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Französische internationale Radiosendung: Der französische Falun Dafa-Verein ermahnte die chinesische Botschaft

13. Januar 2002

Anmerkung der Redaktion: Weil das vom Jiang-Regime regierte „Büro 610“, den chinesischen Botschaften im Ausland befahl, Ausstellungen zur Verleumdung des Falun Gong zu veranstalten, wurde der französische Falun Dafa-Verein bei der chinesischen Botschaft in Frankreich vorstellig. Darüber berichtete das französische internationale Radio in der Sendung vom 05.01.2001 vormittags während der chinesischsprachigen Nachrichten. Diese Sendung wurde im Bereich des Festlands China und der Region Parisienne ausgestrahlt und erreichte Millionen chinesische Zuhörer.

Der Bericht:

Der französische Falun Dafa-Verein ermahnte die chinesische Botschaft in Frankreich, eine solche aggressive Ausstellung gegen Falun Gong in der Botschaft zu veranstalten, das würde zu einer Verletzung und Verleumdung des in Frankreich eingetragenen Falun Dafa-Vereins und der Praktizierenden in Frankreich führen und in diesem Fall würden die Falun Gong-Vereine gerichtlich gegen die Ausstellung vorgehen, so der Verein.

Nach der Information des französischen Falun Dafa-Vereins befahlen einige Leiter in Peking, unter anderem Jiang Zemin und Luo Gan, den chinesischen Botschaften, eine Ausstellung in Europa zum sogenannten „Kampf gegen die Sekte“ zu veranstalten. Aber die westliche Gemeinschaft ist der Meinung, dass die Verfolgung gegen Falun Gong eine starke Verletzung der Meinungs-, Glaubens- und Veranstaltungsfreiheit ist. Außerdem unterdrückt die Regierung Falun Gong mit grausamen Methoden. Weil darum keiner solche Ausstellung veranstalten wollte, versuchte das Regime es bei verschiedenen Chinesen-Vereinen in Europa, vergebens! Nun bleibt dem „Büro 610“ nichts anderes übrig, als den Botschaften in Europa die Durchführung einer derartigen Ausstellung in den Botschaften zu befehlen.

Der französische Dafa-Verein wies darauf hin, dass das Jiang-Regime zwischen den im Ausland lebenden Praktizierenden und Nichtpraktizierenden Chinesen einen Keil zu treiben, damit die letzteren Abscheu gegen Falun Gong empfinden sollen.

Das verstößt gegen das französische Gesetz. Falun Gong behält sich das Recht auf ein Gerichtsverfahren vor.

Der Falun Gong-Verein informierte das Staatspräsidium, das Außenministerium, das Innenministerium, das Justizministerium, den Staatssicherheitsdienst, das staatliche Informationszentrum, sowie Tausende von Abgeordneten und wichtige Medien über das Vorhaben der chinesischen Botschaft in Frankreich.


06.01.2002
Praktizierende in Frankreich