(Minghui Net)
1. Im Arbeitslager Majialong in Jiujiang werden zur Zeit duzende von Dafa-Praktizierenden rechtswidrig eingesperrt. Unter ihnen sind ganze Familien oder junge und alte Ehepaare zu finden. Das Ehepaar Tan praktiziert gemeinsam Falun Dafa und wird zusammen eingesperrt. Um ihr Land zu Hause kümmert sich niemand. Die Dozentin Li Li des Instituts Jiujiang wurde wegen standhafter Kultivierung von Falun Dafa vom Institut ausgewiesen und im Arbeitslager Majialong eingesperrt. Seit über zwei Jahren bleibt sie in Haft. Ihr Mann hat Angst vor dem politischen Druck und ist spurlos verschwunden.
2. Nach dem 16. Kongress in China ist die Verfolgung noch skrupelloser geworden. Im Arbeitslager Majialong wird ein Dafa-Praktizierender von vier drogensüchtigen Gefangenen 24 stundenlang überwacht, statt von zwei Gefangenen wie früher. Die Dafa-Praktizierenden dürfen sich nicht unterhalten, nicht schlafen und nicht auf die Toilette gehen. Die Dafa-Praktizierenden, die sich weigern, sich der Gehirnwäsche zu unterziehen, werden mit Handschellen ans Fenster gekettet.
3. Dafa-Praktizierende Shi Shuangshuang aus dem Kreis Jiujiang hat vor dem 16. Kongress an die Zeitung Tageszeitung Jiujiang der Stadtregierung Jiujiang einen Brief geschrieben, in dem sie die Verfolgung von Dafa-Praktizierenden vom Jiang Zemin-Regime entlarvt. Der Zuständige der Zeitung (seine Telefonnummer ist noch in Recherche) hat beim Büro 610 die Anzeige gemacht. Dann wurde Li Shuangshuang sofort ins Untersuchungsgefängnis gebracht und anschließend gesetzwidrig zu 3 Jahren Arbeitslager verurteilt. Sie bleibt im Arbeitslager Majialong bis heute. Ihr Kind ist nur zwei Jahre alt und braucht die Fürsorge von der Mutter.
4. Kurz vor dem 16. Kongress wurde Dafa-Praktizierende Ding Shuixiang der Wasserpumpenfabrik von Jiujiang gesetzwidrig im Untersuchungsgefängnis der Stadt Jiujiang eingesperrt. Bis jetzt sind zwei Monate vergangen und sie wird immer noch nicht freigelassen. Ihr Mann und Schwager wurden auch wegen des Praktizierens von Falun Dafa gesetzwidrig zur Freiheitsstrafe verurteilt. Zu Hause muss die Tochter ohne jede Unterstützung durchhalten.