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Überraschend ordnungsgemäßes Verfahren im Prozess gegen eine Falun-Gong-Praktizierende

14. Mai 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Peking, China

(Minghui.org) Im Gegensatz zu anderen Verfahren hat das Gericht im Fall der Falun-Gong-Praktizierenden Guo Dongxiang ein angemessenes Verfahren eingehalten, als diese am 19. April 2018 vor dem Gericht Chaoyang in Peking stand.

Der Prozess dauerte etwa zwei Stunden. Guo konnte sich selbst uneingeschränkt verteidigen und auch ihr Anwalt wurde bei seinen Argumenten nicht unterbrochen. Das Gericht organisierte auch keine zusätzlichen Personen, die im Gerichtssaal saßen, um Verwandten die Teilnahme zu verbieten. Außerhalb des Gerichtssaals war kein großes Polizeiaufgebot zu sehen.

Guo war am 3. November 2017 verhaftet worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte, und wurde im Untersuchungsgefängnis Chaoyang festgehalten. Mitte Januar 2018 wurde ihr Fall an die Staatsanwaltschaft und dann Mitte Februar ans Gericht übergeben.

Guo erklärte dem Richter, dass sie kein Verbrechen begangen hat, indem sie Falun Gong praktiziert, und verlangte, dass der Staatsanwalt die Anklage gegen sie fallenlasse.

Ihr Anwalt betonte, dass ein Grundprinzip des nationalen Strafrechts darin bestünde, dass nur Verstöße, die vom Gesetz eindeutig beschrieben seien, als Straftaten angesehen würden. Diejenigen, die nicht gesetzlich beschrieben seien, seien demnach keine Straftaten und somit nicht strafbar. Der Anwalt verlangte, dass der Staatsanwalt die rechtliche Grundlage dafür vorzeige, dass Falun Gong eine Kult sei. Der Staatsanwalt zögerte. Der Richter bat ihn dann, später zu antworten, aber er tat es nie.

Der Anwalt erklärte dem Gericht, dass das Staatliche Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen ihr Verbot zur Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe und dass Falun Gong in China legal sei. Deshalb sei auch das Informationsmaterial über Falun Gong von Guo durch die Verfassung geschützt und stelle eine Erweiterung ihrer Redefreiheit dar.

Der Anwalt sagte weiter, dass der Staatsanwalt seine Mandantin der „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ beschuldige, aber es verabsäumt habe, darauf hinzuweisen, welches Gesetz behindert und wie die Organisation benutzt worden sei.

Auch listete er alle Verstöße auf, die gegen das ordentliche Verfahren während Guos Verhaftung und der daraus resultierenden Durchsuchung ihres Eigentums auf, begangen wurden.

Der Richter vertagte den Prozess, ohne ein Urteil zu fällen.

Früherer Bericht:

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html