Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Strassbourg: Appell vor dem Europäischen Parlament anlässlich der Gesetzgebung zu Artikel 23

24. Dezember 2002



Am 18. und 19. Dezember 2002 appellierten mehrere Dutzende Falun Gong Praktizierende aus verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Irland, Italien, Österreich und der Schweiz vor dem Europäischen Parlament an die EU, sich gegen die Gesetzgebung zu Artikel 23 zu erheben.

Obwohl die Temperatur unter Null Grad war, machten die Praktizierenden den ganzen Tag in Ruhe die Übungen von Falun Gong und sendeten aufrichtige Gedanken aus. Vorbeigehende Beamte und Touristen waren sehr beeindruckt. Viele Bedienstete des europäischen Parlaments sahen durch Fenster ihrer Büros die friedliche Übungsszene. Einige Praktizierende gingen ins Parlament und redeten mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MEP). Viele MEPs äußerten ihre Unterstützung.

Am Vormittag des 19.Dezember hielt der Europäische Falun Dafa Verein vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments eine Pressekonferenz ab und erklärte sich energisch gegen die Gesetzgebung zu Artikel 23. Roger Helmer, ein MEP aus Großbritannien, kam auf der Pressekonferenz zu Wort. Er sprach sich gegen die Gesetzgebung zu Artikel 23 aus und appellierte an die chinesische Regierung, die Menschenrechte zu respektieren und die Verfolgung von Falun Gong zu beenden.

Vier Praktizierende aus Irland, Hongkong, Dänemark und Holland erzählten auf der Pressekonferenz über die Verfolgung von ihnen selbst oder von ihren Angehörigen in China. Sie betonten, dass solche Verfolgung auf keinen Fall nach Hongkong ausgeweitet werden dürfe und appellierten an die EU, sich gegen die Gesetzbebung zu Artikel 23 zu erheben.

Am gleichen Tag, um 17.30 Uhr, verabschiedete das Europäische Parlament mit 59 Stimmen (alle 7 Parteien des Europäischen Parlaments vertretend), einer Stimmenthaltung und zwei Gegenstimmen eine Resolution, in der das Europäische Parlament ihre Besorgnis und Kritik über die Gesetzgebung zu Artikel 23 ausdrückte.