Frau wird nach drei Jahren Haft erneut angeklagt

(Minghui.org) Die 48-jährige Feng Jianhua aus der Stadt Xuchang wurde nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches wegen „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ angeklagt. Der Paragraph besagt, dass diejenigen, die eine Sektenorganisation benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, so weit wie nur irgendwie möglich strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Feng Jianhua wurde am 20. November 2017 verhaftet. Die Polizei nahm sie ins Visier, nachdem sie eine Meldung erhalten hatte, dass sie zwei Personen zwei Flugblätter und drei DVDs mit Informationen über Falun Gong [1] gegeben habe.

Feng war vor dieser letzten Festnahme wiederholt verhaftet worden. Einmal erhielt sie ein Jahr Zwangsarbeit und wurde wegen ihres Glaubens für drei Jahre inhaftiert. Im August 2015 erstattete sie Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatsführer Jiang Zemin wegen der Verfolgung von Falun Gong. Sie wurde deshalb zwei Wochen lang eingesperrt.

Richter Guoyan vom Bezirksgericht Weidu verhandelte am 13. April 2018 gegen Feng im Untersuchungsgefängnis Yulin. Nur vier Familienmitglieder von Feng durften an der Verhandlung teilnehmen.

Staatsanwalt Luo Linlin zitierte den Paragraphen 300 als Rechtsgrundlage für die Anklage gegen Feng.

Fengs Anwalt wies darauf hin, dass der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen habe, das Falun Gong als Sekte betrachtet. Jiang Zemin habe den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen, eine Gesetzesinterpretation von Paragraph 300 zu erlassen, wonach jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, strafrechtlich verfolgt werden müsse.

Allerdings sei am 1. Februar 2017 eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten, die die Fassung von 1999 abgelöst habe. In der neuen Interpretation sei Falun Gong überhaupt nicht erwähnt und es werde betont, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnete, fehle der Anklage gegen Feng die rechtliche Grundlage.

Der Anwalt argumentierte weiter, dass es das verfassungsmäßige Recht seiner Mandantin sei, Informationen über Falun Gong zu verbreiten, und dass sie niemandem Schaden zugefügt habe, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben habe. Er verlangte einen Freispruch seiner Mandantin.

Richter Guo vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen. Feng verbleibt im Untersuchungsgefängnis.


[1] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.