Yuhui Zhang hat zwei Kinder. Sein Sohn ist 7 Jahre alt und lebt bei seiner Frau in New York. Seine Tochter ist 4 Jahre alt und wird von Familienmitgliedern in China versorgt. Celia Wang sagte: "Meine Kinder durften ihren Vater zwei Jahre lang nicht sehen. Diese Verfolgung in China hat unsere Familie auseinander gerissen."
"Als sie keine Gesetze fanden, die sie zur rigorosen Verfolgung einer friedlichen Meditations-Gruppe benötigten, ordnete die Partei (nachträglich) einfach ein paar neue an." (Washington Post / 2. November 1999)
Dieser Satz aus einem Artikel der Washington Post macht die willkürliche Rechtssituation und Rechtsbeugung deutlich, die in China seit mehr als drei Jahren in Bezug auf Falun Gong praktiziert wird. Die offizielle Verfolgung begann am 20. Juli 1999, die entsprechende "Entscheidung zum Verbot ketzerischer Organisationen" verabschiedete der Volkskongress aber erst im Oktober 1999 (http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm14-2.htm).
Unter nachträglich erfundenen Anschuldigungen stand auch Yuhui Zhang, ein chinesischer Geschäftsmann und freier Autor mit Wohnsitz in Macao.
Vor einigen Tagen erfuhr Celia Wang, die z.Zt. in New York lebt, dass ihr Ehemann Yuhui Zhang, kürzlich in China unter wechselnder Anklage und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu 10 Jahren Haft im Gefängnis der Stadt Zhuhai, Provinz Guangzhou, verurteilt wurde. Sie erfuhr ebenfalls durch seinen Anwalt von der langen, entsetzlichen Folter an ihrem Ehemann "jenseits aller Vorstellungen", die diesem heimlichen Urteilsspruch vorausgegangen war.
Der 37 Jahre alte Yuhui Zhang lebte 1999 in Macao und trug durch zahlreiche Beiträge für Webseiten und Tageszeitungen, hierunter auch World Daily (Hongkong), zur Aufdeckung der üblen Lügen-Propaganda von Jiang Zemin bei, in der dieser mit allen Mitteln versucht, Falun Gong zu verteufeln. Der Autor befasste sich in seinen Beiträgen mit dem Wesen der Meditationspraxis und förderte viele Fakten über die Verfolgung zu Tage, die seine Leser zum Nachdenken brachten.
Laut Berichten von AFP und Central News Agency, war der Geschäftsmann aus Macao bereits im Oktober 1999 während einer Dienst-Reise in der VR China für einige Wochen festgenommen worden. (Angeblich hatte die chinesische Seite befürchtet, er werde während der Feiern zur Rückführung Macaos unter die chinesische Herrschaft Demonstrationen organisieren.) Im Dezember 1999 wurde Yu Hui Zhang wieder entlassen, allerdings unter Einbehaltung seines Reisepasses. Das beraubte ihn der Möglichkeit, zu seiner Familie und seinem Job in Macao zurückzukehren. Yuhui Zhang blieb in der Stadt Zhuhai. Dort wurde er im Dezember 2000 wieder festgenommen, seine Familie durfte ihn nicht besuchen, sein Anwalt durfte ihn nicht vertreten.
Rechtsbeugung seit Jahren
Nach einem Bericht des "Hongkong Information Center for Human Rights and Democracy" vom Februar 2002 lautete die Anklage gegen ihn zunächst auf "Subversion", weil Yuhui Zhang Informationen über in China verfolgte Falun Gong-Praktizierende gesammelt und im Internet veröffentlicht hatte. Nach Angaben der gleichen Quelle reichten die Beweise aber nicht für eine Verurteilung aus, sodass die Anklagepunkte im September 2001 auf "ketzerische Organisationen" zielend umgestellt wurden. Diese beruhen auf der durch die Parteiführung angeordneten "Entscheidung zum Verbot ketzerischer Organisationen" des 9.Nationalen Volkskongresses, die am 30. Oktober 1999 verabschiedet wurde, um dem bereits im Juli 1999 ausgesprochenen Verbot und der Verfolgung von Falun Gong im Nachhinein einen Anstrich von Legalität zu geben. Unter dieser neuen Anklageversion wurde dann kürzlich Yuhui Zhang zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt.
Neun weitere Falun Gong-Praktizierende wurden zusammen mit Zhang abgeurteilt. Sechs davon waren Studenten an Chinas berühmter Tsinghua Universität.
Internationaler Fall zur "Rettung der Familie"
Yuhui Zhang hat zwei Kinder. Sein Sohn ist 7 Jahre alt und lebt bei seiner Frau in New York. Seine Tochter ist 4 Jahre alt und wird von Familienmitgliedern in China versorgt. Celia Wang sagte: "Meine Kinder durften ihren Vater zwei Jahre lang nicht sehen. Diese Verfolgung in China hat unsere Familie auseinander gerissen."
Der Fall Zhang (website) ist Teil einer internationalen Initiative im Ausland lebender Falun Gong-Praktizierender zur Rettung ihrer Familienangehörigen, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Meinungs-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit in China inhaftiert oder in Arbeitslagern interniert wurden. Das sind Rechte, die Chinas Verfassung garantiert. Seit der Bemühungen durch die internationale Kampagne zur "Rettung der Familien" (news/website) im Juli dieses Jahres wurden vier Falun Gong Angehörige in China aus dem Arbeitslager entlassen.
Einer der Organisatoren der internationalen Kampagne zur "Rettung der Familien", Haiying He, sagte gestern in Chicago: "Wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um Hilfe von der US Regierung und Menschenrechtsorganisationen zur Rettung von Yuhui Zhang zu bekommen."
Falun Gong Informationszentrum Deutschland: "Was auch immer man aus China hört, man darf niemals vergessen, dass es sich um einen totalitären Staat handelt mit staatlich gelenkter Justiz, Wirtschaft und Presse. Wer in die Mühlen der staatlichen und persönlichen Willkür des Regimes von Jiang Zemin gerät, wer Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu seinem Leitmotiv macht, der steht einer gewaltigen und gnadenlosen Verfolgungsmaschinerie gegenüber. Praktizierende von Falun Gong haben in den letzten drei Jahren innerhalb und außerhalb Chinas immer friedlich zu ihren Überzeugungen gestanden, sie haben Freunde in aller Welt gefunden. Gemeinsam mit ihnen werden sie auch weiterhin für das Ende dieser bösartigen Verfolgung eintreten."
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Frau Waltraud Ng Tel.: 06201-15672, Mobil: 0173-3135532