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73-Jährige wegen ihres Glaubens zum dritten Mal inhaftiert

10. August 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Chongqing

(Minghui.org) Eine 73-jährige Frau aus Chongqing wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und mit einer Geldstrafe von 6.000 Yuan [1] belegt, weil sie sich geweigert hatte, auf Falun Gong zu verzichten. Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, der seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt wird.

Ye Wenxiu wurde am 21. Juni 2017 verhaftet, nachdem sie versucht hatte, Lu Anxiang, einem Mitarbeiter des örtlichen Straßenkomitees, von der Verfolgung von Falun Gong zu erzählen. Lu ergriff Ye und rief zwei Mitarbeiter hinzu, Liu Ying und Xu Shihui. Die Drei brachten Ye dann zum Polizeirevier Lijiatuo.

Die Polizei führte eine Leibesvisitation bei Ye durch, bevor sie ihre Wohnung aufsuchte, um ihre persönlichen Sachen zu beschlagnahmen. Am nächsten Tag kündigten die Beamten an, dass Ye einem sechsmonatigen Hausarrest unterzogen werde, bewacht von der Polizeistation Tuqiao.

Am 20. September 2017 wurde Ye von der Bezirksstaatsanwaltschaft Banan angeklagt. Die Verhandlung fand am 27. April 2018 vor dem Bezirksgericht Banan statt. Ye hatte keinen Anwalt und sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie wurde jedoch vom Vorsitzenden Richter unterbrochen, bevor sie eine Chance hatte, zu Ende zu sprechen. Am 11. Juli verurteilte der Richter sie zu Gefängnishaft.

Ye wurde nach Ablauf des Hausarrestes auf Kaution freigelassen. Derzeit befindet sie sich wegen ihrer Gesundheit nicht in Haft. Es ist unklar, wann sie ins Gefängnis kommt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Ye wegen ihres Glaubens interniert wurde. Bereits am 12. Februar 2004 hatte man sie schon einmal zu drei und am 12. Dezember 2011 dann noch einmal zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.


[1] Das sind umgerechnet ca. 720 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.