Nach zwei Jahren, nach mehr als zehn Gerichtsverhandlungen, mehreren Nachforschungen und Aussagungen, begann heute die Verhandlung gegen die chinesische, wöchentlich erscheinende Zeitung, Les Presses Chinoises, in Montreal, wegen Verleumdung und Hassverbreitung gegen Falun Gong. Die Klage wurde von den Falun Gong Praktizierenden in Montreal, in Quebecs Oberstem Gerichtshof um 10:45 morgens eingereicht.
Die Zivilkläger, einschließlich Falun Gong Praktizierende aus Toronto, Ottawa und Montreal und 15 Zeugen waren im Gerichtssaal anwesend. Für die Angeklagten erschien nur der Präsident der Les Presses Chinoises, Herr Zhou Jinzing. Eine weitere Angeklagte, Frau He Bing, ist nicht erschienen.
Die Zivilkläger, 200 Falun Gong Praktizierende, gehen in den Gerichtssaal | Herr Bergman, Rechtsanwalt für die Zivilkläger, gibt eine Erklärung ab |
Zur heutigen Gerichtsverhandlung gaben die Rechtsanwälte der Zivilkläger und der Angeklagten ihre Erklärungen ab.
Herr Bergman, der die Zivilkläger vertritt, sagte in seiner Aussage, dass dies eine sehr wichtige Klage , und auch ein besonderer Fall ist, durch den man sehen wird, ob Toleranz und Respekt unseren Bürgern in dieser multikulturellen Umgebung entgegen gebracht wird.
Herr Bergman erklärte , dass die Zivilkläger die Betroffenen des Hasses sind. Sie werden als umstürzlerisch und bösartig bezeichnet und seien eine Gruppe von Menschen, von denen man Abstand halten sollte und die man nicht als Nachbarn haben sollte. Sie seien Menschen, vor der sich die Gemeinschaft fürchten muß. Daraus ergäbe sich die Konsequenz , dass sich die Menschen zusammenschließen müssten, um sich gegenüber jene zu verteidigen und sich von ihnen fern halten. Die Zivilkläger, die vor Ihnen stehen, sind die Leidtragenden durch Chinas Verfolgung von Falun Gong. Sie werden nicht nur ihrer Glaubensfreiheit beraubt, sondern sind auch der Verfolgung und Ermordung ausgesetzt.
Herr Bergman bemerkte auch, dass sich zwei wichtige Fragen durch diese Klage ergeben: Wo sind die Grenzen der Rede- und Pressefreiheit in der Gesetzgebung in Kanada und Quebec bezüglich Hassverbreitung und Verleumdung zu setzen. Er sagte, dass 15 bis 16 Zeugen aussagen werden, in alphabetischer Reihenfolge und in Reihefolge der Ereignisse.
Zu Beginn wird der Richter die Aussagen von Fachleuten und der Zivilkläger anhören. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Angeklagten auch Zeugen vorweisen werden.
Am 3. November 2001,veröffentlichte die Les Presses Chinoises, einen Artikel unter dem Namen der kanadischen Falun Gong Exerciser der von Fräulein He Bin herausgegeben wurde und der Falun Dafa, den Lehrer und Falun Dafa Praktizierende verleumdet und Hass gegen sie verbreitet. Die Worte waren schmutzig und äußerst schändlich. Praktizierende bemühten sich, sich mit der Les Presses Chinoises in Verbindung zu setzen, baten darum, solche Artikel nicht weiterhin zu veröffentlichen , sich öffentlich zu entschuldigen und keine weiteren Verleumdungen zu verbreiten. Les Presses Chinoises lehnte jede Kontaktaufnahme ab und behauptete, dass das barmherzige Verhalten der Praktizierenden bedrohend sei. Sie schenkten den Briefen der Rechtsanwälte der Praktizierenden keine Beachtung, verstärkten jedoch ihre Bemühungen, ganze Seiten von Verleumdungsartikeln, wie am 10. und 24. November und am 8. Dezember, zu veröffentlichen. Zu dieser Zeit wurden alle Seiten, Wort für Wort, der Artikel herausgegeben, die Falun Dafa diffamieren und durch Jiang Zemins Regierung veröffentlicht wurden. Infolge dieser Sachlage blieb den 200 Praktizierenden nichts anderes übrig, als den Herausgeber der Zeitung, Les Presses Chinoises und Fräulein He Bing am Obersten Gerichtshof in Quebec wegen Verleumdung und Hassverbreitung zu verklagen. Nach der ersten Verhandlung am 10.Dezember 2001, erließ das Gericht einen Beschluss, durch den sie keine verleumderischen und Hass verbreitenden Artikel weiterhin veröffentlichen dürfen. Im Oktober 2002, gemäß den Ermittlungen der Rechtsanwälte beider Seiten, legte der Gerichtshof eine Abschlussverhandlung zwischen dem 10. und 25. November 2003 fest.