Am 17. Juni begann in Hongkong ein Prozess gegen 16 Falun Gong-Praktizierende, es sind 4 aus der Schweiz, 12 aus Hongkong. Der Prozess, ursprünglich für 10 Tage angesetzt, wurde am 28. Juni um 3-4 Tage verlängert.Am 17. Juni begann in Hongkong ein Prozess gegen 16 Falun Gong-Praktizierende, es sind 4 aus der Schweiz, 12 aus Hongkong. Der Prozess, ursprünglich für 10 Tage angesetzt, wurde am 28. Juni um 3-4 Tage verlängert. Nach Aussage von Beobachtern ist die Anklage in solcher Beweisnot, dass der Prozessverlauf häufig groteske Züge annimmt.
Im März dieses Jahres war es zur Anklage gekommen, nachdem 16 Falun Gong-Praktizierende vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong eine friedliche Mahnwache in einer gesetzmäßig korrekten Form abhielten, mit der sie auf die Verfolgung von Falun Gong in China aufmerksam machen wollten. Sie wurden unter passivem Widerstand in Polizeiwagen geschleppt und inhaftiert. Weitere Informationen siehe http://www.faluninfo.de/2002/presse20020315.htm.
Nach 7 Tagen erhielten sie eine Anklageschrift, in der sie u.a. der Gewalttätigkeit beschuldigt werden, ebenso wie anderer "Delikte" wie: nicht aus dem Auto aussteigen zu wollen, Verweigerung der Identitätsangabe, Möglichkeit der Störung der Öffentlichkeit, ein Transparent aufgestellt zu haben, welches zu Unbehagen hätte führen können, einen Hungerstreik durchgeführt zu haben, der öffentliches Ärgernis hätte erregen können.
Gegen Kaution und unter dem Versprechen zum Prozessbeginn zurückzukehren, wurden alle 16 Personen freigelassen. Simone Schlegl aus der Schweiz, eine der Angeklagten, sagte zu Prozessbeginn: "Als Falun Gong-Praktizierende richten wir uns nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir unser Versprechen, zum Prozessbeginn zu erscheinen, einlösen."
"Ein Land - Zwei Systeme" auf dem Prüfstand
Für diesen Prozess wurden zwei hohe Staatsanwälte eingesetzt. Die Dauer von 10 Prozesstagen wurde am 28. Juni um 3-4 Tage verlängert. Zu Prozessbeginn wurde eine geänderte Anklageschrift vorgelegt. Zwei der insgesamt acht Anklagepunkte wurden wegen Unhaltbarkeit fallengelassen. Zeugen der Anklage sagten mehrfach zugunsten der Angeklagten aus. Beobachtern zufolge versuchen 15 Zeugen der Anklage (12 höhere Polizeibeamte, 2 Angestellte eines Security-Unternehmens) angestrengt, die Angeklagten belastende Aussagen zu finden. Dabei ergeben sich teilweise groteske Situationen.
Das Prozessgeschehen wird von den Medien aufmerksam verfolgt, denn hier handelt es sich sowohl um Falun Gong und seine Verfolgung als auch um das für Hongkong maßgebende Prinzip "Ein Land - Zwei Systeme".
"Schwarze Liste" findet sich in Hongkong wieder
Chinas Staatspräsident Jiang Zemin wird am 30. Juni zum Staatbesuch in Hongkong erwartet. Schon bei seinem Besuch im April dieses Jahres in Deutschland und Anfang Juni in den baltischen Ländern, in Russland und Island übte er starken Druck auf die Regierungen aus, um Falun Gong und die Mahnungen an die gravierenden Verletzungen der Menschenrechte in China aus seinem Gesichtsfeld verbannen zu lassen. Ebenso wie Island scheint auch Hongkong einreisende Falun Gong-Praktizierende entsprechend Chinas "Schwarzer Liste" zu behandeln. Etwa 90 Falun Gong-Praktizierende wurden in den letzten Tagen an der Einreise nach Hongkong gehindert.
Dazu sagte Die Sprecherin des Falun Gong Informationszentrums Deutschland: "Es ist ein großes Unrecht, friedliche Menschen nur wegen ihres Glaubens zu verfolgen. Die Verfolgung Schritt für Schritt mit unhaltbaren Anschuldigungen auszudehnen, unterminiert auch das Vertrauen der Welt in die Versprechungen der chinesischen Regierung, wie z.B. das Versprechen an Hongkong: 'Ein Land- Zwei Systeme'."
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