Praktizierende nach fünf Monaten Haft vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Wu Chunhuan ist eine Falun-Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Qinglong der Stadt Qinhuangdao. Am 21. Mai 2018 wurde sie fünf Monate nach ihrer rechtswidrigen Verhaftung vor das Gericht in Changli gestellt. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig und forderte ihre Freilassung.

Wu war am 24. Dezember 2017 gegen 9 Uhr morgens von acht Polizisten verhaftet worden. Daran beteiligt waren: Li Yinqing, Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Qinglong; Wang Youwen von der Polizeiwache Sanbozi sowie Liu Fusuo, Gao Chao, Zhu Xiaohong und Tian Yujun von der Polizeiwache Louzhangzi.

Wu wurde verhaftet, um eine Quote während des „harten Schlags“ gegen Falun-Gong-Praktizierende durch die Behörde der Provinz Hebei zu erfüllen.

Die Polizisten kamen in drei Polizeiautos an. Sie durchsuchten Wus Wohnung und beschlagnahmten ihre persönlichen Gegenstände, darunter auch den PC ihres Sohnes. Sie befahlen ihrem Sohn (einem Nicht-Praktizierenden) und ihrem Mann, sie zur Polizeiwache zur Befragung zu begleiten. Beide wurden am selben Tag wieder freigelassen.

Wu hingegen wurde ins Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Qinhuangdao gebracht, wo sie über fünf Monate inhaftiert blieb.

Rechtsanwälte dürfen Wu nicht treffen und Fallakten nicht einsehen

Nachdem Wus Fall bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Qinglong eingereicht worden war, versuchte ein Anwalt aus Peking, der von ihren Verwandten angeheuert wurde, sich mit ihr zu treffen. Doch Beamte des Untersuchungsgefängnisses lehnten das Treffen unter Berufung auf zahlreiche erfundene Gründe ab.

Ein zweiter Anwalt aus der Stadt Tianjin ging zur Bezirksstaatsanwaltschaft Qinglong, um die Akte einzusehen. Er wurde darüber informiert, dass alle Fälle von Falun-Gong-Praktizierenden in den Bezirk Changli verlegt worden seien.

Agenten im Bezirk Changli setzten die Anwaltskanzlei in Tianjin unter Druck. Der Anwalt wurde aufgefordert, seine Absicht zu bekunden, Wu vor Gericht zu vertreten oder auf nicht schuldig zu plädieren. Der Anwalt zog die Vertretung vier Tage vor dem Gerichtstermin zurück.

Daraufhin engagierte die Familie einen dritten Anwalt aus Peking. Dieser hatte nur einen Tag Zeit, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Der Anwalt durfte Wu im Untersuchungsgefängnis nicht sehen.

Beim Gericht in Changli wurde der Anwalt hingehalten. Eine Wache sagte ihm, dass die Personen, die er sehen wolle, nicht da seien. Nachdem er über eine Stunde am Tor gewartet hatte, bat der Anwalt eine andere Wache um Hilfe, die zufällig vorbeikam. Kurz darauf kam ein Beamter heraus, um den Antrag des Anwalts zu bearbeiten.

Der Richter kam, um ihn zu treffen. Er überprüfte die Referenzen des Anwalts beim Justizamt in Peking. Der Anwalt sagte zum Richter: „Sie sollten das Justizamt nicht dazu benutzen, um Druck auf mich auszuüben. Es verstößt gegen bestehende Vorschriften.“

Am Ende konnte der Anwalt die Akte lesen und am nächsten Tag an der Verhandlung teilnehmen.

Prozess ohne Urteil vertagt

Als das Gericht geöffnet wurde, hielten sich viele Beamte in Zivil vor dem Gerichtsgebäude auf, die Fotos von jedem in der Gegend machten. Die Personen, die den Gerichtssaal betraten, mussten ihren Ausweis vorzeigen. Jeder wurde fotografiert – mitsamt seinem Ausweis.

Zhang Qiusheng war der Vorsitzende Richter und Cao Liancai der Staatsanwalt.

Zu den sogenannten Beweisen, die der Staatsanwalt vorlegte, gehörte die erfundene Behauptung, Wu besitze einen Drucker und ein Laminiergerät. Auch einige gefälschte Zeugenaussagen, die angeblich von ihrem Mann stammten, wurden vorgelegt. Der Anwalt wies die falschen Beweise zurück.

Beim Prozess zitierte der Anwalt sechs ähnliche Fälle in verschiedenen Regionen, die freigesprochen oder nicht verfolgt wurden, was den Richter und das Publikum im Gerichtssaal entsetzte. Alle hörten dem Anwalt aufmerksam zu, während er eine starke Verteidigung für seine Mandantin lieferte.

Wu hatte weder ein Geständnis abgelegt noch ein Schuldbekenntnis unterschrieben. Als sie aussagte, beteuerte sie erneut ihre Unschuld. Sie erklärte, sie habe kein Gesetz gebrochen oder „den Gesetzesvollzug gestört“. Sie verwies darauf, dass sie ein guter Mensch sei und den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folge.

Der Richter unterbrach sie nicht, als sie sprach.

Nach zwei Stunden bat der Vorsitzende Richter Wus Anwalt, er solle seine letzten Erklärungen abgeben. Der Anwalt forderte Wus Freispruch.

Das Gericht vertagte, ohne ein Urteil zu fällen.