebracht. Dort beschlagnahmte die Polizei ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen, bevor sie sie in der Nacht zum örtlichen Untersuchungsgefängnis Lannigou fuhr.

Die Polizei versprach Zhu, sie freizulassen, wenn sie ihren Glauben an Falun Gong aufgäbe. Zhu machte sich Sorgen um ihre alte Mutter, die allein lebt. So schrieb sie diese Erklärung zur Aufgabe ihres Glaubens. Statt wie versprochen freigelassen zu werden, wurde sie bald darauf angeklagt.

Zhu wurde mehrmals von der örtlichen Polizei und Staatsanwaltschaft verhört. Sie warnten sie davor, ihren Anwalt zu bitten, sie auf „nicht schuldig“ zu verteidigen. Wenn Zhu ihren Forderungen nachkäme, würden sie eine leichtere Strafe über sie verhängen, versprachen sie.

Zhu erschien am 8. Februar 2018 vor Gericht. Richter Qin Jiazhu fragte, ob sie bereit sei, ihren Anwalt mit ihrer Verteidigung vor Gericht zu betrauen.

Im Hinblick auf ihre Mutter sagte Zhu, dass sie auf das Recht verzichten würde, sich von ihrem Anwalt auf „nicht schuldig“ verteidigen zu lassen. Auch verzichte sie darauf, ihn die entsprechenden Verteidigungsargumente dem Gericht vorbringen zu lassen.

Als ihr Anwalt auf ihren Antrag hin schwieg, behaupteten Richter Qin und Staatsanwalt Ji Chengxin, dass Zhu ein Verbrechen begangen habe, indem sie ihr Handy benutzte, um am Bahnhof Informationen über Falun Gong zu versenden.

Zhu befindet sich nach ihrer Anhörung weiterhin in Haft.

Früherer Bericht:

Falun-Dafa-Praktizierende wegen ihres Glaubens inhaftiert (Stadt Guiyang)http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/24/128747.html


[1] Die Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.