Wir, die Regensburger Falun Gong Praktizierenden wollten anläßlich des Internationalen Tages zur Unterstützung von Folteropfern am 26. Juni, die Menschen in Regensburg um ihre Unterstützung für ein schnelles Ende der seit fast 3 Jahren andauernden, mit unerbittlicher Härte durchgeführten Verfolgung der Falun Gong Praktizierenden in China bitten.
Morgens stellten wir von 10 14 Uhr in der Fußgängerzone einen Infostand auf und abends von 19.30 22.15 hielten wir auf einem der größten Plätze in Regensburgs Altstadt eine Mahnwache mit Kerzenlicht.
Die Stadt hatte uns für den Infostand einen Platz zugewiesen, der eigentlich eher ruhig ist. An diesem sonnigen Morgen passierten allerdings sehr viele Menschen diese Straße. Auch war dies ein beliebter Durchgang in der Mittagspause für viele Berufstätige.
Wir hatten ein Banner gemacht mit der Aufschrift: 26. Juni: Internationaler Tag gegen Folter Im Gedenken an 1600 in China zu Tode gefolterte Falun Gong Praktizierende
und stellten zwei Tafeln mit Bildern von zu Tode gefolterten Praktizierenden auf. Da es unter der Woche war, waren wir zu Anfang nur zu dritt. Später kamen noch zwei Praktizierende hinzu. Ein oder zwei zeigten mehrmals die Übungen in der Zwischenzeit lief die schöne Pudu Musik. Es herrschte eine sehr friedliche, aber auch mahnende Atmosphäre.
Viele Menschen nahmen unsere Informationen mit und schauten sich die Bilder an, manche sehr lange. Eine Schulklasse mit ca. 35 Kindern kam und setzte sich uns gegenüber ins Café im Freien. Immer wieder kamen einige der Kinder an unseren Tisch, schauten sich Bilder von Kindern bei den Übungen in China vor dem Verbot an und fragten, was denn passiert wäre. Sie kamen immer wieder und suchten nach immer neuen Dingen, die sie sich ansehen konnten.
Einige Passanten sprachen auch ihre Unterstützung aus. Beispielsweise ermutigte uns eine Frau weiterzumachen. Sie fände es sehr wichtig, die Öffentlichkeit zu informieren. Manche unterschrieben auf der Unterschriftenliste.
Ein Passant mit seiner kleinen Tochter auf den Schultern war sehr interessiert und wollte wissen, was Falun Gong genau ist und über die Verfolgung informiert werden. Ich erklärte ihm, es sei ein chinesisches Qi-Gong basierend auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Nachdem er diese drei Wörter gehört hatte, sagte er unmittelbar: Deshalb wird es von der chinesischen Regierung verfolgt! und hatte sich die am häufigsten gestellte Frage bereits selbst beantwortet. Er meinte noch, er bedauere sehr, dass die wirtschaftlichen Beziehungen vor die Einhaltung der Menschenrechte gestellt würden. Er wisse darüber Bescheid, weil er im Elektronikbereich arbeite.
Ein anderer Mann war so berührt von den Bildern der zu Tode gefolterten, dass er sofort einige Zeitungen in die Hand nahm und an die Passanten verteilte. Auch später kam er eine Zeitlang immer wieder zu unserem Stand, wollte uns auch Geld spenden, was wir dankend ablehnten. Er wollte unbedingt sofort etwas Gutes tun. Später brachte er uns eine große Packung mit 4 Eisbechern aus der Eisdiele.
Eine Frau kam direkt auf den Stand zu und fragte: Sind sie eine Sekte? Ein Praktizierender antwortete ihr: Nein, Falun Gong ist eine Kultivierungsschule mit buddhistischen und taoistischen Elementen. Man kultiviert seinen Körper und seinen Geist. Sie antwortete: Ah, Buddhismus! Buddhismus ist gut. Zusammen mit ihrem Begleiter ging sie weiter und man hörte sie noch laut sagen: Hast du gehört, es ist keine Sekte! Ich freute mich für diese Frau, für ihre Offenheit und ihren Mut. Es zeigte mir auch, dass die Menschen immer mehr die Lügen und falschen Anschuldigungen der chinesischen Regierung erkennen und ihnen keinen Glauben mehr schenken.
Am Abend hielten wir, mit Unterstützung von Praktizierenden aus München eine Mahnwache mit Kerzenlicht, die auch von der örtlichen Zeitung mit folgenden Worten angekündigt wurde: Die Regensburger Falun Gong Gruppe hält heute auf dem Neupfarrplatz Mahnwache für über 1600 Menschen, die in China friedlich Falun Gong praktizierten und zu Tode gefoltert wurden. (...) (Mittelbayerische Zeitung vom 26.06.2002)