65-jährige Frau nach drei Jahren Haft erneut verurteilt (Shanghai)

(Minghui.org) Eine 65-jährige Frau aus Shanghai ist zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie Falun Gong [1] nicht aufgeben will.

Qin Yuexiu schreibt die Heilung ihrer rheumatoiden Arthritis und die Verbesserung ihrer Lebensqualität Falun Gong zu. Sie wurde am 10. August 2017 verhaftet. Agenten der örtlichen Polizeistation Chengzheng durchsuchten ihre Wohnung. Doch sie machten keine Bestandsaufnahme der beschlagnahmten Gegenstände und händigten der Familie auch keine Auflistung dieser Gegenstände aus.

Tage später wurde Qins Mann, der fast 70 Jahre alt ist, auf die Polizeiwache gerufen, um eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterzeichnen. Er hatte Schwierigkeiten, sich daran zu erinnern, was aus seinem Haus mitgenommen worden war. Doch sie setzten ihn unter Druck, die Liste zu unterschreiben. So wurde er durch die Unterschrift zum „Zeugen der Anklage“, ohne es zu wissen.

Aus diesem Grund durfte er am 23. März 2018 auch nicht an der Anhörung teilnehmen.

Qins Rechtsanwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Außerdem sagte sie zu ihrer eigenen Verteidigung auch selbst aus.

Der vorsitzende Richter unterbrach die Verhandlung für 15 Minuten. Als sie weiterging, verkündete der Richter das Urteil: anderthalb Jahre Gefängnis.

Qin wurde schon früher für ihren Glauben verfolgt. Im Jahr 2000 wurde sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Weil sie inhaftiert war, versäumte sie die Hochzeit ihres Sohnes und die Geburt ihres Enkelkindes.


[1] Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt hat. Er verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praxis – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral erhöhen und ihre Gesundheit verbessern. In China wird er jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime auf grausame Weise rechtswidrig verfolgt.