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Falun-Gong-Praktizierende vor Gericht: Aussagekräftige Verteidigung belegt Unschuld der Angeklagten

2. Juni 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Hebei

(Minghui.org) Zwei Falun-Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Yanshan haben zum dritten Mal vor Gericht gestanden. Sie waren nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches angeklagt [1]. Falun Gong, auch bekannt als Falun Dafa, ist eine Kultivierungsschule für Körper und Geist, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert.

Die beiden Praktizierenden Yang Yueliang und Liu Wenting waren am 4. August 2016 verhaftet worden, nachdem sie einem Kunden bei der Installation einer Satellitenschüssel geholfen hatten. Mit dieser Satellitenschüssel kann man Programme von New Tang Dynastie (NTD) empfangen, das heißt: unzensierte Nachrichten. [2]

Liu wurde einen Monat später gegen Kaution freigelassen, während Yang im Untersuchungsgefängnis von Yanshan eingesperrt blieb. Bis heute hat die örtliche Polizei Liu sein bei der Verhaftung beschlagnahmtes Auto nicht zurückgegeben.

Die beiden Männer haben bereits drei Mal vor Gericht gestanden: am 17. August 2017, am 11. Dezember 2017 und neuerdings am 14. Mai 2018. Hier berichten wir über die drei Anhörungen, die alle im Untersuchungsgefängnis stattfanden.

Erste Anhörung

Der Staatsanwalt legte zwei Beweise vor, darunter einen Bericht mit dem offiziellen Stempel des Anti-Kult-Amtes im Bezirk Yancheng und eine Erklärung der chinesischen Botschaften, dass NTD das Propagandasprachrohr von Falun Gong sei.

Yangs Anwalt widerlegte die Beweise. Er wies darauf hin, dass weder das Anti-Kult-Büro noch die chinesischen Botschaften gesetzgebende Körperschaften oder Strafverfolgungsbehörden seien. Als solche hätten sie keine Befugnis, festzustellen, ob die Praktizierenden mit der Installation der Satellitenschüssel gegen irgendein Gesetz verstoßen haben.

Der Anwalt argumentierte weiter, dass die von Yang und Liu beschlagnahmten Werkzeuge und Satellitenschüsseln niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn den „Gesetzesvollzug untergraben“ hätten.

Der Staatsanwalt konnte die Aussagen des Anwalts nicht widerlegen und bat darum, den Fall an sie zurückzugeben, damit sie mehr Beweise sammeln konnten.

Zweite Anhörung

Der Staatsanwalt spielte eine Diskette ab, von der er behauptete, sie sei bei Yang beschlagnahmt worden. Die DVD handelte von den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht.

Der Anwalt forderte den Staatsanwalt auf, anzugeben, welcher Inhalt der Diskette gegen das Gesetz verstößt. Der Staatsanwalt hatte keine Antwort und legte eine Erklärung vor, die den Stempel der Staatssicherheit der Stadt Cangzhou trug. Die Aussage lautete, dass NTD Falun Gong fördere.

Der Anwalt argumentierte, dass die Staatssicherheit keine autorisierte Behörde sei, um forensische Beweise zu überprüfen. Als solches könnte ihre Aussage nicht gegen die Praktizierenden verwendet werden.

Dritte Anhörung

Der Staatsanwalt zitierte eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 des Strafgesetzes, um seine Anklage gegen die beiden Praktizierenden zu rechtfertigen. Die Interpretation war 1999 vom Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwalt herausgegeben worden: Jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, müsse so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden.

Der Anwalt konterte, dass die beiden Stellen, die die Interpretation herausgegeben hatten, kein gesetzgebendes Organ seien und dass ihre Aussage niemals als Grundlage für die Anklage gegen Falun-Gong-Praktizierende hätte verwendet werden dürfen. Darüber hinaus sei am 1. Februar 2017 eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten, die die Fassung von 1999 abgelöst habe. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht mehr und betont, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss.

Der Anwalt wiederholte, da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, sei die Anklage gegen die Praktizierenden unbegründet. Auch betonte er, dass durch die Installation von Satellitenschüsseln kein Schaden entstanden sei. Entsprechend dem Gesetz könnten die beiden Praktizierenden nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, der nie existiert habe.

Der Anwalt forderte den Vorsitzenden Richter auf, dem Gesetz zu folgen und die beiden Praktizierenden freizusprechen.

Früherer Bericht:
Imprisoned for a Decade, Hebei Man to Face New Indictment for His Faithhttp://en.minghui.org/html/articles/2017/3/1/162354.html


[1] Im Wortlaut: „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“. Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.
[2] NTD ist ein in New York ansässiges globales Nachrichten- und Unterhaltungsmedium, das sich auf die unzensierte Berichterstattung über China, einschließlich der Verfolgung von Falun Gong, spezialisiert hat.