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Stadt Qinhuangdao: Langjährige Haftstrafen für Falun-Dafa-Praktizierende wegen ihres Glaubens

31. Januar 2019 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Hebei

(Minghui.org) Vier Falun-Dafa-Praktizierende in der Stadt Qinhuangdao wurden am Gerichtshof des Bezirks Changli in der Provinz Hebei zu Gefängnisstrafen zwischen 8 – 13 Jahren verurteilt, eineinhalb Jahre nach ihrer Verhaftung. Sie hatten sich geweigert, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben.

Falun Dafa, auch bekannt als Falun Gong, ist eine Kultivierungspraktik für Körper und Geist, deren Anhänger seit 1999 vom kommunistischen Regime Chinas verfolgt werden.

Zuo Hongtao wurde zu 13 Jahren, Wu Wenzhang zu 11 Jahren, Li Guoai zu 10 Jahren und Liu Changfu zu 8 Jahren verurteilt. Sie haben gegen ihre Urteile beim Mittleren Gerichtshof von Qinhuangdao Berufung eingelegt.

Zuos Frau, Cui Qiurong, wurde zu 19 Monaten verurteilt. Sie praktiziert nicht, unterstützt aber Falun Dafa. Sie wurde am 9. Januar 2019 nach ihrer Haftzeit entlassen.

Die Festnahmen

Mit Ausnahme von Liu wurden die anderen vier am 9. Juni 2017 zusammen mit Yang Xiaoyong und Yuan Sujing im Immobilienbüro von Zuo verhaftet. Yang Xiaoyong und Yuan Sujing sind ebenfalls Falun Dafa-Praktizierende. Liu wurde am selben Tag etwa eine Stunde später in seinem Haus verhaftet.

Die Polizei durchsuchte sowohl alle Wohnungen der Praktizierenden als auch Zuos Geschäftsräume. 100.000 Yuan [1]) in bar, die er für Geschäftsvorgänge zur Verfügung hatte, wurden beschlagnahmt. Die Polizei nahm auch die 50.000 Yuan (ca. 7.500 Euro) in bar mit, die Wu im Büro von Zuo aufbewahrt hatte.

Außerdem beschlagnahmte die Polizei Zuos Elektromotorrad und Bürobedarf sowie Yuans neues Elektromotorrad und ein Auto, das Li von ihrer Freundin geliehen hatte. Das Auto war mit Kleidungsstücken beladen, die sie verkaufen wollte.

Die Polizei hat während der Hausdurchsuchungen keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt und danach keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt.
Alle sieben Praktizierende wurden am Abend in die Haftanstalt von Qinhuangdao gebracht, Yang kurz darauf wieder freigelassen.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shanhaiguan bestätigte ihre Verhaftungen am 15. Juli 2017.

Hungerstreik aus Protest gegen willkürliche Inhaftierung

Sowohl Li als auch Zuo traten in einen Hungerstreik aus Protest gegen die willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen. Sie wurden zwangsernährt. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich. Zuo wurde zur Notfallbehandlung ins Polizeikrankenhaus von Qinhuangdao gebracht.

Einen Monat, nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert worden war, besuchte ihn sein Sohn am 31. Juli. Zuo litt unter Venenfunktionsschwäche, Muskelschwund und Herzklopfen. Sein Sohn beantragte für ihn Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung, doch die Behörden lehnten dies ab.

Yuan wurde am 9. Juni 2018 nach einjähriger Haft entlassen. Es war nicht klar, ob sie verurteilt wurde.

Zuo, seine Frau, Liu, Wu und Li kamen am 16. und 17. November 2017, am 16. Oktober 2018 und am 11. und 12. November 2018 vor den Gerichtshof von Changli.

Standart-Anschuldigung: „Unterminierung des Gesetzesvollzuges“

Der Staatsanwalt warf den Praktizierenden vor, nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Das ist eine übliche Anschuldigung, die vom chinesischen kommunistischen Regime gegen Falun-Dafa-Praktizierende verwendet wird.

Die Anwälte der Praktizierenden plädierten auf „nicht schuldig“. Sie argumentierten, dass die Verfolgung von Falun Dafa rechtswidrig sei. Die Staatsanwaltschaft könnte keine Beweise dafür vorlegen, wie die Ausübung von Falun Dafa den Gesetzesvollzug unterminieren soll.

Vor Gericht erschienen keine Zeugen der Anklage, die man ins Kreuzverhör hätte nehmen können.

Auch die Praktizierenden verteidigten ihre Unschuld. Die Gerichtsdiener machten Fotos von anwesenden Familienangehörigen und Freunden, die zu den Anhörungen gekommen waren.

Frühere Berichte:
Strafverfolgungsbehörde verhaftet sieben Bürger von Qinhuangdao

Provinz Hebei: 56 Falun-Gong-Praktizierende weiterhin in Haft


[1] Das sind umgerechnet ca. 13.000 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.