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Moskau Nachrichten: Nach einigen Drehungen und Windungen entschied der Moskauer Gerichtshof, zwei chinesische Falun Gong-Praktizierende nicht aus Rußland auszuweisen, die wegen aus humanitären Gründen genötigt waren, Schutz und Hilfe bei der russischen Einwanderungsbehörde zu suchen.
Li Zhihe und seine Frau sind Falun Gong-Praktizierende. Sie kamen in Januar 2000 vom Festland China nach Moskau und erhielten ein Jahr später den Status als Vereinte Nationen-Flüchtlinge. Nach russischem Gesetz muß man für den legalen Aufenthalt in Rußland die Genehmigung von der russischen Einwanderungsbehörde bekommen. Dieses Ehepaar hatte sich um den russischen Flüchtlingsstatus beworben, aber ihr Fall war wegen der großen Anzahl solcher Anträge nicht entschieden worden.
Während der Wartezeit verwechselten Li Zhihe und seine Frau ihre Seriennummer von der Warteliste mit der Seriennummer ihrer Bewerbungsakte. Sie wussten auch nicht, wie mit der Ortspolizei zu reden. Am 1. Oktober 2003 wurden sie als rechtswidrige Bewohner verhaftet und wurden aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zum Gericht zu gehen.
Am 3. Oktober ging das Ehepaar zu dem für ihren Fall zuständigen Gericht in Moskau. Ohne ihrer Stellungnahme zuzuhören traf der Richter rasch die Entscheidung, sie aus Rußland auszuweisen und dass sie eine Geldstrafe zu zahlen hätten. Ziemlich bald wurde das Ehepaar ins Ausweisungslager geschickt, wo sie ihrer Freiheit beraubt waren.
Als russische Praktizierende diese Nachricht hörten, erklärten sie Behörden von verschiedenen Ebenen die Tatsachen über die Verfolgung in China, einschließlich den örtlichen und den höheren Gerichten, dem Justizministerium, der Sicherheitsbehörde, dem Innenministerium, dem Parlament und Menschenrechtsorganisationen. Diese Organisationen hatten nur durch die Propaganda der chinesischen Regierung über Falun Gong gehört.
Inzwischen appellierten Li Zhihe und seine Frau an das Gericht der Stadt Moskau (ein Gericht der mittleren Ebene).
Am 13. Oktober hörte das Stadtgericht ihrer Stellungnahme gewissenhaft zu und beschied, die ursprüngliche Entscheidung zurückzuweisen und forderte die Vorinstanz auf, den Prozeß wieder zu eröffnen. Frau Li wurde an diesem Tag freigelassen und Herr Li am nächsten.
Am 3. November wurde der Prozeß bei der Vorinstanz wieder eröffnet und er wurde wieder geschlossen, als der Richter beschied, dass der Dolmetscher unqualifiziert sei.
Am 5. November wurde der Prozeß noch einmal bei der Vorinstanz eröffnet. Es kamen viele Praktizierende, um dem Ehepaar ihre Unterstützung zu zeigen.
Am Morgen des 6. Novembers beschied die Vorinstanz, ihre Entscheidung für eine Geldstrafe beizubehalten, aber die Ausweisung zurückzuziehen.
In der vier Seiten langen richterlichen Stellungnahme dokumentierte das Gericht im Detail die Stellungnahme der Angeklagten und ihres Rechtsanwaltes über die Verfolgung, der sie in China wegen ihres Glaubens an Falun Gong gegenüber standen. Das Ehepaar wurde mit einer Geldstrafe von 1,000 Rubel (ungefähr 30 USA $) belegt als Strafe dafür, keinen gesetzlichen Einwohnerstatus inne zu haben. Aber das Gericht wird sie nicht ausweisen.
Am Ende der Stellungnahme stand: "Aus humanitären Überlegungen und dem Schutz der internationalen Menschenrechte fordert das Gericht das Ehepaar auf, auf dem Wege der Menschenrechte bei der örtlichen Flüchtlingsabteilung Schutz zu suchen."
Am Nachmittag des 6. Oktobers berichtete Rußlands größte Radio-Station sehr positiv über den ganzen Prozeß der Verhaftung des Ehepaares und dem zweiten Prozeß. Dieser Radiokanal ist in der ehemaligen Sowjetunion sehr einflußreich. Er wird im ganzen Land gehört und ebenso von Hörern an der chinesisch-russischen Grenze.
(Berichtet von einem Clearwisdom Reporter)