Zou Guirong war 30 Jahre alt und stammte aus Fushun. Sie wurde festgenommen und ins Masanjia Arbeitslager gebracht, weil sie im Januar 2000 nach Peking ging, um bei der Regierung für Falun Gong zu appellieren. Der Wachmann Qiu Ping folterte sie brutal, weil sie standhaft bei Dafa blieb und es ablehnte das Praktizieren aufzugeben. Gleichzeitig gaben sie ihr mehrere Elektroschocks. Um sie dazu zu bringen, die drei Erklärungen zu schreiben, schlossen sie sie in dem Wachraum, um sie zu schlagen [Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die drei Erklärungen hat sich das Büro 610 ausgedacht und bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantie, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und eine Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind, anzufertigen] Sie stachen sie mit Stahlnägeln und bestraften sie, indem sie lange Zeit in einer hockenden Position verweilen musste. Sie schlugen sie Tag und Nacht und entzogen ihr den Schlaf. Einmal bestraften Qiu sie damit, dass sie fünf Tage und Nächte hocken musste.
Wang Chuying, der die Menschen am brutalsten folterte, hatte einmal in einer Besprechung eine falsche Aussage gemacht und behauptet, dass niemand im Masanjia Arbeitslager jemals geschlagen wurde. Daraufhin stand Zou Guirong auf und sagte: Das ist nicht wahr. Bevor sie noch die Worte beenden konnte, kam eine Horde von Übeltätern auf sie zu. Sie drückten sie auf dem Boden runter und knebelten ihren Mund. Der Liaoning Fernsehsender und das Zentrale Chinesische Fernsehen (CCTV) hatten diese Szene aufgenommen. Zou wurde von der Polizei weggebracht und dann geschlagen. Sie nahmen ein Messer und versuchten sie dazu zu bringen, Selbstmord zu begehen. Nachdem sie sie zurückgebracht hatten, verlangten sie von ihr, dass sie ein Buch lesen sollte, dass Dafa verleumdete. Da sie sich weigerte, brachte die Polizei sie in das Dienstzimmer, wo sie erneut geschlagen wurde. Der Polizeibeamte Qiu Ping log die Menschen an und behauptete, dass im Masanjia Arbeitlager niemand jemals geschlagen worden war.
Später wurde Zou in das Shenyang Zhangshi Arbeitslager verlegt. Sie trat in einen Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass männliche und weibliche Gefangene in den selben Zellen untergebracht wurden. Wieder wurde sie in Shenxin Arbeitslager verlegt. Als ihre Haftzeit zuende war, wurde sie allerdings nicht entlassen. Personal des Masanjia Arbeitslagers war gekommen und teilte mit, dass ihre Haftstrafe verlängert worden war. Sie war immer noch im Hungerstreik und wurde deswegen jeden Tag zwangsernährt. Zehn Tage später wurde sie in das Dabei Gefängniskrankenhaus gebracht. Das Shenxin Lager schickte vier Mitarbeiter, um sie zu zwingen ihre Verbrechen zu gestehen. Es endete darin, dass alle vier sie verprügelt hatten.
Die Röhren, die ihr bei der täglichen Zwangsernährung in den Magen eingeführt wurden, waren hart und dick. Dabei waren auch männliche Gefangene aus der selben Zelle, die ihren Kopf festhielten und sie in verschiedenen Körperteilen kniffen. Sie erlitt große Qualen. Ich habe miterlebt, wie sie nach der Zwangsernährung Blut spuckte.
Die Polizei kettete sie mit Handschellen an das Bett und fesselte ihre Füße. Sie ließen sie nicht nach Hause, bis sie im Sterben lag. Nachdem sie nach Hause gegangen war, folgte ihr die Polizei und entführte sie in das Fushun Wujiabao Arbeitslager. Dort wurden Dafa- Praktizierende brutal gefoltert. Zou Guirong trat für 40 Tage in einen Hungerstreik und magerte sehr ab. Sie bestand nur noch aus Haut und Knochen. Die Polizei trat mit Lederstiefeln auf ihren Körper ein. Da sie Angst hatten, dass sie im Arbeitslager sterben würde, ließen sie Zou schließlich frei. Danach verließ sie ihr Zuhause, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Die Polizei verfolgte sie und als sie sie schließlich schnappten, töteten sie Zou. Dies ist nur ein Teil der Leiden, die Zou Guirong durch die Verfolgung erfahren hatte.
Todesmeldung ist unter folgender Webadresse erschienen: http://www.minghui.org/mh/articles/2002/5/7/29655.html