Drei Jahren schwebendes Verfahren – nun erneute Inhaftierung einer Rentnerin

(Minghui.org) Huang Hongyan, eine 64-jährige Frau aus der Stadt Wuhan ist am 13. April 2018 festgenommen worden. Sie befindet sich nun in einem Polizeikrankenhaus.

Die jüngste Verhaftung dieser Rentnerin der Energiebehörde des Bezirks Dongxihu resultierte aus ihrer früheren Verhaftung am 3. Juni 2015, nur weil sie sich geweigert hatte, Falun Gong [1] aufzugeben.

Zwei Wochen nach ihrer Verhaftung im Jahr 2015 war Huang gegen Kaution freigelassen worden. Die örtliche Polizei hatte damals versucht, sie in Gewahrsam zu behalten, aber die örtliche Haftanstalt hatte ihre Aufnahme verweigert, weil Huang an schwerer Diabetes litt.

Die Polizei lockerte jedoch nie die Kontrolle über Huang. Am 14. September 2015 wurde für sie ein formeller Haftbefehl ausgestellt. Danach rief die Polizei Huang mehrmals an und forderte sie auf, zur Polizeiwache zu kommen. Dort sollte sie Dokumente im Zusammenhang mit der Anklage gegen sie unterzeichnen. Huang weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen.

Hat die Bank die Polizei alarmiert?

Im Februar 2018 ging Huang zu ihrer Bank, um ihr Guthaben aus dem Jahresendbonus zu überprüfen, den ihr Arbeitgeber jedem Rentner gewährt. Sie legte ihren Ausweis vor, damit die Kassiererin ihr Konto einsehen konnte.

Zwei Monate später, am 13. April, tauchte die örtliche Polizei vor ihrer Tür auf und forderte sie auf mitzukommen. Als sie sich weigerte, drohten die Polizisten damit, ihr Handschellen anzulegen. Sie ging mit ihnen und kam nie wieder nach Hause.

Huangs Familie vermutet, dass die Polizei nach ihrer Verhaftung im Jahr 2015 ihren Ausweis in die Datenbank mit Falun-Gong-Praktizierenden eingetragen hatte. Als Huang ihren Ausweis zum ersten Mal seit ihrer früheren Verhaftung benutzte, war der Bank sofort aufgefallen, dass sie auf der Liste der Polizei stand. Wahrscheinlich informierte sie daraufhin die Polizei.

Die Polizei teilte Huangs Familie nur mit, dass sie Huang wieder in Gewahrsam genommen habe, um das Verfahren von 2015 abzuschließen.

Früher auch schon verfolgt: Gehirnwäsche und Zwangsarbeitslager

Das war nicht das erste Mal, dass Huang wegen ihres Glaubens an Falun Gong ins Visier der Verfolger geriet. Zwischen Dezember 1999 und Dezember 2000 wurde sie dreimal in eine Gehirnwäsche-Einrichtungen gesperrt.

Nach einer weiteren Verhaftung am 5. August 2002 verurteilte man Huang zu eineinhalb Jahre Zwangsarbeit. Insgesamt sieben Agenten verhörten sie abwechselnd eine ganze Nacht lang. Während dieser Zeit hatte sie ihre Periode, bekam aber keine Damenbinden und durfte auch keine Toilette benutzen. Ihr Blut befleckte den Stuhl, auf dem sie saß. Als sie sich später weigerte, die Zwangsarbeitspapiere zu unterschreiben, stiftete ein Wärter einen Häftling an, ihr auf den Kopf zu schlagen.

Während ihrer Inhaftierung im Arbeitslager wurde sie einmal zu einer Gehirnwäsche gebracht. Der Grund war, dass die Behörden der Meinung waren, sie habe keine ausreichenden schriftlichen Aussagen gemacht, dass sie ihren Glauben an Falun Gong aufgeben werde.

Jedes Mal, wenn Huang im Laufe der Jahre in eine Gehirnwäsche-Einrichtung geschickt wurde, wurde ihr Arbeitgeber aufgefordert, 50.000 Yuan [2] zu zahlen, um die Ausgaben der Einrichtung für sie zu decken. Ihr Arbeitgeber wiederum setzte ihr Gehalt während jeder Inhaftierung aus.


[1] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei in China grausam verfolgt werden.[2] Das sind umgerechnet ca. 6.500 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €.