Künstler zum dritten Mal für seinen Glauben inhaftiert, nun erneut unrechtmäßig angeklagt

(Minghui.org) Der 66-jährige Künstler Si Deli aus der Stadt Xinyang, der wegen seines Glaubens inhaftiert ist, musste sich vor Gericht neuen Anklagen stellen.

Si war zuletzt am 17. März 2016 verhaftet worden, weil er Strafanzeige erstattete gegen den ehemaligen chinesischen Parteichef Jiang Zemin, der die Verfolgung von Falun Gong eingeleitet hatte.

Falun Gong, auch bekannt als Falun Dafa, ist ein Kultivierungsweg für Körper und Geist, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert. Si schreibt Falun Gong seine Gesundheit zu, und das war für ihn ein guter Grund, es weiter zu praktizieren. Er wurde im Zuge der Verfolgung zweimal in einem Zwangsarbeitslager eingesperrt: im Juli 2000 und im März 2001. 2005 erging ein Urteil gegen ihn: drei Jahre Gefängnis, und es folgte ein weiteres im Jahr 2011 zu weiteren 5,5 Jahren Gefängnis.

Nachdem Si Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet hatte, nahm die Polizei ihn wieder fest. Und nach zwei Gerichtsverhandlungen (am 29. August 2016 und am 14. April 2017) wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Mittleres Gericht von Xinyang lehnt Berufung ab

Er ging in Berufung, aber das Mittlere Gericht von Xinyang entschied am 14. August 2017, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten. Das Berufungsgericht hatte weder seine Familie noch seinen Anwalt informiert. Als der Anwalt schließlich herausfand, was passiert war, eilte er zum Gericht, um den Freispruch seines Mandanten zu beantragen. Richter Xu Dali sagte, dass das Urteil seit Langem vom örtlichen Komitee für Politik und Recht sowie dem Büro 610 festgelegt worden sei. Diese beiden Behörden sind mit der Durchführung der Verfolgungspolitik beauftragt und befugt, das Justizsystem außer Kraft zu setzen.

Si weiterhin in Haft

Einige Tage nach dem Urteil wurde Si, der damals noch in der ersten Haftanstalt in Xinyang einsaß, in die Bezirksstaatsanwaltschaft Zhengyang gebracht. Dort musste er sich einer neuen Anklage stellen. Er wurde angeklagt, Computer und Drucker für einige Falun-Gong-Praktizierende in Zhengyang repariert zu haben.

Si wurde kurz nach der Anklage in das Gefängnis Xinmi eingeliefert. Am 28. Mai 2018 stand er vor dem Gericht des Kreises Runan. Sein Anwalt plädierte auf nicht schuldig, da kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert. Der Anwalt wies auch die „Beweise“ der Staatsanwaltschaft zurück und argumentierte, dass es das verfassungsmäßige Recht seines Mandanten sei, seine technischen Fähigkeiten einzusetzen, um anderen bei Reparaturen zu helfen.

Si wurde nach der Gerichtsverhandlung ins Gefängnis zurückgebracht.

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