Die Verbrechen von Cheng Chuanshui, ehemaliger Generaldirektor der Gefängnisverwaltung in der Provinz Anhui

(Minghui.org)  Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer zu verhängen, gehört in demokratischen Ländern zum Alltag. Nachdem die Vereinigten Staaten im Jahr 2016 das Magnitsky-Gesetz erlassen hatte, haben Kanada, Großbritannien und die EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten ähnliche Gesetze verabschiedet. In Australien und Japan arbeitet man daran.

Damit das Gesetz auch umgesetzt werden kann, haben Falun-Dafa-Praktizierende in den vergangenen Jahren Listen über die Täter erstellt, die an der Verfolgung von Falun Dafa [1] beteiligt waren. Jedes Jahr reichen sie mehrere Listen bei demokratischen Regierungen ein und fordern diese auf, Strafen gegen die genannten Personen zu verhängen. Dazu gehören das Einreiseverbot sowie das Einfrieren von Vermögenswerten in dem betroffenen Land.

Seit dem 14. Juli 2021 übermitteln Praktizierende in über 30 Ländern die neuesten Täter-Listen an ihre Regierungen.

Eine der Personen auf der Liste ist Cheng Chuanshui.

Informationen zum Täter

Cheng Chuanshui

Vollständiger Name: Cheng (Nachname) Chuanshi (Vorname)Geschlecht: männlichLand: ChinaGeburtsdatum: Oktober 1950Geburtsort: unbekannt

Titel oder Position

2000 bis Anfang 2011: Stellvertretender Generaldirektor, Generaldirektor der Gefängnisverwaltung der Provinz Anhui

2011 bis heute: Direktor der Chinesischen Gesellschaft für Strafvollzug, Vize-Vorsitzender des Sonderausschusses für Rehabilitierung von Strafträtern der chinesischen Strafkammer, stellvertretender Direktor des Sonderausschusses für Strafvollzugsrecht der Chinesischen Anwaltskammer, Direktor der Anwaltskammer Anhui, Präsident der Gesellschaft für Strafvollzug von Anhui, Vize-Vorsitzender des Verbandes der Prosaschriftsteller von Anhui

Hauptverbrechen

Von 2000 bis Dezember 2010 war Cheng Chuanshui stellvertretender Generaldirektor und Generaldirektor der Gefängnisverwaltung der Provinz Anhui und damit aktiv an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden beteiligt. Praktizierende, die im Gefängnissystem der Provinz Anhui inhaftiert waren, wurden systematisch misshandelt und gezwungen, ihren Glauben aufzugeben. Die Beamten nennen das „Umerziehung“. Praktizierende, die sich dem widersetzen, wurden misshandelt. Gleiches galt für diejenigen, die gegen ihren Willen eine Verzichtserklärung unterschrieben hatten und diese später für gegenstandslos erklärten. Unter Chengs Leitung wurden Praktizierende in den Gefängnissen der Provinz Anhui brutal gefoltert. In der Folge waren viele invalide, andere starben. Zu den Praktizierenden, die während Chengs Amtszeit zu Tode verfolgt wurden, gehören Wang Hongrong, Fei Zhangjin, Ji Guangjie, Xiao Xianfu, Feng Qi und Zhua Guangzhen.

Zu Tode gefolterte Praktizierende

Fall 1: Wang Hongrong

Am 24. September 2004 wurde der Praktizierende Wang Hongrong verhaftet und später zu acht Jahren Haft verurteilt, die er im Gefängnis Suzhou in der Provinz Anhui verbringen sollte. Durch die erlittene Folter verlor Wang im Februar 2007 jegliches Gefühl abwärts seiner Taille und wurde inkontinent. Anfang April 2007 befahlen die Wärter einem Gefangenen, Wangs Füße in ein Becken mit kochendem Wasser zu tauchen. Die Füße schwollen an, bildeten nach einem halben Tag Blasen und eiterten später. Wang wurde ins Krankenhaus gebracht, wo ein Tumor an der Brustwirbelsäule (Knochenkrebs) diagnostiziert wurde. Wang wurde Ende April 2007 freigelassen. Damals war er dem Tode nahe. Er hatte zwei große Wunden am Gesäß. Am 22. Juni 2007 starb Wang Hongrong im Alter von 59 Jahren.

Wangs Verletzungen

Fall 2: Fei Zhangjin

Weil Fei Zhangjin Falun Dafa praktizierte, wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Im September 2005 brachten Beamte ihn in das Gefängnis Suzhou. Dort weigerte sich Fei weiterhin, seinen Glauben aufzugeben. An 20 aufeinanderfolgenden Tagen wurde er mit über zwei Meter langen Holzstangen geschlagen und von den Wärtern mit Elektroschocks brutal gefoltert. Schon von weitem konnte man die Schläge hören. Im Oktober 2005 folterte der Wärter Tang Chuanyou den Praktizierenden zusammen mit anderen Personen. Mehrere Tage hintereinander wurden ihm Elektroschocks mit elektrischen Hochspannungsschlagstöcken verabreicht. Die Gefängniswärter wiesen zudem Gefangene an, Fei mit zu heißem Essen zwangszuernähren. Sie stachen ihm auch Metallnadeln in die Lippen. Am 23. September 2007 wurde Fei Zhangjin während der Haft zu Tode gefoltert.

Folter-Nachstellung: Folter mit Elektroschocks

Fall 3: Ji Guangjie

Im Jahr 2003 wurde der Praktizierende Ji Guangjie festgenommen und am 30. Juli 2004 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Beamte brachten ihn im November 2004 ins Gefängnis Suzhou. Wärter nahmen Ji mehrfach gegen seinen Willen Blut ab und zwangen ihn, unterschiedliche unbekannte Medikamente einzunehmen. Im Juni 2008 trat aufgrund der Folter bei Ji eine Hirnblutung auf. Er fiel ins Koma, wurde inkontinent und auf dem linken Augen blind. Aus Angst, dass er in Haft sterben könnte, ließen die Behörden Ji durch seine Familie nach Hause holen. In den drei Jahren nach seiner Freilassung war Jis Zustand durchgehend schlecht. Er hatte häufig Kopfschmerzen und ihm war schwindlig. Zudem klagte er über Gelenkschmerzen und Beschwerden am ganzen Körper, sodass er vollkommen auf seine Familie angewiesen war. Trotz seines Zustandes schikanierten ihn die Verantwortlichen des Gefängnisses Suzhou weiter, indem sie bei seiner Familie anriefen. Ji Guangjie starb am 3. Juni 2012. Er war 65 Jahre alt.

Fall 4: Xiao Xianfu

Xiao Xianfu wurde im September 2006 festgenommen, weil er mit einzelnen Personen über Falun Dafa und die Verfolgung gesprochen und ihnen Informationsmaterialien gegeben hatte. Man brachte ihn ins Untersuchungsgefängnis im Kreis Jinzhai. Der stellvertretende Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit des Kreises, Sun Jun, fälschte Beweise für eine Anklage. Einen Monat später wurde Xiao zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Im Männergefängnis der Provinz Anhui wurde der Praktizierende brutal misshandelt und erlitt eine Hirnthrombose. Aus Angst, für Xiaos Tod verantwortlich gemacht zu werden, brachte man ihn zu seinem Sohn. Xiao Xianfu starb zwei Monate später mit 73 Jahren.

Fall 5: Feng Qi

In der Nacht zum 1. März 2008 wurde Feng Qi festgenommen und später zu drei Jahren Haft verurteilt. Er wurde in das Dritte Gefängnis von Suzhou gebracht und verfolgt. Aufgrund der langjährigen Folter litt Feng unter Bauchwassersucht, Leberzirrhose und gefährlichen Ödemen. Nach seiner Freilassung konnte er sich nicht allein versorgen. Der 48-Jährige starb am 31. Juli 2011.

Fälle von Folter und Invalidität

Fall 1: Kong Dewen

Kong Dewen, ein 53-jähriger Ingenieur, wurde einmal im Arbeitslager inhaftiert, einmal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, dreimal in Gewahrsam genommen und mehrfach einer intensiven Gehirnwäsche unterzogen. Dabei überlebte er nur knapp, wurde aber auf beiden Augen blind. Durch die bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen kann Kong nicht mehr arbeiten. Im Jahr 2005 wurde er erneut zu drei Jahren Haft im Dritten Gefängnis von Suzhou verurteilt. Weil er seinen Glauben nicht aufgeben wollte, steckte man ihn in Isolationshaft. Er wurde einer Gehirnwäsche unterzogen, an den Handgelenken aufgehängt und gezwungen, längere Zeit regungslos zu stehen. Der Praktizierende wurde zudem verprügelt, getreten, durfte nicht schlafen und musste unbezahlte Arbeit verrichten. Im März 2007 wurde Kong als Invalider entlassen. Seine Angehörigen konsultierten zahlreiche Spezialisten, um die Ursache der dauerhaften Behinderung zu ermitteln. Dabei waren sich die Experten einig, dass unbekannte Medikamente ursächlich waren, die Kong während seiner Haft einnehmen musste und die sein zentrales Nervensystem geschädigt hatten.

Fall 2: Xu Chun

Ende 2003 wurde Xu Chun zu neuen Jahren Haft im Gefängnis Suzhou verurteilt. 2005 wurde Xu schwer gefoltert. Grund war die Aktion zur „physischen Misshandlung und Zwangsumerziehung“, die von den Gerichten und dem Gefängnis durchgeführt wurden, Er wurde mit Elektroschocks drangsaliert, an den Handgelenken aufgehängt, in Isolationshaft gesperrt und am Schlafen gehindert.

Die Gefängniswärter fixierten ihm die Hände mit Handschellen an einer Metalltür, während seine Füße derart gefesselt wurden, dass die Zehen kaum noch den Boden berührten. Drei bis vier Monate wurde er auf diese Weise rund um die Uhr gefoltert – mit Ausnahme von begrenzten Toilettenpausen und den Mahlzeiten, bei dem eine Hand gelöst wurde. Damit er seinen Glauben an Falun Dafa aufgibt, folterten Gefangene auf Befehl der Wärter den Praktizierenden. Jeden Abend nach 18 Uhr verabreichten sie ihm Elektroschocks. Durch die Folter war Xu abgemagert, sodass er nur noch Haut und Knochen war. Mehrmals wurde er ohnmächtig oder brach zusammen und wurde im Krankenhaus notfallbehandelt.

Fall 3: Hu Enkui

Der Praktizierende Hu Enkui wurde am 5. Januar 2005 von den Wärter Lu Yang und Yu Weizhou ab 18 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages brutal gefoltert. Dies geschah bei Temperaturen von minus zehn Grad Celsius bei offenem Fenster und eingeschaltetem Ventilator. Die Wärter fesselten Hu mit einer Hand ans Fenster und banden die andere so fest, dass sein ganzer Körper in der Luft hing, wenn mehrere Personen an dem Seil zogen. Abwechselnd schlugen sie Hu gegen Brust und Rücken.

Mehrere Gefangene drückten den Praktizierenden zudem mit dem Rücken an die Wand, während er mit gespreizten Beinen auf dem Boden sitzen musste. Sie schlugen ihm auch in den Genitalbereich. Durch diese Folter konnte Hu seine Beine mehrere Monate lang nicht bewegen. Zudem wurde Hu an Genitalien und anderen Stellen über eine halbe Stunde mit Elektroschocks gefoltert, sodass er fast überall Brandblasen davontrug.

Immer wieder trat der Wärter Lu dem Praktizierenden auf die Füße. Diese schwollen so stark an, dass er keine Schuhe mehr tragen konnte. Dann verbrühten sie Hus linken Fuß mit heißem Wasser, sodass er eine Verbrennung dritten Grades erlitt. Die Knochenhaut verbrannte und er wurde invalide. Am rechten Fuß hatte er eine Verbrennung zweiten Grades, wobei die Durchblutung des Fußes dauerhaft beeinträchtigt wurde. Selbst nach einem Jahr war der rechte Fuß dauerhaft entstellt und konnte nicht einmal mit leichtem Druck auf die Fußsohle belastet werden.

Fall 4: Dai Zhifeng

Am 2. März 2006 wurde Dai Zhifeng festgenommen und am 24. Oktober zu sechs Jahren Haft verurteilt. Während seiner Haft im Dritten Gefängnis der Provinz Anhui trat er in Hungerstreik, wofür er gefoltert wurde. Der Leiter des Gefängniskrankenhauses befahl Gefangenen, Fäkalien in das Essen zu vermischen. Dann mussten sie mit einem Schraubendreher Dais Mund aufhebeln und ihn das Gemisch verabreichen. Als der Praktizierende Fang Yingdang aus Protest gegen die Verfolgung ebenfalls in Hungerstreikt trat, befahlen die Wärter den Insassen, Fang Injektionsnadeln unter die Fingernägel zu stechen, während andere ihn zwangsernährten. Als eine Nadel abbrach und im Finger steckte, schnitten die Wärter den Finger mit einem Skalpell auf, um sie herauszuholen.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.