Berufungsverhandlung: Anwälte fordern Aufhebung der vierjährigen Haftstrafe

(Minghui.org) Die Anwälte, die Chen Xianzhong vertraten, argumentierten gegen die Beweise der Staatsanwaltschaft, die vom Gericht verwendet worden waren, um ihn zu verurteilen. Sie forderten das Gericht auf, das Urteil über eine vierjährige Haftstrafe aufzuheben.

Chen Xianzhong, 72, ein Bürger der Stadt Guiyang, war mit einem Dutzend weiterer Falun-Dafa-Praktizierender in seiner Wohnung verhaftet worden. Die Praktizierenden hatten sich am 8. Januar 2017 dort versammelt, um gemeinsam Falun-Dafa-Bücher [1] zu lesen.

Nach zwölf Tagen wurde Chen gegen Kaution freigelassen, am 24. Mai 2017 jedoch wieder inhaftiert. Zwischen Juni und August 2018 fanden zwei Verhandlungen vor dem Bezirksgericht Nanming statt. Am 26. September wurde Chen schließlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Guiyang ein, das seinen Fall am 5. Dezember verhandelte.

Während dieser dritten Verhandlung zitierte der Staatsanwalt die gleichen Beweise, die im ersten Prozess verwendet wurden. Er sagte, dass Chen Falun-Dafa-Bücher besessen und vier Mobiltelefone benutzt habe, um 139 Audio- und Videoclips mit Informationen über Falun Dafa zu senden.

Die Anwälte konterten, dass während des ersten Prozesses überhaupt kein Zeuge der Anklage in den Zeugenstand gerufen worden war, um ins Kreuzverhör genommen zu werden. Außerdem war keiner der 139 Videoclips vor Gericht abgespielt worden. Sie stellten fest, dass auch in dieser dritten Verhandlung keine Zeugen der Anklage anwesend waren und keiner der Filme gezeigt wurde.

Die Polizei habe gegen rechtliche Verfahren verstoßen und möglicherweise das Geständnis von Chens Frau erzwungen, so die Anwälte. Die Frau hatte zugegeben, dass sie die angeblichen Nachrichten auf seinen Handys gesehen habe.

Der Vorsitzende Richter unterbrach die Anwälte und Chen häufig, wenn sie bei ihrer Verteidigung Falun Dafa auch nur erwähnten. Er vertagte die Verhandlung, ohne eine Entscheidung zu verkünden.

139 Audio- und Videoaufnahmen

In seinem ersten Prozess und in der Berufungsverhandlung hatte der Staatsanwalt Chen beschuldigt, 139 Falun Dafa betreffende Audio- und Videodateien über vier Mobiltelefone an Social Media geschickt zu haben.

Einer von Chens Anwälten sagte, dass er gesehen habe, wie die Polizei populäre Musikvideos als Beweismittel benutzt habe, um andere Falun-Dafa-Praktizierende anzuklagen, als er sie in der Vergangenheit vertreten habe.

Er argumentierte, dass Videoclips nicht zugelassen werden sollten, da sich der Staatsanwalt wiederholt weigere, die angeblichen Videos abzuspielen.

Der Richter wies seinen Antrag zurück und sagte, dass die Polizei bei der Beschaffung der Beweise angemessene rechtliche Verfahren befolgt habe und dass sie gültig seien.

Aussage von Chens Frau nicht beglaubigt

Die Polizei präsentierte auch ein Verhörprotokoll, das bei der früheren Verhandlung verwendet worden war. Darin gab Chens Frau zu, Informationen über Falun Dafa auf seinen Handys gesehen zu haben.

Während der Berufungsverhandlung stellten Chens Anwälte Fragen darüber, wie die Polizei ihre Aussage erhalten habe.

Zunächst einmal, so die Anwälte, habe die Polizei ihr weder vorgelesen, was sie im Vernehmungsprotokoll geschrieben habe, noch habe die Polizei den Inhalt bestätigen lassen, bevor sie der Frau sagte, sie solle es unterschreiben. So sei es möglich, dass die Polizei gefälschte Inhalte hinzugefügt habe.

Die Anwälte wiesen zweitens darauf hin, das chinesische Strafrecht schreibe vor, dass bei einem Verhör mindestens zwei Beamte anwesend sein müssten. Das von der Polizei vorgelegte Protokoll enthalte jedoch die Unterschrift von nur einem Beamten. Sie stellten fest, das bedeute, dass dieses Verhörprotokoll als Beweis für die Anklage gegen ihren Mann rechtlich nicht zulässig sei.

Des Weiteren konstatierten die Anwälte, sie könnten nicht ausschließen, dass die Polizei durch Einschüchterung und Nötigung ein „Geständnis“ von Chens Frau erhalten habe. Sie forderten den Richter dreimal auf, sie persönlich aussagen zu lassen, da sie vor dem Gerichtssaal wartete. Doch der Richter weigerte sich, sie hereinzurufen.

Früherer Bericht:

72-Jähriger mit unbestätigten Beweisen illegal zu vier Jahren Haft verurteilt


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.