Berufungsgericht erhält ursprüngliches Urteil gegen Falun-Gong-Praktizierende aufrecht

(Minghui.org) Eine 78-jährige Frau in der Stadt Mishan wurde dazu gebracht, sich selbst zu belasten [1] woraufhin man sie zu einem Jahr Gefängnis und 10.000 Yuan [2] Geldstrafe verurteilte. Weniger als zwei Monate später erhielt das örtliche Berufungsgericht den Schuldspruch aufrecht.

Zhang Chenghua war am 11. Mai 2017 verhaftet worden, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Die spirituelle Disziplin wird vom kommunistischen Regime in China verfolgt. Am 22. Januar 2018 stellte man Zhang vor das örtliche Stadtgericht Mishan und am 27. März verurteilte man sie zu Gefängnis.

Zhangs Familie engagierte einen örtlichen Anwalt, der ihren Fall vor Gericht vertreten sollte. Doch das Mittlere Volksgericht der Stadt Jixi wies den Anwalt an, sie nicht als unschuldig zu verteidigen. Ihre Familienmitglieder erfuhren von dem Anwalt keinerlei Neuigkeiten. Am 19. April riefen sie das Berufungsgericht an. Dort sagte man ihnen, dass der Fall noch nicht beim höheren Gericht eingereicht worden sei.

Zhangs Angehörige besuchten sie am folgenden Tag in der örtlichen Haftanstalt. Dort erfuhren sie, dass das Berufungsgericht bereits jemanden geschickt hatte, um mit Zhang über ihren Fall zu sprechen. Daraufhin gingen sie zurück zum Berufungsgericht und reichten ein Gesuch ein, um Zhang bei ihrer Berufung zu repräsentieren. Richter Yang Zongyuan warnte die Familie vorab, dass es keine Pläne für eine Anhörung gäbe.

Am 21. April kehrten Zhangs Familie und ihr Anwalt in die Haftanstalt zurück. Nur der Anwalt durfte sie sehen, und als er herauskam sagte er, dass Zhang entschieden hätte, sich nicht von ihm verteidigen zu lassen. Ihre Familie wusste, dass Zhang nicht mit dem Schuldeingeständnis einverstanden war, dass dem Anwalt aufgetragen worden war bei Gericht für sie einzureichen. Daraufhin entließen sie den Anwalt.

Richter Yang verlangte, dass Zhangs Familienmitglieder sich auswiesen, wenn sie Zhang vor Gericht verteidigen wollten. Bei der örtlichen Polizeistation sagte man ihnen, ihre Ausweise, ausgestellt vom Ministerium für Staatssicherheit, seien die beste Möglichkeit, sich auszuweisen. Doch Yang weigerte sich, ihre Ausweise anzuerkennen.

Am Nachmittag des 27. Aprils fand Zhangs Familie einen neuen Anwalt. Dieser besuchte sie sofort und ließ sie die notwendigen rechtlichen Formulare unterschreiben. Danach ging er zum Berufungsgericht, doch Yang war nicht zu erreichen, und konnte daher den Antrag auf Zhangs Verteidigung nicht entgegennehmen. Der Anwalt musste den Antrag bei der Empfangsdame hinterlegen.

Am 2. Mai rief das Berufungsgericht Zhangs Angehörige an und sagte ihnen, sie sollen sofort kommen. Die Familie hatte erst am nächsten Tag Zeit. Richter Yang gab ihnen ein Exemplar seines Urteils, das vom 28. April datierte. Zhangs Angehörige waren schockiert zu lesen, dass Yang entschieden hatte, das ursprüngliche Urteil gegen Zhang aufrechtzuerhalten.

Yang sagte, Zhangs Familie könne einen Antrag zur Neubewertung seines Urteils stelle, falls sie nicht damit einverstanden sei,

Wenige Stunden später rief die Familie in der Haftanstalt an und erfuhr, dass die Wärter dort bereits lange zuvor von dem Urteil erfahren hatten.


[1] Falun-Gong-Praktizierende zu Fingerabdrücken gezwungen und getäuscht, dann ohne Rechtsbeistand verurteilt http://de.minghui.org/html/articles/2018/5/7/132700.html[2] Das sind etwa 1.430 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €