Anwälte widerlegen haltlose Anschuldigungen gegen Falun-Gong-Praktizierende

(Minghui.org) Vier Frauen standen in der Stadt Suzhou vor Gericht wegen „Verstoßes gegen § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches“. [1] Dieser Paragraph besagt, dass diejenigen, die eine Sektenorganisation verwenden, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Zhao Xiuzhen, 74, und Liu Ximei, 66, waren am 11. Mai 2017 verhaftet worden. Cao Zhiying, 60, und Huang Zheng, 76, wurden am folgenden Tag festgenommen. Die vier Frauen waren ins Visier der Verfolger geraten, als sie in einem lokalen Park mit Mitmenschen über Falun Gong [2] sprachen.

Zhao, Cao und Huang sind Einheimische, während Liu in der Provinz Zhejiang lebt und zu besagter Zeit ihre Schwester in Suzhou besuchte. Insgesamt acht Anwälte vertraten die Frauen in dem gemeinsamen Prozess am 6. März 2018. Die Anwälte widerlegten die Vorwürfe und stellten die Beweise gegen ihre Mandantinnen in Frage. Die vier Frauen sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und forderten Freispruch.

Richter Zhou Binghong vertagte die Verhandlung, die von 10.00 Uhr bis 20.40 Uhr dauerte, ohne ein Urteil zu fällen. Die vier Praktizierenden verbleiben im Untersuchungsgefängnis Huangli.

Völlig haltlose Anklagen

Die Anwälte forderten Staatsanwältin Li Kun auf anzugeben, welches Gesetz Falun Gong als Sekte bezeichnete, und ihr erlaube, Artikel 300 als Grundlage für die Anklage gegen ihre Mandantinnen zu nennen. Sie hatte keine Antwort darauf.

Die Anwälte erklärten weiter, dass die Anklage gegen ihre Mandantinnen unbegründet sei.

Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen hat, das Falun Gong als Sekte bezeichnet, hat der damalige chinesische Staatsführer Jiang Zemin den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen, eine Gesetzesinterpretation von § 300 zu erlassen, wonach jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden muss.

Am 1. Februar 2017 trat eine neue Gesetzesinterpretation in Kraft, die die Fassung von 1999 ablöste. Die neue Interpretation erwähnte Falun Gong nicht und betonte, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, fehlt der Anklage gegen die vier Frauen die Rechtsgrundlage.

Richter Zhou ermahnte die Anwälte, Falun Gong nicht zu erwähnen und unterbrach sie, als sie ihre Argumente lieferten. Er forderte die vier Praktizierenden auch auf, ihre Schuld zuzugeben, was sie entschieden ablehnten. Die Praktizierenden sagten stattdessen zu ihrer eigenen Verteidigung aus.

Unzulässige Beweise

Die Anwälte argumentierten auch, dass die Beweise der Anklage unzulässig seien.

Staatsanwältin Li behauptete, die vier Praktizierenden hätten das Gesetz gebrochen, indem sie Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterial über Falun Gong besaßen. Als Rechtsgrundlage nannte sie zwei Mitteilungen der Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen vom Juli 1999, in denen ein Verbot der Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern offiziell bekannt gegeben wurde.

Die Anwälte konterten, dass die Verwaltungsbehörde das Verbot im Jahr 2011 aufgehoben habe [3] und dass es für Praktizierende völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.

Staatsanwältin Li präsentierte ein verschwommenes Foto von mehreren Personen, die abends an einem Bordstein stehen. Sie behauptete, es seien die vier Praktizierenden. Die Anwälte argumentierten, dass das Foto nur eine Seiten- oder Rückansicht der Menschen zeige und dass es keine Beweise dafür gäbe, dass es sich um ihre Mandantinnen handele. Außerdem zeige das Foto keine illegalen Aktivitäten.

Li zeigte dann ein Dokument, das vom Sicherheitsteam der Polizei der Stadt Suzhou ausgefertigt worden war. Darin stand, dass die von den vier Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände tatsächlich sektenbezogen waren. Li legte jedoch keinen der angeblichen Sachbeweise vor. Es war auch kein Beamter anwesend, um die beschlagnahmten Gegenstände zu erörtern.

Die Anwälte argumentierten, dass das Sicherheitsteam keine Behörde sei, die befugt sei, Beweismittel zu überprüfen, und dass das Dokument weder eine Unterschrift noch einen offiziellen Stempel trage. Sie fragten weiter, warum keiner der in der Anklageschrift genannten mutmaßlichen Zeugen der Anklage vor Gericht erschienen sei, um einem Kreuzverhör unterzogen zu werden. Außerdem verfüge die Anklage nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Daten zur Person der Zeugen.

Die Anwälte kamen zu dem Schluss, dass die Beweise der Anklage unzulässig waren. Sie betonten auch, dass ihre Mandantinnen niemandem Schaden zufügen, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben, wenn sie Falun Gong praktizieren und anderen Menschen davon erzählen.

Polizeiliche Verstöße gegen rechtliche Verfahren

Die Anwälte und die Praktizierenden sagten auch gegen die Agenten der örtlichen Polizeistation Songling aus, die die Verhaftung vorgenommen hatten.

Die Polizeibeamten hatten nie ihre Ausweise oder einen Durchsuchungsbefehl vorgelegt, als sie die vier Praktizierenden verhafteten. Sie hatten es auch versäumt, den Praktizierenden eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu geben, wie es das Gesetz vorschreibt.

Der für den Fall der Praktizierenden zuständige Beamte hatte sich geweigert, sich mit ihren Familien zu treffen oder ihnen seinen vollen Namen zu nennen. Die Familien wussten nur, dass er Chen hieß und sein Bürotelefon die Nummer +86-512-63093110 hatte.

Bei Cao wurden während der erforderlichen medizinischen Untersuchung ein hoher Blutdruck, Herzprobleme und eine Gesichtslähmung festgestellt, aber die Polizei drängte die Haftanstalt trotzdem, sie aufzunehmen.

Liu berichtete, wie sie getäuscht worden war, um selbst belastende Beweise zu liefern. Mehrere Polizisten waren in der Haftanstalt aufgetaucht, um sie zu verhören. Sie versprachen, sie freizulassen, wenn sie ein Dokument unterschreiben würde, das bestätigte, dass sie verhaftet wurde, weil sie mit Leuten über Falun Gong gesprochen hatte. Weil sie zu ihrer Familie nach Zhejiang zurückkehren wollte, unterschrieb sie das Dokument, das ihr durch die Fensterwand des Verhörraums übergeben wurde. Sie hatte keine Chance gehabt, es zu lesen. Sie erkannte, dass sie belogen worden war, als ihr gesagt wurde, sie müsse an der Verhandlung teilnehmen.

Vorgetäuschte „öffentliche“ Verhandlung

Der angeblich öffentliche Prozess wurde für die Öffentlichkeit gesperrt, wobei die Polizei diejenigen, die versuchten, das Gerichtsgebäude zu betreten, auf Video aufnahm.

An jenem Tag standen viele Gerichtssäle zur Verfügung, aber Richter Zhou benutzte für den Prozess einen Raum für 36 Personen. Erst zwanzig Minuten vor Beginn der Verhandlung teilte er den Anwälten und Familien die Zimmernummer mit. Die acht Anwälte mussten sich in eine Ecke des Raumes quetschen, die eigentlich nur für zwei Personen vorgesehen war.

Insgesamt durften nur ein Dutzend Familienmitglieder an der Verhandlung teilnehmen. Sie wurden angewiesen, drei verschiedene Sicherheitskontrollen zu durchlaufen. Diejenigen, die während der Verhandlung die Toilette benutzen mussten, wurden auf dem Rückweg erneut einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Die Familien stellten fest, dass die Hälfte des Gerichtssaals von Leuten besetzt war, die sie nicht kannten. Einige der Fremden gingen nach der zweiten Pause gegen 18 Uhr abends. Die Familienmitglieder durften nicht nebeneinander sitzen. Stattdessen wurde jeder von ihnen von zwei Männern eingeklemmt und es wurde ihnen verboten, miteinander zu kommunizieren.

Angehörige werden ohne ihr Wissen zu „Zeugen“ gemacht

Zhaos Sohn und Schwiegertochter wurden vom Betreten des Gerichtssaals ausgeschlossen. Richter Zhou behauptete, dass sie Zhaos Zeugen seien und somit draußen warten müssten. Das junge Paar, das bei Zhao wohnt und damals gleichzeitig verhaftet worden war, hatte nie darum gebeten, eine Aussage zu ihrer Verteidigung machen zu können. Sie erkannten, dass sie zu Zeugen gemacht wurden, als sie gezwungen waren, die Verhörprotokolle der Polizei zu unterzeichnen, bevor sie freigelassen wurden.

Caos Tochter befand sich in der gleichen Situation, wobei Richter Zhou sagte, dass sie die Zeugin ihrer Mutter sei. Sie erinnerte sich, dass die Polizei nach der Verhaftung ihrer Mutter zu ihr nach Hause gekommen war, um ihr einige Fragen zu stellen. Sie hatte die Protokolle unterschrieben, ohne zu wissen, was die Polizei danach damit machen würde.

Laut Gesetz dürfen die Zeugen eines Klägers an der Verhandlung teilnehmen. Cao argumentierte, dass sie, selbst wenn sie eine Zeugin wäre, in den Gerichtssaal gehen dürfe. Richter Zhao ignorierte sie. Sie bemerkte folgende Inschrift an der Wand: „Alle sind vor dem Gesetz gleich“. Sie machte ein Foto davon, wurde dann aber gezwungen, es von ihrem Handy zu löschen.

Sie weigerte sich zu gehen und stand fast zwölf Stunden lang draußen in der Kälte. Sie hatte gehofft, am Ende der Verhandlung einen Blick auf ihre Mutter werfen zu können. Aber dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung.

Früherer Bericht:

Zhao Xiuzhen festgenommen und mit Gefängnishaft bedrohthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/25/127810.html


[1] Die chinesische Justiz verwendet diesen Paragraphen standardmäßig um Falun-Gong-Praktizierende anzuklagen und ins Gefängnis zu bringen. Der Inhalt des Paragraphen 300 lautet „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“.[2] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.[3] siehe dazu: http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html