[ Wuhan ]
Am 2. Februar 2000 hat die Polizei 17 Falun Gong Praktizierende zur Pension Jiangong gebracht, wo sie einzeln in verschiedenen Zimmern eingesperrt wurden. Während des Tages waren Beamte des Nachbarschaftskomitees für ihre „Umerziehung” verantwortlich. Während der Nacht waren die örtlichen Polizisten dafür verantwortlich, sie zu überwachen. Sie durften weder ihr Zimmer verlassen, noch Verwandtenbesuch erhalten. Sie wurden außerdem dazu genötigt, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, daß sie nicht mehr petitieren, sich nicht mit anderen Praktizierenden treffen oder in der Öffentlichkeit Falun Gong praktizieren würden. Sie würden gegen eine Kaution von 6000 RMB (ca. 690 Euro) freigelassen werden, sofern sie die Verpflichtungserklärung unterschreiben würden. Ansonsten hätten sie keine Aussicht auf Freilassung. Trotzdem hat kein Praktizierender diese Verpflichtungserklärung unterschrieben.
Am 15. März 2000 wurde Fr. Liu Youqing für drei Monate in einem Frauengefängnis inhaftiert. Ihr wurde gesagt, daß sie verurteilt würde, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten mit Falun Gong aufhören würde.
Am 17. März 2000 wurde die 25-jährige Frau Tian Sha grundlos zu einem Jahr „Erziehung” durch Zwangsarbeit verurteilt.
Am 18. März 2000 wurden 22 Praktizierende in ein anderes Gewahrsamszentrum verlegt.
Ihr täglicher Tagesablauf: Morgens mußten sie „Umerziehung der Gedanken” über sich ergehen lassen, am Nachmittag mußten sie Zwangsarbeit verrichten. Abends wurden sie gezwungen, CCTV zu schauen und einen Bericht über ihre Gedanken zu schreiben. Auch am Wochenende mußten sie Zwangsarbeit verrichten. Während sie nachts schliefen, konnten sie nicht die Tür schließen.
Am 3. April wurden 26 Praktizierende vom Polizeidirektor bestraft, weil sich die Praktizierenden weigerten, die unvernünftigen, offiziellen Regeln abzuschreiben. Sie mußten eine sehr lange Strecke (100 Mal im Kreis über das ganze Gelände) gehen. Die sechs Praktizierenden, die Wörter wie Falun Gong, Kultivierung und Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht geschrieben hatten, mußten die ganze Nacht bei niedrigen Temperaturen draußen bleiben. Am nächsten Tag mußten diese sechs Praktizierenden erneut 100 Runden gehen, was ca. 4 Stunden dauerte.
[ Provinz Jilin ] Mehr Beweise für die Verfolgung von Falun Gong durch das Regime
1) Li XX, 42 Jahre alt. Ich ging am 14. Februar 2000 zum Staatlichen Petitionsbüro, um für Falun Gong zu petitieren, weil ich der Meinung bin, daß Falun Gong sowohl für das Volk als auch für den Staat gut ist. Später wurde ich zu der Vertretung meiner Heimatstadt in Peking gebracht. In dieser Nacht wurde ich von drei betrunkenen Polizisten verprügelt. Mein rechtes Auge wurde dabei verletzt. Am dritten Tag wurde ich in meine Heimatstadt zurückgebracht und dort für einen weiteren Monat festgehalten.
2) Zhang XX, 62 Jahre alt. Ich wurde in das Gewahrsamszentrum in Liaoyuan eingeliefert, nachdem ich am 28. Februar 2000 in Peking für Falun Gong petitiert hatte. Dort wurde ich Zeuge der folgenden Folterungen meiner Mitpraktizierenden:
Frau Li Xiuzhen wurde von einem Polizisten geschlagen, weil sie gesagt hatte, daß sie weiterhin Falun Gong praktizieren werde. Der Beamte schlug sie brutal von der Taille bis zum Hüftgelenk. Während der zweiten Runde Schläge fiel sie hin und verlor das Bewußtsein. Sie kam nicht einmal zu Bewußtsein, nachdem der Polizist ihr kaltes Wasser ins Gesicht goß. Als bald darauf ihre Familienangehörigen zu Besuch kamen, erlaubte die Polizei ihnen nicht, sie zu sehen, weil sie sich noch nicht von den Schlägen erholt hatte.
Frau Lin Yuxian wurde ebenfalls zusammengeschlagen, weil sie Falun Gong praktizierte. Ein Polizist schlug sie so heftig, daß sie zu Boden fiel. Sie verlor für ca. 2-3 Minuten ihr Bewußtsein. Später wurde sie in das Changchun Arbeitslager gebracht, wo sie für ein Jahr durch Zwangsarbeit „umerzogen” werden soll, weil sie sich weigerte Falun Gong aufzugeben.
Ein männlicher Praktizierender wurde einmal nach folgender Methode gefoltert: Vier Polizisten nahmen jeweils seine Arme und Beine und zogen daran, als ob sie ihn zerreißen wollten. Der männliche Praktizierende war nach dieser Folter fast tot.
Es gibt viele weitere ähnliche Fälle. Das Gewahrsamszentrum zwang uns, jeden Tag schwere Arbeit zu verrichten. Wir konnten nicht vor 2 bis 3 Uhr morgens schlafen. Einmal mußten wir Praktizierende nach draußen rennen, wobei ein Praktizierender ohnmächtig wurde und auf den Boden fiel. Ein anderes Mal mußten wir für mehr als eine Stunde ohne Außenkleidung im Freien stehen, während es schneite, weil wir im Gewahrsamszentrum Falun Gong praktiziert hatten.
3) Frau Li, 29 Jahre, aus dem Bezirk Dongliao der Provinz Jilin:
Ich fing im Jahre 1996 an, zu praktizieren. Nachdem die Regierung am 28. Oktober Falun Gong als einen bösartigen Kult deklarierte, bin ich zum Staatlichen Petitionsbüro gegangen, um die Regierung aufzufordern, diesen Fehler zu korrigieren. Ich wurde jedoch von der Polizei abgefangen und zu einer Polizeistation gebracht. Zwischen 23 und 24 Uhr wurde ich zur Xicheng Haftanstalt verlegt. Nach einem Verhör wurden wir durchsucht, indem uns alle Kleidung ausgezogen wurde. Die Polizei erniedrigte uns, indem sie von uns verlangte, daß wir nackt wie ein Model laufen sollten. Uns wurde für ca. 10 min. so zugesetzt. Am nächsten Tag wurde ich wieder von einem männlichen Beamten verhört. Die Polizei beschuldigte mich, die soziale Ordnung gestört zu haben und forderte mich auf, meinen Haftbefehl zu unterschreiben. Ich weigerte mich, das zu tun, weil ich dachte, daß ich die soziale Ordnung nicht gestört hatte und daß es mein Recht als Staatsbürgerin sei, eine Petition einzureichen. Dann wurde ich von dem Polizeibeamten verprügelt. Er ermahnte mich, doch zu unterschreiben, als er mich schlug. Ich weigerte mich dennoch. Später trat der Polizist gegen mein Hüftgelenk und ich fiel zu Boden. Ich konnte 2-3 min lang nicht aufstehen. Mein Gesicht war so angeschwollen, daß ich fast nichts mehr sehen konnte. 4 Tage später wurde ich zurück in die Haftanstalt der Stadt Liaoyuan gebracht und war dort für weitere 15 Tage inhaftiert. Am 13. Februar ging ich erneut nach Peking, um für Falun Gong zu petitieren. Ich wurde verhaftet, sobald ich vor dem Petitionsbüro ankam und wurde zur Polizeistation am Tiananmen Platz gebracht. Nach einem Verhör wurde ich dann zur Vertretung meiner Heimatstadt geschickt. Dort wurden ich und drei weitere Praktizierende über eine halbe Stunde lang von Polizeibeamten geschlagen. Am nächsten morgen mußte ich feststellen, daß mein Gesicht wie ein Ball mit lila und schwarzen Punkten aussah. Ich konnte meinen Mund nicht mehr öffnen und meine Augen auch nur sehr schwer. Während unserer drei Tage Aufenthalt dort halfen wir dem Personal, das Kellergeschoß und die Teppiche auf dem Flur zu reinigen. Ich wurde anschließend zurück in die Haftanstalt von Liaoyuan geschickt und blieb dort für einen weiteren Monat in Haft. Ich wurde am 14. März entlassen, vier Tage früher als festgesetzt war.
4) Frau Yuan, 35 Jahre, aus der Stadt Liaoyuan der Provinz Jilin:
Ich wurde am 9. Dezember zu Hause festgenommen. Ich wurde in die Zelle 219 der Haftanstalt von Liaoyuan zusammen mit weiteren 10 Praktizierenden darunter auch Frau Ding Wenrong eingesperrt.
Am 21. Dezember 1999 wurde die Praktizierende Ding Wenrong und drei weitere Praktizierende zum Polizeipräsidium des Bezirks Dongliao gebracht. Die Polizei schlug ihre Gesichter mit einem Bambusstock. Nachdem dieser Bambusstock gebrochen war, nahm die Polizei ein ganzes Bündel Bambusstöcke. Später wurden sie noch mit verschiedensten Foltermethoden gequält, z.B. „Fliegen” (stundenlang den Oberkörper 90° anwinkeln und die Arme anheben) und „Teilen der Hüften” u.s.w. Fr. Ding Wenrong erlitt viele Verletzungen an ihren Händen und im Gesicht. Ein anderer Praktizierender verlor durch Prügel das Bewußtsein.
Die Praktizierenden Herr Qu Hongkui (er erhielt später eine Strafe von einem Jahr „Erziehung” durch Zwangsarbeit), Herr Chen Zhenfu und Herr Meng Fanqiang erlitten unmenschliche Folter, weil sie im Gewahrsamszentrum weiter Falun Gong praktizierten. Die Polizei schlug ihre entblößten Gesäßteile mit Schlagstöcken und Ledergürteln. (Die Polizei bestrafte sie auch mit den oben beschriebenen Foltermethoden.) Danach wurden sie in Hand- und Fußschellen gelegt. Nachdem wir von diesen unmenschlichen Mißhandlungen an ihnen erfuhren, gingen wir in Hungerstreik. Die Haftanstalt erlaubte uns deshalb kurzzeitig, zu praktizieren.