Am 20. August wurde eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin, Li Lanqing und Luo Gan wegen Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord eingereicht. Ein Staatsanwalt schrieb einen Brief an die Kläger.
Tatsächlich legt das Gesetz fest, dass Bundesstaatsanwälte die Aufgabe haben zu entscheiden, ob ein Fall vom Gericht verhandelt werden soll oder, wenn eine der drei folgenden Vorraussetzungen erfüll werden, eingestellt wird:
1. Die Anklagepunkte sind vollkommen haltlos oder
2. Die betroffenen Tatsachen fallen nicht in den Bereich, den das erste Kapitel und der zweite Band des Strafgesetzbuches vorgibt oder
3. Die Anschuldigung wurde nicht behördlich nachgeprüft.
Zu dem gegenwärtigen Stand des Falles kann folgende Schlussfolgerung gezogen werden: Um die Strafverfolgung effektiv zu betreiben und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, welchen Belgien verpflichtet ist nachzukommen, sollte der Fall nach internationalem Recht, nach dem Gesetz des Landes, in dem die Verbrechen begangen wurden oder nach dem Gesetz, in dem der Täter lebt oder nach dem Gesetz des Landes, in dem der Täter verhaftet werden kann, geahndet werden, um mit den Prinzipien Gerechtigkeit und Unparteilichkeit übereinzustimmen. (...)
Offensichtlich fordert das Gesetz von dem Staatsanwalt aufgrund dieser Voraussetzungen eine Entscheidung zu treffen. Er (der Staatsanwalt) hat weder erwähnt, dass China internationale Menschenrechtskonventionen verletzt, noch dass China Verbrecher nicht fair verurteilt. Sowohl Amnesty International als auch Human Rights Watch haben betont, dass in China solche rechtswidrigen Zustände herrschen.
Im Gegenteil glauben die Staatsanwälte, dass die belgischen Kläger oder die in Belgien lebenden Opfer ..nicht für Opfer dieser Taten gehalten werden können, welche die Menschenrechtskonvention, wie sie im ersten Kapitel des zweiten Bandes des Strafgesetzbuches definiert ist, ernsthaft verletzt. Das Gesetz verlangt jedoch gar nicht von ihm, über diesen Aspekt des Falles zu entscheiden.
Die Klageschrift besagt eindeutig, dass die Kläger einen Teil einer Gruppe oder Organisation repräsentieren, die weltweit (nicht nur in China) anerkannt ist und wegen politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, kulturellen, religiösen oder anderen Gründen verfolgt wird.
Die Kläger haben sofort einen Brief an die belgische Justizministerin geschrieben und sie gebeten, den Staatsanwalt anzuweisen, den Fall weiter zu untersuchen. Gegenwärtig warten sie auf eine Antwort. Sie hoffen, dass die Ministerin ihnen einen positiven Bescheid geben wird.