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Büro 610 verfügt – Richter verurteilt Falun-Gong-Praktizierenden zu dreieinhalb Jahren plus Geldstrafe

12. Juli 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Sichuan

(Minghui.org) Der Vorsitzende Richter im Prozess gegen einen Falun-Gong-Praktizierenden lobte die Argumentation der Verteidigung, verurteilte den Angeklagten aber unter dem Druck einer außergerichtlichen Instanz dennoch zu Gefängnis.

Mo Yishan, ein 36-jähriger Einwohner des Kreises Pengxi, wurde am 13. März 2017 verhaftet, als er mit Mitmenschen in Chengdu über Falun Gong [1] sprach.

Mo wurde von seinem Anwalt in die Irre geführt und stimmte zu, dass dieser für ihn auf schuldig plädiert. Auf Anraten seines Anwalts lehnte er es auch ab, sich mit seinem Vater, Mo Mingxue, zu treffen.

Der ältere Mo, der auch Falun Gong praktiziert, wusste, dass kein Gesetz in China diesen Kultivierungsweg kriminalisiert. Er war entschlossen, um Gerechtigkeit für seinen Sohn zu kämpfen. Er verzichtete am Tag vor der Gerichtsverhandlung am 19. Juni 2018 auf den Anwalt und übernahm die Rolle des Verteidigers seines Sohnes. Laut Insidern war dies der erste derartige Fall in der Region.

Der Staatsanwalt erhob Anklage gegen den jüngeren Mo auf der Grundlage von § 300 des chinesischen StGB, – „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [2].

Der ältere Mo wies die Anschuldigungen zurück. Er verwies darauf, dass der Nationale Volkskongress, Chinas Gesetzgeber, nie ein Gesetz erlassen habe, das Falun Gong als Sekte bezeichnet. Daher hätte sein Sohn nicht wegen Ausübung seines verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit verfolgt werden dürfen.

Der Staatsanwalt behauptete, dass der jüngere Mo Informationsmaterial über Falun Gong verteilt habe, was an sich schon rechtswidrig sei. Er zitierte zwei Mitteilungen der chinesischen Verwaltungsbehörde für Presse- und Publikation vom Juli 1999, mit der die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurde.

Der ältere Mo konterte, dass die Verwaltungsbehörde das Verbot im Jahr 2011 aufgehoben habe und dass es für Praktizierende völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterial zu besitzen [3] und zu verbreiten. Außerdem argumentierte er, dass die Verteilung derartiger Materialien durch seinen Sohn niemandem geschadet, geschweige denn den „Gesetzesvollzug untergraben“ habe.

Richter Wang Runming ordnete eine 15-minütige Unterbrechung der Verhandlung an. In der Pause hielt er die schriftlichen Verteidigungsargumente des älteren Mo in der Hand und fragte immer wieder, ob dieser alles selbst geschrieben habe.

Als der ältere Mo bestätigte, dass er die Verteidigungserklärung geschrieben hatte, sagte Richter Wang zu ihm: „Gut geschrieben! Gut geschrieben! Sehr logisch und überzeugend. [Falun Gong zu praktizieren] ist legal.“

Als die Verhandlung wieder aufgenommen wurde, sagte der Staatsanwalt, dass das Büro 610 die Beweise der Anklage für ausreichend halte, um den jüngeren Mo zu verurteilen. Das Büro 610 ist eine außergerichtliche Behörde, die vom Regime mit der Auslöschung von Falun Gong beauftragt ist und die Macht hat, das Justizsystem außer Kraft zu setzen.

Daraufhin verurteilte Richter Wang den jüngeren Mo zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und verhängte am Ende der Verhandlung außerdem eine Geldstrafe von 3.000 Yuan [4] über ihn. Mo sagte sofort, er würde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Früherer Bericht:
Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiter http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html


[1] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.

[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.

[3] siehe dazu: http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html

[4] Das sind umgerechnet ca. 390 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.