Frau dazu gebracht, Dokumente zu unterschreiben – Nun stand sie vor Gericht und wurde verurteilt (Wuhan)

(Minghui.org) Eine ältere Einwohnerin aus Wuhan musste sich am 8. April vor Gericht verantworten. Ihr wurde ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Yuan (ca. 390 Euro) [1] auferlegt, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte. Ihre Informationsmaterialien über Falun Gong wurden beschlagnahmt.

Die 75-jährige Guo Shujun war am 2. November 2016 verhaftet und in derselben Nacht wieder freigelassen worden. Später sagte man ihr, dass sie zur Polizeistation gehen und dort Dokumente bezüglich ihrer Verhaftung unterschreiben müsse. Ihr war nicht bewusst, dass man sie anklagen wollte.

Die letzte Verhaftung

Kurz nach Guos Freilassung am 2. November 2016 sagten Beamte der Polizeistation in der Wujiashan Straße, dass ihre Tochter und ihr Schwiegersohn sie auf die Polizeistation bringen sollten. Sie müsse als Teil der „Formalitäten“ einige Dokumente unterschreiben, und danach sei alles in Ordnung.

Die Staatssicherheit, die Staatsanwaltschaft und das Gericht sagten später dasselbe. Erst als der Richter vom Gericht Dongxihu Guo fragte, ob sie sich einen Anwalt nehmen wolle, wurde ihr klar, dass man sie getäuscht hatte. Wenn sie die Dokumente unterschrieben habe, würde sie verurteilt, so der Richter.

Anfang März 2017 setzte sich ein Mitarbeiter des Gerichts mit Guos Familie in Verbindung. Er sagte, dass das Dokument abgeändert werden müsse, da Guo älter geworden sei. Auch deutete er an, dass nach der Unterzeichnung des neuen Dokuments alles in Ordnung sei. Doch das erwies sich als Lüge.

Guos jüngere Tochter glaubte dem Beamten und unterschrieb das Dokument. Doch sie wusste nicht, dass Feng Jun, der amtierende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dongxihu, ihre Mutter am 9. Februar 2017 angeklagt hatte. Auch wusste sie nicht, dass es in der Anklageschrift hieß, dass man sie am 2. November 2016 gegen Kaution freigelassen habe.

Richter Yang Zhidan vom Gericht Dongxihu informierte Guos Angehörige am 26. März 2018, dass diese zum Gericht kommen und Guos gerichtliche Vorladung abholen müssten.

In der Vorladung stand, dass die Anhörung für den 3. April 2018 angesetzt war und dass das Gericht einen Pflichtverteidiger beauftragt hatte.

Guos Familienangehörige trafen sich mit dem Pflichtverteidiger und erfuhren, dass dieser nicht die Absicht hatte, auf nicht schuldig zu plädieren. So beschlossen sie, ihn zu entlassen und sich einen anderen Anwalt zu nehmen.

Die Anhörung

An dem Morgen der Anhörung saßen auf zwei Fahrzeuge verteilt über zehn junge, schwarz gekleidete Männer vor dem Gerichtsgebäude. Praktizierende, die in das Gericht gehen wollten, um Guo zu unterstützen, wurden von Zivilbeamten angehalten, kontrolliert und überwacht.

Guo und ihr Anwalt plädierten auf nicht schuldig. Der Anwalt sagte aus, dass seine Mandantin weder gegen ein Gesetz verstoßen noch den Gesetzesvollzug untergraben habe [2]. Daher dürfe sie nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Er wies darauf hin, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong als „Sekte“ bezeichne. Außerdem würden für ein Verbrechen keinerlei Beweise vorliegen.

Guos Anwalt fügte hinzu, dass die verfassungsmäßigen Rechte seiner Mandantin auf freie Meinungsäußerung und Glaubensfreiheit geschützt werden müssten.

Eine Stunde später vertagte Richter Yang die Anhörung. Guos Familie ging sofort zur Staatsanwaltschaft Dongxihu, um Beschwerde gegen Staatsanwalt Feng einzureichen.

Guos frühere Verhaftungen

Guo hatte im Juli 1998 begonnen, Falun Gong zu praktizieren, woraufhin ihre Krankheiten verschwanden. Als ein Jahr später die Verfolgung von Falun Gong anfing, hörte sie mit dem Praktizieren wieder auf. Denn ihre Familie hatte Angst vor Verfolgung.

Als ihre früheren Krankheiten wieder auftauchten, fing sie wieder an zu praktizieren. Als die Krankheiten daraufhin erneut verschwanden, war Guo fest entschlossen, auch anderen zu erzählen, wie sie von Falun Gong profitiert hatte.

Am 18. Mai 2012 wurde Guo das erste Mal verhaftet, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte, und ihre Wohnung wurde durchsucht. Ein paar Stunden später wies man sie in das erste Untersuchungsgefängnis Wuhan ein.

Die zweite Verhaftung erfolgte am Vormittag des 7. September 2015. Jemand hatte Guo bei der Polizei gemeldet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte.

Man brachte sie auf die Polizeistation und nahm ihr die Broschüren, DVDs sowie Exemplare von „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“ ab.

An dem Morgen dieses 7. September hatte jemand vom Nachbarschaftskomitee Guos Tochter angerufen und sich nach der Adresse ihrer Mutter erkundigt.

Als Guo um 14 Uhr noch immer nicht zu Hause war, tätigten ihre Angehörigen mehrere Anrufe, um sie zu finden. Auch das Nachbarschaftskomitee rief an und erkundigte sich nach Guo.

Ihre Familienangehörigen wendeten sich an die Polizeistation, um Hilfe bei der Suche zu erhalten. Dort erfuhren sie, dass man Guo inhaftiert und verhört hatte, um in Erfahrung zu bringen, wo sie die Materialien her hatte.

Weil Guo auf der Polizeiwache nichts zu essen bekam, kauften ihr ihre Angehörigen eine Schüssel Nudeln, die sie ihr um 15 Uhr bringen ließen.

Drei Stunden später durchsuchten Polizisten Guos Wohnung und nahmen einige persönliche Gegenstände mit. Um 20 Uhr durfte sie wieder nach Hause gehen.


[1] Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines chinesischen Stadtarbeiters beträgt monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.[2] Die Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.