Malerin berichtet über Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China
Volksblatt Würzburg 19.09.01
Würzburg: Massive Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen haben die in Frankfurt ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und Vertreter von Falun Gong gegen chinesische Behörden erhoben. Opfer dieser Willkür seien Andersdenkende, ethnische Minderheiten und unabhängig organisierte Christen sowie Angehörige anderer Religionsgemeinschaften.
Auf einer Pressekonferenz in Würzburg schilderte die Malerin Cui-Ying Zhang die grausamen Bedingungen in chinesischer Haft. Wie eine Horrorgeschichte hörten sich ihre Erlebnisse an. Für acht Monate wurde die Falun Gong-Anhängerin eingekerkert, geschlagen und gefoltert. Offenbar um sie mehr zu schikanieren, brachte man sie in eine Zelle im Gefängnisviertel für Männer. Über sieben Monate habe sie keinen Gefängnishofgang machen dürfen. Außerdem sei sie mit schweren Eisenketten an den Füßen gefesselt worden, wo dass die Druckstellen der Haut irgendwann zu verfaulen begannen.
Im Gefängnis musste sie wie andere Gefangene manchmal zehn Stunden Arbeit verrichten. Die Produkte werden ins Ausland exportiert. Proteste und ein zweimonatiger Hungerstreik nützten der Australierin wenig. Erst auf Druck ihrer Regierung kam sie im November 2000 frei. Seitdem reist sie durch die Welt, um die Weltöffentlichkeit über das Schicksal von Falun Gong-Angehörigen zu informieren. Die Künstlerin wurde am 5. März 2000 bei ihrem Versuch verhaftet, dem chinesischen Ministerpräsidenten eine Petition gegen die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden zu überreichen.
Für IGFM-Sprecher Martin Lessenthin ist die Volksrepublik zweifellos der Hinrichtungs- und Folterstaat Nummer eins. Chinas Regierungschef Jiang Zemin musste sich seiner Ansicht nach wegen Unterdrückung und Verbrechen gegen Menschlichkeit vor dem internationalen Gericht in Den Haag verantworten. Laut Lessenthin verschwindet jeder, der sich der staatlichen Kontrolle widersetze, sofort ins Zwangsarbeitslager. "Die Liste der Betroffenen ist sehr lang".
Nach Schätzungen von IGFM sitzen zwischen zehn und zwanzig Millionen Menschen ohne ausreichendes rechtsstaatliches Verfahren in chinesischer Haft. Die Einweisung in Zwangsarbeitslager erfolge ohne rechtsstaatliches Verfahren. In den lagern würden Gefangene gefoltert. Auch die Haftzeit könne vom Wachpersonal willkürlich verlängert werden. Dies geschehe beispielsweise, wenn sich Zwangsarbeiter weigerten, ein "Reueerklärung" abzugeben, in der sie sich von ihrem religiösen Bekenntnis oder ihrer politischen Auffassung distanzieren sollten. Lessenthin: "Es wäre ein lohnenswertes Unterfangen, wenn der juristische Austausch zwischen Deutschland und China das Phänomen der Zwangsarbeitslager aufarbeiten würde."