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China: Prozess gegen Falun-Gong-Mitglieder nimmt groteske Züge an

Anklage in Beweisnot

4. Juli 2002

Beim Prozess gegen 16 Mitglieder der in China verbotenen

Falun-Gong-Bewegung, darunter vier Schweizer, steht ein Urteil weiterhin aus. Laut Beobachtern steht die Anklage unter Beweisnot, was dem Prozessverlauf bisweilen groteske Züge verleihe.

Suche nach belastenden Aussagen

Zeugen der Anklage - zwölf höhere Polizeibeamte und zwei Angestellte eines Sicherheitsunternehmens - versuchten angestrengt, für die Angeklagten belastende Aussagen zu finden, sagte der Schweizer Falun-Gong-Praktizierende und Angeklagte Erich Bachmann am Dienstag auf Anfrage. Trotz mehrfachen Nachfragens sei dies der Anklage bisher aber nicht gelungen. «Das ganze ist ein Lacher», sagt Bachmann. Für den Prozess seien zwei hohe Staatsanwälte eingesetzt worden. Zu Beginn habe eine geänderte Anklageschrift vorgelegen; zwei der insgesamt acht Anklagepunkte wurden wegen Unhaltbarkeit fallengelassen.

Prozess verlängert

Die 16 Falun-Gong-Mitglieder stehen seit dem 17. Juni vor Gericht. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt und Erregung von öffentlichem Ärgernis. Der Prozess, ursprünglich auf zehn Tage angesetzt, wurde am 28. Juni um rund eine Woche verlängert. Ein Urteil wird in dieser oder in der nächsten Woche erwartet. Mitarbeiter des Schweizer Konsulats in Hongkong stellen den Festgenommenen konsularische Unterstützung zur Verfügung. Direktes Eingreifen auf den Verlauf des Verfahrens ist ihnen aber untersagt. Von einer Verschleppung des Prozesses könne bisher keine Rede sein, sagte eine Sprecherin des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Festnahme im März

Bachmann steht mit drei weiteren Schweizern, zwei Männern und einer Frau, sowie zwölf Falun-Gong-Mitgliedern aus Hongkong vor Gericht. Sie mussten sich verpflichten, für den Prozess wieder nach Hongkong zurückzukehren. Sie waren im März festgenommen genommen worden, als sie sich vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong versammelt hatten, um gegen die Verfolgung der Bewegung durch chinesische Behörden zu protestieren. Dazu waren sie in einen Hungerstreik getreten und hatten ein Banner aufgestellt. (sda/heh)