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Sechs Jahre Gefängnis für eine Frau wegen ihres Glaubens

13. Juni 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Liaoning

(Minghui.org) Eine Bewohnerin der Stadt Chaoyang wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und mit einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.300 Euro) belegt, weil sie Informationen über die Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime verbreitet hatte.

Jiang Weizhen schreibt Falun Gong die Wiederherstellung ihrer Gesundheit zu. Ihre Familie und Freunde waren völlig erstaunt, dass ihre Krankheiten wie Arthritis, Scharlach, Neurasthenie und andere Beschwerden verschwanden, als sie Falun Gong zu praktizieren begann.

Weil sie durch Falun Gong viele positive Erfahrungen gemacht hatte, schwankte Jiang nie in ihrem Glauben, auch nicht, als im Juli 1999 die Verfolgung begann. Am 27. Juni 2017 wurde sie verhaftet, als sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilte.

Der Beamte Zhang Jianli berichtete, dass viele Leute die örtliche Polizeiwache angerufen und Jiangs Freilassung gefordert hätten.

Jiang stand am 30. November 2017 vor Gericht und erneut am 25. Januar 2018. Ihr Anwalt war vor beiden Verhandlungen von Richter Ao Ruixue bedroht worden.

Der Richter warnte den Anwalt davor, auf nicht schuldig zu plädieren. Er legte vor der zweiten Verhandlung einen schriftlichen Befehl seiner Vorgesetzten vor und sagte, er dürfe den Anwalt hinauswerfen, wenn dieser es wagte, im Namen von Frau Jiang ein Plädoyer auf „nicht schuldig“ zu halten.

Der Anwalt ignorierte die Drohung und plädierte auf nicht schuldig, da kein Gesetz in China besagt, dass das Praktizieren von Falun Gong ein Verbrechen ist. Einige Monate nach der zweiten Anhörung verurteilte der Richter Jiang zu einer Gefängnisstrafe.

Während der Haft starb ihre Schwiegermutter, die Jiang zuvor betreut hatte. Sie war maßlos verzweifelt, dass ihre Schwiegertochter verhaftet worden war.

Früherer Bericht:

Frau aus Liaoning vor Gericht, weil sie die Verfolgung von Falun Gong öffentlich aufdecktehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/12/25/130043.html