Zhao Jing, eine 19-jährige Falun Gong Praktizierende aus der Provinz Jilin, wollte mit dem Bus nach Beijing zur Petition fahren. Als der Bus am 23. 11. an der Kontrollstation Yutian, Provinz Hebei, vorbei fuhr, wurde sie von einem schwarzen Polizeiwagen angehalten. Dann wurde Zhao Jing und andere Falun Gong Praktizierende zum Sicherheitssamt der Stadt Yutian abgeführt. Unterwegs befahl ein Polizist den Wagen anzuhalten; er sagte, jemand sei aus dem Wagen heraus gesprungen. In Anwesenheit der 44 Falun Gong Praktizierenden sagte er, dass derjenige, der aus dem Wagen heraus gesprungen war, nur leicht verletzt sei. Und er zwang die anderen, den Namen des Herausgesprungenen preiszugeben.
Ein Augenzeuge sagte: Nachdem dieses Mädchen aus dem Wagen heraus gesprungen war, hat es ein Taxi genommen, um weiter nach Beijing zu fahren; jedoch wurde es noch einmal von der Polizei angehalten und zurückgeführt. Die Falun Gong Praktizierenden, die im selben Haftlager wie sie waren, hatten unter dem Gebell des Polizeihundes das Geschrei eines Mädchens gehört. In den folgenden Tagen wurden viele Falun Gong Praktizierende gezwungen, die Adresse von Zhao Jing zu sagen.
Danach rückte die Polizei vor ihre Aussage ab und behaupte, Zhao Jing sei schon schwer am Kopf verletzt, nachdem sie aus dem Wagen heraus gesprungen war; und sie sei danach in einem bewusstlose Zustand gefallen und dann gestorben. Das stimmt aber mit der Tatsache, die man vorher gekannt hat, nicht überein. Ein zuverlässiger Augenzeuge bezeugt: Zhao Jing wurde von der Polizei zu Tode geschlagen, und ist nicht durch das Herausspringen aus dem Wagen gestorben.
Nachdem Zhao Jings Leichnam zurück nach der Stadt Jilin gebracht worden war, behauptete die Polizei, sie sei deshalb gestorben, weil sie aus dem Wagen herausgesprungen war und dabei schwer am Kopf verletzt war. Außerdem schickten sie den Leichnam eilig zur Kremation, ohne dass ihre Familienangehörigen den Leichnam überprüft haben. Somit wollte die Polizei ihr ungeheuer großes Verbrechen, Menschen getötet zu haben, verschleiern.
(02.12.2000, von einem Mitwisser zusammengefasst)