80-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt – Anklage enthält falsche Anschuldigungen

(Minghui.org) Der Richter eines Mittleren Gerichts in Peking verurteilte die 80-jährige Sun Zhongfang im Dezember 2018 zu vier Jahren Gefängnishaft. Sie legte Berufung ein.

Am 28. Februar 2019 bekam sie Besuch von einem Richter namens Wang. Er fragte, ob das Gericht einen anwaltlichen Vertreter für sie bestellen solle. Sie stimmte zu. Dieser Anwalt weigerte sich, für sie auf nicht schuldig zu plädieren. Das würde gegen die Richtlinien des Gerichts verstoßen, behauptete er. Daraufhin beantragte Sun, sich selbst einen Anwalt suchen zu dürfen. Der Richter wies ihren Antrag zurück und gab an, es sei keine Zeit mehr dafür.

Schließlich teilte ihr der Richter des Mittleren Gerichts am 10. April 2019 mit, dass das Urteil bestehen bleibe.

Polizisten verhaften sieben alte Damen in Privatwohnung

Polizisten drangen am 8. Mai 2018 in Sun Zhongfangs Wohnung ein. Sie war gerade dabei, mit sechs anderen weiblichen Praktizierenden die Falun-Dafa-Bücher zu lesen. Vier der Damen waren über 80 Jahre alt. Alle sieben wurden festgenommen und zur örtlichen Polizeiwache gebracht. Zuvor durchsuchten die Polizisten die privaten Räumlichkeiten und beschlagnahmten mehrere Gegenstände.

Die sieben Praktizierenden wurden bis 3 Uhr morgens auf der Polizeiwache verhört. Sechs von ihnen, darunter auch Sun, kamen ein paar Stunden später frei. Die 68-jährige Zhang Shuhua sollte weitere 15 Tage in Verwaltungshaft bleiben, wurde aber aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls entlassen.

Anklageschrift enthält falsche Anschuldigungen

Am 26. September 2018 wurde Sun zur Bezirksstaatsanwaltschaft Fengtai beordert. Dort fragte man sie, ob sie die Fa-Lerngruppe organisiert habe. Sie verweigerte die Antwort.

Hu Chunsheng, ein Richter am Bezirksgericht Fengtai, suchte Sun am 9. Oktober zu Hause auf und hinterließ ihr eine Kopie der vom Staatsanwalt eingereichten Anklage. Er kündigte an, dass am 1. November in ihrer Wohnung eine Anhörung stattfinden würde.

Sun las in der Anklageschrift, dass die Staatsanwaltschaft sie fälschlicherweise als „Wiederholungstäterin“ bezeichnete. Sie soll 2005 zwei Jahre Zwangsarbeit verrichtet haben und 2008 insgesamt 15 Tage lang festgehalten worden sein - beides war nie geschehen. Dagegen protestierte Sun bei den Staatsanwälten und dem Richter, doch diese reagierten nicht.

Unterdessen rief ein Gerichtsmitarbeiter Sun am 31. Oktober an, um die Anhörung in ihrer Wohnung am nächsten Tag um 16 Uhr zu bestätigen.

Richter Hu, ein Gerichtsschreiber mit dem Nachnamen Ma, die Staatsanwälte Zhang und Liu, zwei Mitarbeiter des Büros 610 des Bezirks Fengtai sowie ein Gerichtsmitarbeiter kamen am 1. November um 14 Uhr an – zwei Stunden vor ihrer geplanten Zeit.

Staatsanwalt Zhang verlas zunächst die fälschliche Anklage, in der sogar Suns Geburtsdatum falsch angegeben war. Ein vom Büro 610 zur Verfügung gestelltes Dokument, das Propagandainformationen über Falun Dafa enthielt, wurde vom Staatsanwalt als Beweis für die Anklage gegen Sun verwendet.

Richter Hu erlaubte Sun nicht, ihre vorbereitete Verteidigung vorzulesen, sondern meinte, sie solle eine schriftliche Ausfertigung einreichen und dann zu Hause auf das Urteil warten.

Schließlich suchte Hu am 28. Dezember 2018 Sun wieder auf und verkündete, dass sie zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden sei.

Früherer Bericht:
80-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt – nur weil sie Falun Dafa praktiziert