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16-jährige Haft: Langjähriger Praktizierender immer wieder gequält und gefoltert

6. März 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in chinesischen Provinz Jilin

(Minghui.org) Der 46-jährige Liu Haixia aus der Stadt Shuangyang, Provinz Jilin begann bereits im Jahr 1995 Falun Gong zu praktizieren. Als die Kommunistische Partei Chinas vier Jahre später, im Jahr 1999, ihre Kampagne gegen Falun Gong begann, weigerte er sich, seinen Glauben aufzugeben und machte aktiv auf die unrechtmäßige Verfolgung aufmerksam. Daraufhin wurde er immer wieder schikaniert, vier Mal verhaftet und schließlich zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.

Einspeisen von Fernsehsignalen, um die wahren Umstände der Verfolgung aufzuzeigen

Um mehr Menschen die wahren Hintergründe der Verfolgung wissen zu lassen, speiste Liu mit anderen Praktizierenden am 19. Mai 2002 Fernsehprogramme über Falun Gong ins lokale Fernsehen in Shuangyang ein. Danach ging er in die Obdachlosigkeit, um eine Verhaftung zu vermeiden.

Als Lius Vater am 30. August 2002 starb, konnte er nicht bei ihm sein. Sein Vater hatte früher ebenfalls praktiziert, aber aus Angst vor der Polizei einen Monat vor seinem Tod eine Garantieerklärung geschrieben, mit der er Falun Gong aufgab. Nach dem Tod seines Vaters schikanierte die Polizei seine Mutter weiterhin.

Festnahme und Vorverurteilung in Haft

Polizisten aus dem Bezirk Nanguan und der Stadt Shuangyang spürten Liu am 4. November 2002 um Mitternacht in der Nähe von Changchun auf. Sie nahmen ihn fest und sperrten ihn ins Untersuchungsgefängnis Nr. 3 in Changchun.

Dort folterten die Wärter Liu und zwangen ihn, stundenlang auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Außerdem musste er die Gefängnisregeln auswendig lernen.

Die Bedingungen im Gefängnis waren hart. Es gab kein warmes Wasser, egal zu welcher Jahreszeit. Die Gemüsesuppe, die den Insassen serviert wurde, enthielt nur verfaulte Kartoffeln und in den Reis wurde Sand gemischt. Die Zeit auf der Toilette war eingeschränkt.

Während der SARS-Epidemie 2003 war das Untersuchungsgefängnis überfüllt, sodass sich die Bedingungen noch weiter verschlimmerten. Im Winter war es eisig kalt, der Schnee drang selbst in die Zellen.

Beispiellos hohes Strafmaß

Vier Praktizierende, Liu, Li Huaiming, Wu Zilong und Zhao Xinling, standen 2003 vor Gericht. Während des Prozesses war es ihnen nicht erlaubt zu sprechen.

Liu, Li und Wu protestierten, indem sie während der Verhandlung laut riefen: „Falun Dafa ist gut!“ Man zerrte sie aus dem Gerichtssaal und schockte sie mit Elektrostäben. Das Fleisch an Lius Hals riss auf. Sie drohten mit weiteren Elektroschocks, weshalb die Praktizierenden die Gerichtsdokumente schließlich doch unterzeichneten.

Folternachstellung: Elektroschocks

Liu und Li wurden zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt, Wu zu 13 Jahren und Zhao zu zwei Jahren. Sie legten beim Mittleren Gericht in Changchun Berufung ein, das jedoch auf Druck des Büros 610 die ursprünglichen Urteile beibehielt.

Im Gefängnis Jilin: unmenschliche Haftbedingungen, Elektroschocks und Einzelhaft

Liu, Li und Wu wurden am 23. Oktober 2003 ins Gefängnis Jilin überführt. Liu sperrte man in die Abteilung Nr. 3. In einer Zelle befanden sich mehr als 70 Gefangene. Die Praktizierenden wurden rund um die Uhr überwacht und es war ihnen verboten, miteinander zu sprechen.

Kurz nach seiner Überstellung bekam Liu Krätze am ganzen Körper, außer im Gesicht. Dennoch musste er weiterhin Zwangsarbeit verrichten. Die Wärter sagten, dass sie ihn nur dann zur Ruhe kommen lassen würden, wenn er Falun Gong aufgeben würde. Doch er weigerte sich.

Die Entfernung von der Zelle bis zur Werkstatt betrug ca. 100 Meter. Lius Fußsohlen waren aufgrund der Krätze mit Blasen bedeckt, die aufbrachen, wenn er zur Werkstatt und zurück in seine Zelle ging. Es juckte ständig, er hatte starke Schmerzen und konnte jede Nacht nur etwa 30 Minuten schlafen. Sein Gewicht sank von 57 kg auf 35 kg. Schließlich brachten ihn die Gefängnisbeamten im Winter 2014 zur Behandlung ins Krankenhaus, und sein Zustand begann sich zu bessern.

Der Wärter Wang Yuanchun gründete am 18. März 2013 ein „Erziehungsteam“, um Praktizierende einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Weil sich Liu weigerte, die „fünf Erklärung“ zu schreiben (darunter auch die Erklärung, dass er Falun Gong aufgeben würde), wurde er von Wang und Zhao Jing, dem Leiter der Erziehungsabteilung, mit Elektrostäben geschockt. Danach sperrten sie ihn 50 Tage lang in Einzelhaft.

Am 2. September 2015 brachten sie Liu erneut in Einzelhaft, wo er jeden Tag stundenlang auf einem kleinen Hocker sitzen musste.

Betrogen durch die Lügen der Behörden versuchten Lius Mutter und andere Familienmitglieder am 15. Dezember 2015, Liu zu überzeugen, seinen Glauben aufzugeben. Wärter Wang verlangte, dass seine Mutter vor ihrem Sohn niederknien und ihn anflehen sollte, mit dem Praktizieren aufzuhören. Doch Liu blieb standhaft und erklärte, warum er die Praktik nicht aufgeben könne.

Rückblick: Seit 1999 verfolgt

Am 26. Juli 1999 wurde Liu zum ersten Mal verhaftet und bis zum 1. August im Untersuchungsgefängnis Shuangyang festgehalten.

Im November 1999 sperrte man ihn für einen Monat ins Untersuchungsgefängnis. Seinem Vater und seinen Freunden wurde damals befohlen, ihn zu überzeugen, Falun Gong aufzugeben. Nach seiner Freilassung kam die örtliche Polizei zu sensiblen Tagen zu seiner Arbeitseinheit, um ihn zu schikanieren.

Im März 2001 brachten sie Liu für eine Woche in eine Gehirnwäsche-Einrichtung. Seine Frau hielten sie für 15 Tage im Untersuchungsgefängnis fest. All die ständigen Schikanen durch das Büro 610 waren der Grund, warum Liu im Januar 2002 Shuangyang verließ.