Der Voice of America berichtete am 20. August 2003 über die Erklärungen von Rechtsanwälten in Belgien, dass am Dienstag unter einem neu konzipierten Gesetz sechs Falun Gong Praktizierende eine Klage gegen den ehemaligen Präsidenten von China, Jiang Zemin, wegen Verletzung des belgischen Menschenrechtsgesetzes eingereicht haben.
Der Bericht weist auf eine Erklärung hin, die einer der Kläger, Matthias Slaats, am Dienstag gegenüber Reuters gegeben hat: Etliche Falun Gong Praktizierende aus Belgien, den Vereinigten Staaten und Australien haben eine Klage gegen Jiang Zemin eingereicht, die ihn wegen Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beschuldigt. Ich denke, dass dieser Fall sehr stichhaltig ist; ansonsten hätten wir diese Klage nicht eingereicht, sagte Slaats.
Des Weiteren wird angeführt, dass die Klage unter dem neuen belgischen Gesetz erhoben wurde, das am 5. August 2003 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz ersetzt das bisherige ähnliche Gesetz, das sehr umstritten war. Unter dem bisherigen Gesetz konnten belgische Gerichte Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen annehmen, wobei die Nationalität des Klägers oder des Angeklagten bzw. wo diese Verbrechen begangen worden sind, ungeachtet blieben. Dieses derartige Gesetz hatte Belgien unter starken diplomatischen Druck gesetzt. Das neue Gesetz, das schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsgesetze abdeckt, lässt Klageerhebungen nur dann zu, wenn es eine Beziehung zwischen den vorgegebenen Verbrechen und Belgien gibt.
Der Hongkonger Zeitung South China Morning Post zufolge, sagte der 33-jährige belgische Computer-Programmierer Matthias Slaats, dass die Klage die erforderlichen Bedingungen erfülle.
Gemäss dem Bericht hatte Slaats erklärt, dass er auch unter Chinas Verfolgung von Falun Gong gelitten habe. Im Februar 2002 wurde er in China festgenommen und abgeschoben. Die Kläger mit chinesischer Nationalität in den anderen Fällen leben derzeit in den Vereinigten Staaten, Irland und Australien. Slaats sagte: In Bezug auf Folter haben einige der Kläger Familienmitglieder verloren und einige hatten unter langzeitiger Gefangenschaft gelitten.