Am 24. Januar 2003 erhielten fünf Falun Gong Praktizierende von der Immigrationsbehörde den Bescheid, dass ihr Asylantrag abgelehnt worden ist. Die Immigrationsbehörde schlug ihnen jedoch vor, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Das ist das erste Mal, dass die japanische Immigrationsbehörde nach der Ablehnung eines Asylantrags eine solche Erlaubnis erteilt hat.
In der Immigrationsbehörde wurde diesen Praktizierenden mitgeteilt, dass die Gefahr, als Falun Gong Praktizierende verfolgt zu werden, nicht anerkannt wurde. Die Praktizierenden bedauern für die Japanische Regierung, dass sie die Menschenrechtsverletzungen an den Falun Gong Praktizierenden durch das Jiang-Regime nicht klar anerkannt haben, sind aber dankbar, dass die japanische Regierung Falun Gong gegenüber moralische Unterstützung geleistet hat.
Im Juli 1999 wurde Falun Gong durch das Jiang-Regime verboten. Inzwischen gibt es bereits eine große Anzahl von Berichten darüber, dass Praktizierende des Falun Gong in China ermordet, illegal in Arbeitslager gebracht, gefoltert und misshandelt werden. Sie wurden sogar in psychiatrische Anstalten eingesperrt und mit nerventötenden Medikamenten behandelt. Chinesischen Praktizierenden wurde oft die Einreise verweigert und sie wurden gegen ihren Willen nach Japan zurückgeschickt. Wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe abgelaufen war, weigerte sich die Chinesische Botschaft, neue Pässe für sie zu auszustellen, allein weil sie Falun Gong praktizieren. Den fünf Praktizierenden, die um Asyl gebeten haben, wurde mehrmals die Einreise verweigert.