Falun Dafa Informationszentrum (FDI) berichtete am 18. November 2003 – Informationen aus der Inneren Mongolei zufolge wurde ein junger Mann von der Polizei im Untersuchungsgefängnis auf grausamer Weise zu Tode misshandelt, weil er Falun Gong gut fand.
Es handelt sich um den 21-jährigen Zhang Shengshan aus der Borong Gemeinde, Mo Kreis. Er war selber kein Falun Gong Praktizierender. Die Schwestern von ihm praktizieren Falun Gong und wurden deswegen ins Arbeitslager gesteckt. Die Polizei nahm Zhang Shengshan fest, nur weil er meinte, Falun Gong ist gut. Am 9. Januar 2002 wurde er ins Untersuchungsgefängnis des Mo Kreises eingesperrt.
Laut der Informationsquelle wurde Zhang Shengshan im Gefängnis grausam gefoltert. Ein Polizist namens Du Yulin folterte ihn nicht nur persönlich, sondern ordnete noch Kriminelle an, Zhang Shengshan mit einer Eisenkette ans Bett zu fesseln, so dass er sich nicht bewegen konnte. Außerdem ließ man seinen Körper nicht zugedeckt, um ihn frieren zu lassen. Wenn Zhang Shengshan aus Protest schrie, band Du Yulin mit einer Eisenkette seinen Mund zu. Außerdem wurde Zhang Shengshan nichts zum Essen und Trinken gegeben. Er durfte auch nicht auf die Toilette gehen. Er wurde mit allen möglichen Methoden misshandelt. Die Polizei zwang ihn sogar, kochendes Wasser zu trinken. Nach einem Monat war Zhang Shengshan bis auf die Knochen abgemagert. Seine Armgelenke waren von der Eisenkette blutig gerieben, und die Knochen waren zu sehen.
Zhang Shengshan wurde noch vom Büro 610 und der Polizeibehörde in die psychiatrische Klinik im Fuyu Kreis gebracht. Die Klinik stellte bei Zhang Shengshan keine Geisteskrankheit fest und ließ ihn wieder ins Untersuchungsgefängnis zurückbringen. Am 14. Februar 2003 starb der 21-Jährige im Gefängnis.
Bei einer telefonischen Untersuchung über den Tod von Zhang Shengshan erhielt der Korrespondent des FDI von den drei Behörden verschiedene Antworten:
Ein Mitarbeiter des Büros 610 des Mo Kreises (0086-470-462-0446) antwortete: „Die diesbezüglichen Informationen sind streng vertraulich und dürfen nicht am Telefon ausgesagt werden.“
Ein Polizist der Polizeibehörde (0086-470-461-3571, Verbindung an 2078) behauptete, Zhang Shengshan sei an Geisteskrankheit gestorben. Zhang habe sich in Trance befunden, als er von der psychiatrischen Klinik ins Untersuchungsgefängnis zurückgebracht wurde. Der Polizist konnte jedoch nicht erklären, warum Zhang Shengshan gerade im Gefängnis geisteskrank geworden war und warum er trotz seiner Geisteskrankheit immer noch eingesperrt und nicht von der Klinik angenommen worden war. Der Polizei wich den Fragen aus und sagte, das Büro 610 und die Polizeistation des Mo Kreises seien für den Fall zuständig.
Ein Wärter des Untersuchungsgefängnisses Nr. 1 des Mo Kreises (0086-470-461-2344) sagte, Zhang Shengshan hätte Falun Gong praktiziert. Sonst hätte man ihn nicht inhaftiert. Ein anderer Wärter sagte mit einem drohenden Ton zum Korrespondenten, dass er sich nicht in diese Sache einmischen sollte.
Zum Schluss hatte der Korrespondent den Polizist Du Yulin persönlich am Telefon und sagte ihm, dass er angezeigt wurde, Zhang Shengshan zu Tode geschlagen zu haben. Du wies das nicht zurück. Er forderte den Korrespondenten immer wieder heraus: Komm herüber! Komm herüber!