Schwedens Außenministerin, Anna Lindh, veranstaltete am 13. Januar 2003 eine Pressekonferenz zum Entscheid des Schwedischen Außenministeriums, die Menschenrechtsberichte im Internet zu veröffentlichen. Das Schwedische Außenministerium hat für jedes Land einen Bericht herausgegeben. Zusammen mit der Außenministerin waren vier schwedische Botschafter aus Kolumbien, der Türkei, Zimbabwe und China anwesend.
Anna Lindh |
Schwedens Außenministerium hat über Jahre hinweg spezielle Informationen der verschiedenen Länder für das Außenministerium und andere Abteilungen innerhalb der Schwedischen Regierung gesammelt. Die Berichte waren streng vertraulich, wurden nun jedoch noch einmal für ihre Veröffentlichung überarbeitet.
Ziel ist es die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Welt zu beschleunigen, in dem die Menschenrechtsvergehen der einzelnen Länder deutlich aufgezeigt werden. Das ist auch von Vorteil für die NGOs (Nicht-Staatliche-Organisationen). Die Berichte zeigen jedoch nicht nur die Menschenrechtsverletzungen, sondern beinhalten auch die Verbesserungen die weltweit stattfanden.
Indem wir die länderspezifischen Berichte veröffentlichen, haben wir einen bedeutenden Schritt dazu getan, den Informationsaustausch über die Menschenrechtssituation auf der Welt voranzubringen. Ich gehe davon aus, dass dies das Wissen vermehrt, die öffentliche Debatte anregt und Wege aufzeigen wird, wie man die Menschenrechtssituation verbessern kann.
Länder, in denen Schweden keine Botschaft hat, wurden ebenfalls analysiert, wenn auch nicht so gründlich und umfassend wie solche, in denen es eine Schwedische Vertretung gibt ist. Wir wollten keine Fronten zwischen den Ländern schaffen und so haben wir für jedes Land in der Welt einen Bericht ausgearbeitet, sagte Frau Lindh.
Diese Berichte wurden ausschließlich in Schwedisch verfasst und waren hauptsächlich Handbücher. Aus diesem Grund wurden sie in erster Linie auch nicht für eine allgemeine Nutzung geschrieben. Sie wurden sorgsam aufgezeichnet, es können jedoch trotzdem einige Fehler vorhanden sein. Die einzige Zensur die unternommen wurde, dient dem Schutz der Informationsquellen, abgesehen davon sind die Berichte die gleichen, die von der Schwedischen Regierung genutzt wurden. Indem wir sie öffentlich machen, werden wir im Laufe der Zeit auch die Qualität verbessern müssen.
Anschließend gab jeder der vier Botschafter eine kurze Darstellung der Menschenrechtssituation in seinem Land.
Der Bericht über China ist mit 34 Seiten äußerst umfangreich. Einige kurze Auszüge:
- Die Meinungs-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit wird immer noch durch die Regierung kontrolliert und richtet sich gegen die Praktizierenden des Falun Gong, Untergrundkirchen, Demokraten und Arbeiteraktivisten.
- Kein anderes Land richtet so viele Menschen hin wie China.
- Es gibt immer noch sehr große Probleme mit dem Rechtssystem, einschließlich politischer Einmischungen in Gerichtsverhandlungen.
- Dissidenten werden als Bedrohung der Staatssicherheit eingestuft.
- Folter wird angewendet, um den Glauben zu entziehen.
- Menschen werden entführt und ohne Gerichtsverhandlung verurteilt.
- Menschen werden in Zwangsarbeitslager und Psychiatrischen Anstalten eingesperrt.
Themen, die verboten sind, in der Öffentlichkeit anzusprechen:
· Das Kommunistische Parteimonopol in Frage zu stellen.
· Kritik an Chinas Einmischung in Tibet und Xinjiang.
· Die Wiedervereinigung mit Taiwan in Frage zu stellen.
· Kritik an der Verfolgung von Falun Gong.
Bezüglich Falun Gong:
· Praktizierende sind in Haft aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung gestorben oder bei einem Fluchtversuch ums Leben gekommen
· Praktizierende gaben an, dass sie verfolgt, verhaftet, vergewaltigt und gefoltert wurden.
· Praktizierende sagen weiter, dass Zig-Tausende Praktizierender verfolgt, verhaftet, gefoltert oder getötet wurden.
· Obwohl diese Augenzeugenberichte im Allgemeinen schwer zu verifizieren sind, werden sie jedoch von Menschenrechtsorganisationen als glaubwürdig erachtet.
· Human Rights Watch und die Genfer Psychiatrie- Initiative sagen sogar, dass die Falun Gong Praktizierenden gegen ihren Willen in Psychiatrischen Anstalten festgehalten werden.
· Ein legaler Präzedenzfall im Juni 2001 machte es möglich, dass Praktizierende zu drei bis sieben Jahren Haft verurteilt werden können, wenn sie 300 Bilder oder Infozettel herstellen oder verteilen, die Informationen enthalten. Wenn sie mehr als 1500 Bilder oder Flyer produzieren oder verteilen, dann können sie mit einer Haftzeit von mehr als sieben Jahren bestraft werden. Sobald sich mehr als 20 Praktizierende zu einer Falun Gong Aktivität treffen, kann man mit drei bis sieben Jahren Haft rechnen.
China wird dazu aufgefordert mit den Menschenrechtsverfahren der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und UN- Folterinspektoren einzuladen. Die Anforderungen der EU sind,die Todesstrafe abzuschaffen und ihr System der administrativ angeordneten Entführungen zu reformieren. Im EU Dialog wurde eine Liste von Personen präsentiert, einschließlich Regimekritikern und Falun Gong Praktizierenden. Die EU verlangt Informationen über diese Personen und außerdem deren Freilassung. Die Anforderung für eine Weiterführung des Dialoges ist, dass China konkrete Resultate in diesen Bereichen vorweisen kann.