Chengdu, Provinz Sichuan: Wieder Sechs Falun-Gong-Praktizierende zu Gefängnisstrafen verurteilt

(Minghui.org) Sechs Bewohner der Stadt Chengdu sind am 24. Mai 2018 zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie waren am 23. Juli 2016 beim Lesen eines Falun-Gong-Buches von der Polizei aufgespürt und dann festgenommen worden. An diesem Tag hatten sich zehn Praktizierenden im Haus von Li Xiaoping versammelt, um gemeinsam die Schriften von Falun Gong zu lesen.

Während vier von ihnen später gegen Kaution freigelassen wurden, blieben Li, Xu Yong, Liu Shuling, Zhou Ziyu, Lu Youqun und Zhang Minghong in Haft. Li, 67, bekam während der Haft hohen Blutdruck und chronischen Husten.

Anhörung vor Gericht und Verurteilung

Die sechs Praktizierenden standen am 24. Mai 2018 vor dem Bezirksgericht Wuhou. Drei von ihnen engagierten Anwälte, aber diese wurden dazu gedrängt, auf schuldig zu plädieren. Die örtlichen Behörden informierten die Familien der Praktizierenden erst zwei Tage vor der Anhörung. Insgesamt nahmen nur ein paar Familienmitglieder an der Verhandlung teil. Sie sagten aus, dass der Vorsitzende Richter den Praktizierenden nicht erlaubt habe, zu ihrer eigenen Verteidigung auszusagen.

Alle sechs Praktizierenden wurden bis zum Ende der Anhörung verurteilt:

Zhang zu sieben Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.350 Euro) [1], Li, Xu und Liu jeweils zu dreieinhalb Jahren und 5.000 Yuan (ca. 680 Euro), Zhou und Lu zu jeweils drei Jahren und ebenfalls zu 5.000 Yuan.


[1] Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.