13.10.2002
Die Bürger Hongkongs machen sich seit fünf Jahren Sorgen über Einschränkungen ihrer Rechte und Freiheiten, welche aus den Gesetzen für Landesverrat, Abspaltung, Volksverhetzung und Subversion (die im Grundgesetz, Hongkongs Mini-Verfassung, vorgesehen sind) resultieren könnten.
Zum Glück hat die SAR den Erlaß solcher Gesetze, wie sie im Artikel 23 des Grundgesetzes vorgesehen sind, bisher hinausgeschoben. Ein Auszug daraus besagt: Die Sonderverwaltungsregion Hongkong verabschiedet eigenverantwortlich Gesetze um jegliche Handlung von Landesverrat, Abspaltung, Volksverhetzung, Subversion gegen die zentrale Volksregierung als Verrat von Staatsgeheimnissen zu verbieten.
Die chinesischen Behörden sind allerdings vor kurzem ungeduldig geworden und haben Hongkong an seine Gesetzgebungspflicht erinnert. Die Sicherheitsministerin Regina Ip Lau Suk-yee gab bekannt, daß Hongkong nach Beratungen mit Beijing vereinbart habe, den Artikel 23 im Juli zu verabschieden.
Die Vorschläge der Regierung wurden in einem Beratungsdokument veröffentlicht. Dieses beinhaltet neue Gesetze gegen Abspaltung und Subversion, während bestehende Gesetze gegen Landesverrat, Volksverhetzung und Spionage abgeändert werden.
Die Behörden bestehen darauf, dass die Vorschläge mit den Abkommen für Menschenrechte übereinstimmen. Es erscheint jedoch unvermeidlich, dass bestimmte Freiheiten betroffen sein werden. Zum Beispiel erklärte der Justizminister Robert Allcock, dass der Verstoß des Landesverrates auch für Ausländer Gültigkeit habe. Dies kann Situationen herbeiführen, in denen ein Ausländer des Landesverrats beschuldigt wird, weil er sich für sein eigenes Land einsetzt und somit China gegenüber keine Loyalität zeigt.
[...]
Eine andere Bestimmung, die festgelegt werden soll, berechtigt eigentlich die chinesische Regierung, bestimmte ungeliebte Organisationen in Hongkong zu verbieten. Wenn das Festland eine Organisation in seinem nationalen Schutzterritorium verbietet, kann eine mit ihr verbundene Organisation in Hongkong ebenfalls verboten werden.
Was die Frage anbelangt ob die betroffene Organisation auf dem Festland tatsächlich eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darstellt, sagt das Beratungsdokument: Wir werden uns der Entscheidung der zentralen Behörden beugen, der umfassende Informationen zugrunde liegen.
Das heißt, wenn die chinesische Regierung Falun Gong auf nationalem Sicherheitsterritorium verbietet, wird Hongkong sich anschließen [...]
Für die chinesische Regierung ist es ein Leichtes, Falun Gong als eine Gefahr für die nationale Sicherheit zu erklären. Hongkong wird keine andere Wahl haben als sich anzuschließen.
Die SAR Regierung sagte, sie habe sich mit Beijing beraten, denn die Zentralregierung wisse besser als jeder andere, welche Bedrohungen es für die nationale Sicherheit gibt. Genauso kann gesagt werden, dass die Zentralregierung besser als irgend jemand anders weiß, was Staatsgeheimnisse sind. Und es scheint, dass diese praktisch sämtliche behördliche Informationen umfassen. Kürzlich wurde ein Aids Aktivist beschuldigt, Staatsgeheimnisse offenbart zu haben. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen Bericht über die rasche Ausbreitung der Krankheit in der Provinz Henan, nach einem Bluttransfusionsskandal.
Natürlich beinhaltet das Beratungsdokument lediglich allgemeine Grundsätze. Es besteht ein dringender Bedarf für die Regierung eine aktuelle Gesetzesvorlage zu erstellen, damit die Öffentlichkeit erfährt, was die Gesetze an sich aussagen. Nur wenn die Menschen die Sprache des Gesetzes verstehen, können sie richtig darauf reagieren. Bis jetzt hat die Regierung jedoch jede Zusage verweigert, die Meinung der Öffentlichkeit zu der aktuellen Gesetzgebung einzuholen. Dies sollte sie unverzüglich tun.